2 rechtliche Fragen

  • 1. wenn mein auto vom tüv stillgelegt wurde und ich es aber wieder in verkehrstauglichen zustand gebracht habe, kann ich dann mit einem kurzzeitkennzeichen hinfahren?? oder einfach so? oder brauch ich in jedem fall wieder nen hänger?


    2. angenommen ein polizist hält mich an und weil ich keinen FS dabei habe und ein Kumpel von mir muss das Auto weiterfahren (laut polizist) was droht mir wenn ich nun gerade 5min später am steuer des autos vom selben polizisten angehalten werde?

  • 1. mit den kurzzeit kannste immer fahren


    2. ich würd einfach nen zweites mal zahlen, nur weil ich keinen fs dabei bin wohl im stande zu fahren, das ist lediglich ne ordnungswidrigkeit (wenn überhaupt)
    EDIT: was soll man denn machen, wenn man allein im auto ist?? die karre nach hause schieben :lol :tock: :arsch:

  • Zitat

    Original von hemi
    2. angenommen ein polizist hält mich an und weil ich keinen FS dabei habe und ein Kumpel von mir muss das Auto weiterfahren (laut polizist) was droht mir wenn ich nun gerade 5min später am steuer des autos vom selben polizisten angehalten werde?


    die funken die dienststelle an und können über ihr netzwerk feststellen ob du im besitz eines gültigen FS´s bist ;) sofern du wenigstens deine Perso dabei hast um dich ausweisen zu können und wenn nicht schauen sie nach wer der halter des KFZ ist und wenn du das bist können sie auch gleuich nachschauen ob du nen schein hast ;)


    kriegt man alles so nebenbei mit wenn man dort arbeitet ;)

    Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
    Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

  • danke schonmal
    ne also die situation war folgende ich hatte nix dabei und wir wurden kontrolliert dann is mein kumpel zu sich heimgefahren und von ihm aus wollt ich direkt heimfahren sah dann aber daß die bullen vor meinem haus gewartet hatten und bin vorsichtshalber mal abgebogen weil irgendwas hinterfotziges hatten die ja da bestimmt noch vor... :?:

  • Zitat

    Original von ElBarto
    1. mit den kurzzeit kannste immer fahren


    2. ich würd einfach nen zweites mal zahlen, nur weil ich keinen fs dabei bin wohl im stande zu fahren, das ist lediglich ne ordnungswidrigkeit (wenn überhaupt)
    EDIT: was soll man denn machen, wenn man allein im auto ist?? die karre nach hause schieben :lol :tock: :arsch:


    wenn du pech hast darfste deine kiste abstellen und abschliessen un mit aufs revier...

  • mit roten nummern darfste auch nicht fahren wenn er amtlich still gelegt wurde (laut tüv nord) es muss vor erneutem fahrtantritt (auch mit roten nummern) von einem sachverständigen geprüft werden ob alles in ordnung ist, d.h. transport auf nem anhänger... hatten da auch schon mal nen malör mit... gruss sven

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