Rückleuchten.. zugelassen oder nicht?

  • Also das Lackieren der Rüllis ist normalerweise nicht erlaubt ich würde den anbieter fragen ob es für die Rüllis ne ABE oder ein Gutachten gibt iss ja hübsch abgebildet diese Bestätigung nur leider nicht lesbar (villeicht Absicht) !


    mfg

  • Hi,
    ich hatte mich mal erkundigt betreffs dieser lackierten Rückleuchten, da ich sie selber ganzu gut finde.
    Es ist eine TÜV-Bestätigung dabei, daß die originalen Rücklichter lasiert werden können und keine Beeinträchtigung der Leuchtkraft stattfindet.
    Nun ist ja so, daß ich berufsbedingt seeeeeehr viel mit TÜV zu tun hatte und da seeehr skeptisch bin.
    Bestätigungen kann mal viele schreiben, wenn der Tag lang ist. Insbesondere wenn man einen guten Draht zu einem Prüfer hat.
    Ich hab schon Sachen eingetragen gesehen, da fällt einem aber mal gar nichts mehr ein!!!
    Dies heißt aber noch lange nicht, daß etwas wegen einer Bestätigung oder einer Eintragung deswegen legal wird.
    Ich hab es gelassen, da ich im Hinterkopf auch hatte, daß das lackieren der Rückleuchten im Straßenverkehr nicht zulässig ist.
    Aber jeder wie er denkt.
    Gruß
    Soto

  • und selbst, wenn die ne zulassung haben, wirst du wohl mit jedem schnittlauch, der keinen bock auf dich hat ein problem kriegen.
    ich find lasierte in rot ja auch echt geil, aber das wär mir im notfall zu stressig! und der Drache geht ja mal garnicht!


    Schönen Gruß,


    Stephan

  • Zitat

    Original von Okabell
    Hi Olli,
    wieso bist du dir da sooo sicher?
    Kennst du zufällig den passenden § ?
    Gruß
    Soto


    Eine Rückleuchte ist im Originalzustand geprüft worden und hat so Ihre Zulassung erhalten.
    Wenn man sie jetzt verändert, dann muss man diese Rückleuchte vom Lichttechnischen Institut abnehmen lasssen. Ich glaube nicht, dass es dieser Verkäufer für jede Leuchte einzeln getan hat (Kosten ca. 500 - 1200,-€ pro Satz) und damit ist das Gutachten nicht für diese Rückleuchten und daher illegal.


    Das Thema hatten wir aber schon oft. Nachträglich eigefärbte Rückleuchten sind illegal. Auch eine Eintragung schützt vor Strafe nicht.

  • der verkäufer schreibt doch auch offensichtlich, daß es keine zulassung hat:
    "e-prüfzeichen noch vorhanden"
    "ich empfehle die leuchten zu showzwecken bla bla"


    und genau so wie olli es sagte, ist es auch: nachträgliche veränderung von abgenommenen teilen läßt zulassung erlischen. punkt

  • In meinen Augen ist das Volksverdummung :motz
    Soll er doch schreiben, daß die Rückleuchten nicht zulässig sind.
    Aber dann würde er vermutlich gerade mal 1 € bekommen.
    Und wenn es Ärger gibt, kann er immer sagen "das stand doch dabei".
    Dieses Juristendeutsch kotzt mich an :motz
    Das gehört eigentlich verboten, denn der normale Durchschnittsbürger hat doch keine Ahnung von TÜV-Bestimmungen, Bescheinigungen oder sonst was !!!
    Das Erwachen ist dann riesen groß, wenn er in eine Polizeikontrolle kommt und eine Anzeige kassiert. DANN weiß er auch, daß die Rücklichter nicht zugeklassen waren, trotz TÜV-Bescheinigung.


    Soto

  • nö, finde ich okay so. wenn die leute so dumm sind, und es nicht erkennen, kannst du ihm keinen vorwurf machen. und das nicht erkennen zu können, muß man schon richtig geistig tief gelegt sein.


    und mit der dummheit anderer menschen geld verdienen ist ja wohl absolut okay. was früher wegen dummheit verhungert ist, wird heute nur um ein paar euro ärmer - ist doch in ordnung


    Zitat

    denn der normale Durchschnittsbürger hat doch keine Ahnung von TÜV-Bestimmungen, Bescheinigungen oder sonst was !!!


    der normal durchschnittsbürger wird sich auch keine bunten rückleuchten holen, das ist eher eine andere spezie :D

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