Eintragung aber...

  • Hallo,
    habe vor kurzem meine ganze Geldbörse verloren... somit auch mein Fahrzeugschein.


    Will jetzt die Tage nen FW einbauen. Muss ich ja eintragen. Kann man das einfach mit dem Fahrzeugbrief, oder darf ich solange warten, bis ich mein Fahrzeugschein wieder habe? Ein Teilgutachten führe ich ja solange immer mit.
    Oder können die netten Herren in Grün mir böse auf die Pelle rücken?

  • das wird ja sowieso zuerst in den brief eingetragen. und dann musste zur zulassungsstelle gehen und vom brief in den schein eintragen lassen. so war das zumindest bei meinem letzten eintragen vor ein paat jahre so :D

  • Der TÜV trägt weder in den Brief noch in den schein ein. Vom TÜV bekommste nen Zettel wo alles draufsteht was die Tippse in der Zulassungsstelle in Schein und Brief eintragen muss.

    Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
    Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

  • ja ist immer verschieden, entweder in Brief oder auf einen Zettel und die Zulassungsstelle trägts dann in Brief ein!


    VW Golf 2 VR6, mit Bügel, Bi-Xenon, Klima, Tempomat, beigem Recaro Leder, 17" LeMans, Happich Ausstellfenster, Heckscheibe ohne Heizdrähte, Golf 3 Brett, usw...


    Audi RS5,


    VW Golf 2 Edition One, 2x Audi A4 B5, usw.


    www.zinno.de

  • Zitat

    Original von Svenie1978
    falsch... mein tüv trägt das entweder auf ner abnahmebestätigung ein oder DIREKT IM BRIEF


    NEIN, nicht falsch. das is hier bei uns definitiv so. und wenn es bei euch nicht so ist dann isses immernoch nicht falsch.

    Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
    Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

  • Jo bei mir war es bis jetzt auch immer so, dass der Tüv den Spaß vorgeschrieben hat und du dann mit dem Schrieb zur Zulassungsstelle geflitzt bist und die dir dann das in den Brief und in den Schein eingetragen haben, meiner Meinung (bin mir aber nicht ganz sicher) kannst du dir auch gleich einen neuen Schein geben (kostet vielleicht 5 Euro oder so bei der Zulassungstelle).

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