Wertgutachten

  • Folgende Fragew beschäftift mich schon etwas länger. Ich habe für meinen Golf ja ein Wertgutachten. Wenn mir jetzt einer in den Karren fährt und ich absolut nichts dafür kann, bekomme ich dann den Wert des Gutachtens oder den Zeitwert des Autos? Was müsste den erfüllt sein, dass mir das Wertgutachten von der gegnerischen Versicherung ausgezahlt wird? Totalschaden, Rahmenschaden???


    Wie sieht es aus wenn mir mein Auto gestohlen wird?


    Bitte um Antworten weil das für mich sehr wichtig ist!

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  • das alter des gutachtens ist auch noch entscheidend!!
    nen kumpel hatte nen unfall und da wurde der restwerts vom gutachten abgezogen und ausgezahlt, weil er die karre behalten wollte, wenn du die karre der vers. "lässt" sollte man den ganzen wert kriegen..


    PS: er hatte an dem unfall sogar teilschuld

  • Soweit mein Wissensstand ist, bekommst du den Wert des Gutachtens, wenn das Auto mit diesem Gutachten versichert worden ist.
    Zumindest ist das bei meiner (Allianz) so.


    Am besten Hörer in die Hand nehmen und bei der Versicherung anrufen...

  • Ja aber wenn mir einer das Auto zusammenschiesst, kann ich ja nix dafür und meine Prozente steigen ja auch nicht! Also müsste ich doch eigentlich Wertgutachten minus Restwert bekommen...

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  • Zitat

    Original von vwgt3@work
    Kommt drauf an ob du jemanden mit deinem Auto fahren lässt, der es dann kaputt macht, oder ob dir jemand reinfährt...


    wenn du es schrott fährst musste schon Vollkasko haben.. frag mal deiner Vers. wie "alt" das Gutachten sein darf

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