Auflagen im Felgengutachten

  • im gutachten steht unter einem punkt


    Zitat

    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten, mit Ausnahme der M+S Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen........


    und dann steht noch


    Zitat

    Reifen (LI 84) nur zulässig führ fahrzeuge mit zul. achslasten bis 1000kg......


    was gilt denn nun genau, denn irgendwie wiederspricht sich das ja, denn laut schein muss ich 86V fahren hab aber nur ne achslast von v/h 960kg. also dürfte ich ja die 84V reifen fahren. hebt dann der zweite text den ersten auf?

  • also wenn der 84 vom LI her bei deiner Achslast reicht, kannste den auch fahren, der im schein eingetragene ist ja nur ne werksangabe.. bei mir steht da z.b. 91 wobeis dieselbe grösse ja auch als 87 oder so gibt, eintragenm musste die felgen ja sowieso, dann wird der reifen ja auch mit eingetragen..


    der erste von dir zitierte absatz bezieht sich denk ich mal nur allgemein daruaf, das man drauf achten muss welchen index man braucht

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