Es lebe unser Rechtssystem oder

  • am Ende siegt die Gerechtigkeit.


    Nur die wenigsten werden es mitbekommen haben, im November letzten Jahres habe ich mich auf der Autobahn dazu verleiten lassen, einen Rentner rechts zu überholen, nachdem ich ca. 6 km mit 120 km/h auf der linken Spur hinter ihm hergefahren bin.
    Der Rentner schien darauf ziemlich allergisch zu reagieren und erstattete umgehend eine Anzeige.
    In dieser wurde mir fälschlicherweise Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen.
    Ein nicht unerhebliches Bußgeld, Fahrverbot und eine Vorstrafe waren zu befürchten.
    Bei einem Schuldspruch hätte die Rechtsschutzversicherung keinen Cent übernommen.


    Heute fand ich folgenden Brief meiner Anwältin im Briefkasten vor


    Zitat

    in vorgenannter Angelegenheit darf ich Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass der Rhein-Sieg-Kreis mir mitgeteilt hat, dass eine Ahndung der Angelegenheit deshalb ausscheidet, weil der Staatsanwalt die Akte solange hat liegen lassen, dass eine Verjährung der Angelegenheit eingetreten ist.


    Daher ist nun auch das Bußgeldverfahren gegen Sie erledigt, so dass Sie insgesamt keinerlei Rechtsfolgen zu erwarten haben


    :D

  • Zitat

    Wie blöd sind die eigentlich Das sowas im PC Zeitalter überhaupt noch passieren kann???? Aber für dich freuts mich natürlich!


    Da wahrscheinlich jeder zweite Rentner nee Anzeige gegen böse Raser aufgibt, wird das wohl eher an der Überlastung der Gerichte gelegen haben.

  • Hast du auf die Anzeige denn keine Gegenanzeige gestellt?
    Abgesehen davon, daß ich den Rentner gleich mitkassiert hätte, als Staatsanwalt, wegen Missachtung des Rechtfahrgebots. Und wenn er zugibt, daß du rechts an ihm vorbei bist, hat er da wohl auch scheiß Karten.


    Aber Glückwunsch zum glimpflichen Ausgang.

  • würd mich mal interessieren was dabei rausgekommen wäre!!!
    steht doch aussage gegen aussage oder hattest du oder ER zeugen???
    von der anklageschrift her müssteste ja auch seine adresse haben, wenn ich da den schein abgeben müsste wegen so einem.... :motz der würd so lange NICHT MEHR SCHLAFEN wie ich keinen Schein hab :motz

  • Nein eine Gegenanzeige habe ich nicht gestellt. Ich habe erst nach drei Monaten einen Anhörungsbogen der Polizei gekommen.
    Damit bin ich dann zu meiner Anwältin und wir haben eine Gegendarstellung für die Staatsanwaltschaft aufgesetzt, um das Ermittlungsverfahren einstellen zu lassen. Auf Grund der leeren Staatskasse haben wir aber eigentlich nur noch mit einem Bußgeld gerechnet.


    Der Opi hatte noch eine Beifahrerin im Wagen sitzen, ich war alleine unterwegs und da die Bahn wirklich menschenleer war konnte der Vorfall auch von niemandem beobachtet werden.


    Adresse habe ich natürlich auch :]


    @ Habi Ich könnte schwören das war ein GMer :D

  • Freut mich auch für dich das du Glück hattest, um so mehr weil du ja jetzt auch 18 Monate auf Bewährung haben könntest, wenn der Penner sein Lenkrad verrissen hätte und nach rechts in die Botanik gerauscht wäre, als du ihm erst mal brav auf der linken Spur hinterher gefahren bist! :tock:


    Leute wie der - und von denen gibts leider viel zu viele - werden durch schwachsinnige Urteile noch in ihrem Verhalten bestärkt und jeder der sich nicht von ihnen nötigen läßt wird angezeigt! :-r


    Reagiere auf solche fahrenden Verkehrsbehinderungen mittlerweile hochgradig allergisch! :motz


    Gruß Sepp


  • :-i :-i :-i, genau so sehe ich das auch.Leider gibts genug von den schläfern, und die fühlen sich dann auch noch voll im Recht.Sieht man ja immer wieder im TV, bei Taff oder so, wo sie auch Linksschleicher rausziehen, und sie sich sogar von der Polizei genötigt fühlten, weil sie solange hinter im hergefahren sind :-r :-r :-r. Und das noch, obwohl die sicher nicht zu dicht aufgefahren sind.Für sowas hab ich auch kein Verständniss.

  • am besten ist immer noch gleich mit ner gegenanzeige reagieren, das notorische linksfahren ist nämlich auch verboten. im normalfall wird das verfahren dann sofort eingestellt weils dann aussage gegen aussage steht...

  • Zitat

    Original von Hüpfi
    Wenn man eine Anzeige wegen Nötigung bekommt, muß man dann nicht selber beweisen das es nicht so war?
    Dachte ich hab sowas mal gelesen?


    In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten


    @ MRGolf Was soll eine Gegenanzeige ausser Unglaubwürdigkeit nach 3 Monaten bringen?


    Wie schon erwähnt hat meine Anwaltin eine Gegendarstellung aufgesetzt. In dieser wurden das Rechtsüberholen zugegeben, die anderen Vorwürfe (Nötigung: Drängeln und Lichthupe; Gefährdung des Straßenverkehrs: Schneiden und Ausbremsen nach dem Überholvorgang) jedoch bestritten.
    Das bedeutet, dass Aussage gegen Aussage steht. In solch einem Fall hat die Staatsanwaltschaft keine Chance das Vergehen aufzuklären und stellt das Verfahren gegen ein Bußgeld (ca. 100-150 EUR + Punkt(e)) ein, weil bei so einer Aktion in der Regel immer mehrere Personen mitmischen. Soll heißen: Es ist der Staatsanwaltschaft bekannt das es auf deutschen Straßen jede Menge Oberlehrer und Verkehrserzieher gibt.
    Ganz zu Schweigen davon, dass die Zeit überhaupt nicht mehr da ist jedes Verkehrsdelikt auzuklären.

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