anhänger fahren mit klasse b !!

  • hi !!
    vielleicht kann mir wer von euch helfen !!
    habe mir heute einen geschlossenen anhänger gekauft um meinen rennwagen zu transportieren !doppelachser achsabstand unter einen meter !mit grünen kennzeichen versicherungs uns steuerbefreit !!
    leergewicht anhänger 600kg zul.gesammt gewicht 1700 kg !!


    suche nun ein zugfahrzeug was noch in die b führerscheinklasse reinpasst !habe keinen nerv diese abzocke zu unterstützen und noch einen be führerschein zu machen !


    Klasse B
    Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führerhaus (auch mit Anhänger bis 750 Kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3500 kg.


    vielleicht hat ja jemand ne idee?
    mit leermasse des fahrzeuges wird ja bestimmt leergewicht gemeint sein !
    also müste ich ein pkw mit leermasse 1800 kilo finden oder wie ist das zu verstehn ??


    mfg TurboTobi !

  • Ich weis nicht ob dir das weiter hilft, aber ich hab mal kurz gesucht und noch so 'nen Wisch von der Fahrschule gefunden. Vielleicht wirst du daraus ja schlauer.


    Also, da steht folgendes drauf:




    Kraftwagen mit Anhänger



    Ist das zG (zG = zulässiges Gesamtgewicht (Leergewicht + zul. Ladung)) größer als 750 kg?


    NEIN: Klasse B
    JA: dann siehe nächste Frage



    Ist das zG des Anhängers größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs?


    JA: Klasse BE
    NEIN: dann siehe nächste Frage



    Ist das zG der Kombination (Zugmaschiene + Anhänger) größer als 3,5t?


    JA: Klasse BE
    NEIN: Klasse B




    Ist auf den ersten Blick zwar bisschen kompliziert aber vielleicht wirst ein bisschen schlau draus.

  • du darfst ihn garnicht ziehen.
    fertig schluss aus.. :(
    mein bruder hatt deswegen nu auch nen hängerschein gemacht. du darfst nämlich max glaub ich nur 3 oder 3,5t ziehen usw.
    is scheisse aber geht nicht anders. braucht den schein auch um unseren crosser zu ziehen. hast mal fotos von dem hänger? was hast bezahlt? :wink

  • die frage hast dir schon selbst beantwortet!
    Leermasse des Fahrzeugs muß mindestens 1700 Kilo sein, und beide Fahrzeuge zusammen dürfen nicht schwerer vom zul. Gesamt Gewicht sein wie 3500Kilo
    bei 2mal 1700 bist schon auf 3400KG also musst für den Hänger auf alle Fälle den Zusatz Führerschein für Anhänger machen!


    und mehr wie 750 Kilo darfst eh nur ziehen wenn der Hänger die Leermasse vom Fzg. nicht überschreitet und der Hänger muß durch ne auflauf bremse gebremst werden sonst auch schon wieder ned!

    Gruß Markus
    ------------------------------


    Corry: Aral Ultimate100

    2 Mal editiert, zuletzt von Briemi ()

  • grünes Kennzeichen: Grüne Kennzeichen d.h. Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund wurden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z.B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von Hilfsorganisationen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Krane, Betonpumpen usw.) ausgegeben. Dies ist nach einer Gesetzesänderung heute nicht mehr der Fall. Bereits ausgegebene grüne Kennzeichen behalten jedoch ihre Gültigkeit. Wenn sie dich am Sonntag ohne o.g. Nutzen erwischen, dann wirds teuer. Versichern musst Du ihn mit grüner Nummer trotzdem!

  • wieso noch versichern ??hat doch schon ein grünes kennzeichen melde den nur um !
    ist doch versicherungsfrei !geht über die versicherung der zugmaschine mit !!
    und sontags fahren kann man damiit auch !!


    mfg TurboTobi !

  • Zitat

    Original von e30
    grünes Kennzeichen: Grüne Kennzeichen d.h. Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund wurden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z.B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von Hilfsorganisationen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Krane, Betonpumpen usw.) ausgegeben. Dies ist nach einer Gesetzesänderung heute nicht mehr der Fall. Bereits ausgegebene grüne Kennzeichen behalten jedoch ihre Gültigkeit. Wenn sie dich am Sonntag ohne o.g. Nutzen erwischen, dann wirds teuer. Versichern musst Du ihn mit grüner Nummer trotzdem!


    das kann so NICHT RICHTIG sein, da "Sport"anhänger auch Steuerfrei sind und es ist ja ein Sportwagen, denke das wird man dem auch ansehen, oder?? seit wann soll es denn eine neue bestimmung geben?? hab letztes jahr noch nen Bootsanhänger angemeldet auf GRÜN--> kein thema gewesen :?:

  • hi,


    eure sorgen mit den "neuen Führerscheinen" sind ja übel, ich hab noch einen alten....



    wenns um die reinen "zulässigen zahlen" geht, lass den anhänger auf das benötigte gewicht deiner rennsemmel "ablasten", dann hast auch bestimmt keine 1700kg mehr, da der hänger als "sportanhänger mit grünem kennzeichen gehalten wird, kannst ihn ja für andere transporte sowieso nicht nützen!!


    ich schätz mal, 600 kg anhänger + 800kilo rennsemmel + 50kilo toleranz sind 1450kilo, + G3 syncro VR6 sind zul gesamt glaub ich 1800 kilo, das heist das reicht!!!



    gruß ralf


  • Wenn ich das recht verstanden hab müßte das Leergewicht der Zugmaschine > 1450kg sein ...


    Zitat

    Ist das zG des Anhängers größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs?


    Das wird nix!


    Hab zum Glück noch Klasse 3 gemacht!

  • ganauso wie der anhänger "abgelastet" werden muss, kann das zufahrzeug "leergewichtstechnisch" angepasst :zwinker: werden,
    die kisten wiegen eh alle mehr als im schein, im notfall noch ne dicke mucke rein, und ab zum TÜV auf die waage, fertig ist der G3 mit 1450kilo leer!!



    gruß ralf

  • Fakt ist, mit dem B-Schein geht es nicht! Ende. Mehr als 750kg darf der Hänger (beladen) nicht wiegen. Vollkommen unabhängig davon wieviel das Auto wiegt. Das kommt noch oben drauf. Das ist auch der Grund, warum man strenggenommen mit dem B-Schein auch kein Auto Abschleppen darf, weil man dann die 3,5t zul. Gesamtgewicht überschreitet. Und es zählt eben nichts anderes als das was im Schein steht bzw. die reale Zuladung auf dem Hänger, egal ob es ein Auto ist, oder ein Kubikmeter Sand.

  • Zitat

    Original von Matthias
    Fakt ist, mit dem B-Schein geht es nicht! Ende. Mehr als 750kg darf der Hänger (beladen) nicht wiegen. Vollkommen unabhängig davon wieviel das Auto wiegt. Das kommt noch oben drauf. Das ist auch der Grund, warum man strenggenommen mit dem B-Schein auch kein Auto Abschleppen darf, weil man dann die 3,5t zul. Gesamtgewicht überschreitet. Und es zählt eben nichts anderes als das was im Schein steht bzw. die reale Zuladung auf dem Hänger, egal ob es ein Auto ist, oder ein Kubikmeter Sand.


    absoluter Müll!
    Du darfst mehr wie 750 KG ziehen wenn der Hänger gebremst ist und das zuläsige Gesamtgewicht des Hängers die des Autos nicht überschreitet! Sowie darf der gesamt Zug nicht schwerer wie 3,5T werden

  • du dasrfst mit dem B schein auch keinen Tandemachser fahren :-P. is so hab ja selber die probs weil ich immer meine Freundin fragen muss ob se meinen Karren durch die gegend selmmelt! DIe hat den BE


    mfg


    Bernd

    was sonst?!
    Ein sehr dicker Mann kam vorbei auf dessen T-shirt "Titanik das Wrack" stand
    J. Franzen - Korrekturen

  • Zitat

    Original von Briemi
    die frage hast dir schon selbst beantwortet!
    Leermasse des Fahrzeugs muß mindestens 1700 Kilo sein, und beide Fahrzeuge zusammen dürfen nicht schwerer vom zul. Gesamt Gewicht sein wie 3500Kilo
    bei 2mal 1700 bist schon auf 3400KG also musst für den Hänger auf alle Fälle den Zusatz Führerschein für Anhänger machen!


    und mehr wie 750 Kilo darfst eh nur ziehen wenn der Hänger die Leermasse vom Fzg. nicht überschreitet und der Hänger muß durch ne auflauf bremse gebremst werden sonst auch schon wieder ned!


    Bist du sicher?


    Ich mein du darfst mit deinem Führerschein ein Fahrzeug bis zu 3.5 t fahren und damit noch einen Anhänger von 750kg ziehen.
    Somit ergibt das eine Summe von 4,25 t Gesammtgewicht.
    Somit könntest du auch einen Anhänger mit 2t ziehen wenn das Zugfahrzeug z.B. 2,1 t wiegt.
    So hab ich das in Erinnerung aber Nagel mich da nicht drauf fest...


    Frag doch am Besten in der nächsten Fahrschule nach.

  • Klasse B
    Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führerhaus (auch mit Anhänger bis 750 Kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3500 kg.


    hatte ich doch schon geschrieben !!!


    mfg Turbotobi !

  • So, ich mache gerade Führerschein und muss das ganze Zeug für die Prüfung können, also könnt ihr mir ruhig glauben :zwinker:


    1. Mit Klasse B darfst du ALLE autos bis zG 3,5t fahren + Alle anhänger bis zG 750kg!
    => Hast du also irgend ein schweres Auto das wirklich 3,5t wiegt, und einen Anhänger der z.b. zG 749kg hat, dann kannst du wirklich im Extremfall auf 4250kg kommen. Und das ist erlaubt !


    2. Du hast jetzt also einen Anhänger mit zG 1700kg . Gut, jetzt kommen die komplizierten Zusatzregeln.:
    Um diesen Anhänger zu Ziehen brauchst du also ein Auto, das MINDESTENS 1700kg Leermasse hat, aber HÖCHSTENS 1800kg zG hat, da du hier nämlich nicht über 3,5t kommen darfst!


    Gut, so ein Auto wirst du wohl kaum finden .... Deshalb wirds wohl nicht gehen!


    Hab übrigens das Lehrbuch vor mir liegen :wink Das stimmt jetzt also 100%ig !


    Ich hoffe ich konnte dir helfen!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!