50cm Lichtaustrittskante für ALLE!

  • Ja dann viel Spaß beim Thema, auf den Tüv abwälzen...


    ein Gegenbeispiel:


    Fahrwerk eingebaut, der Tüv sieht die 50cm,.. Fahrwerk setzt sich mit der Zeit, der Bulle mist 46cm,.. und da nützt dir der Tüv hier auch nichts, .. der würde dann sagen, nein ist nicht, das Fahrwerk ist nur genehmigt, wenn es dir 50cm einhält.


    Naja, in Regionen wo ihr unter 50cm fahren könnt, so macht es, .. die Sprücheklopfer sollten dann mal nach Berlin kommen..


    und den TRAILER dann bitte nicht vergessen :-z

  • Ja das liegt auch am TÜV der Kerl weiss ja dass sich FWs senken!


    Komisch in Berlin sollten sich dich Bullen mal lieber um die Verbrecher kümmern....


    Aber die Tuner kann man ja sofort erkennen, da kann man natürlich schneller Erfolge verbuchen!


    In Hamburg haben die Bullen genug zu tun, da halten sie nicht jeden Golf an! :-z

  • Zitat

    Original von ElBarto
    aber warum hat dann "FRÜHER" nie einer auf die 50cm geachtet?? jettz hat das mal irgendwer aufgebracht/ gelesen und den bullen gesagt und alle drehen durch oder wie???
    :-r :-r :-r


    50 cm - das sind wieder mal die mir nicht verständlichen Vorschriften. Ich versteht das nicht.


    Kann doch nicht sein, dass einen 88er G2 die 50 cm nicht unterschritten werden dürfen, an einen 87er aber schon :-r


    Ich war jetzt mit meinen Golf knapp 5x mit dem aktuellen Fahrwerk beim TÜV (HU, Abnahmen) - immer "offizielle" Buden.


    Heute habe ich mir mal nach 3 Jahren die Mühe gemacht und mal nachgemessen: 46 cm.
    Von den 50 cm habe ich erst vor knapp ´nen halben Jahr erfahren. Kann echt nicht sein, dass die TÜV-Fuzzies bei all meinen Besuchen nicht die Ahnung von der Materie haben.


    Fahrwerk und alle weiteren Änderungen sind eingetragen - wozu muss ich denn immer die ganze Scheisse abnehmen lassen.


    Und sollte mich mal jemand wegen der 50 cm bei einer Kontrolle ansprechen, dann flipp ich aus ...




    andy

  • Hehe als ich meine 15 Zoller hatte hatte ich 52 cm...


    Mit den 17 Zollern hab ich zwar noch nicht gemessen aber keine Probleme und er ist trotzdem relativ tief und die Radkästen sind ausgefüllt 2 cm kann er ruhig noch runter! :-z

  • was ich mich zu diesem thema noch frage.... bei einem weitec fahrwerk zb liegt ein zettel bei für den tüv als merkblatt denke ich. darauf kann der prüfer eintragen was er gemessen hat also auch das maß von felgenmitte zur radlaufkante und so weiter und so fort. warum ist denn da kein hinweiß daß die lichtaustrittskante die 50 cm nicht unterschreiten darf????
    das ist doch alles ein durcheinander.....

  • lies mal das gutachten, irgendwo im kleingedruckten steht ein verweiss auf den paragraphen wo das geregelt wird mit der lichtaustrtts höhe, oder es steht direkt drinne... da das bei den meisten tieferlegeung von 85 70 etc eh nicht past mit den 50 cm bin ich eh der meinungg das man sich mit dem gutachten den a**** abwischen kann, aber wenn se das gross reinschreiben täten würd es ja keiner mehr kaufen

  • Zitat

    Original von Svenie1978
    lies mal das gutachten, irgendwo im kleingedruckten steht ein verweiss auf den paragraphen wo das geregelt wird mit der lichtaustrtts höhe, oder es steht direkt drinne... da das bei den meisten tieferlegeung von 85 70 etc eh nicht past mit den 50 cm bin ich eh der meinungg das man sich mit dem gutachten den a**** abwischen kann, aber wenn se das gross reinschreiben täten würd es ja keiner mehr kaufen


    Dann sollte das aber spätestens bei der TÜV-Abnahme auffallen. Ich sehe das also nicht als mein Versäumnis an, wenn ich wegen der Tieferlegung Ärger bekomme. Dafür sollte dann der TÜVér bluten ...



    andy

  • Hi,
    wenn ich das hier so lese, habe ich echte bedenken ein Fahrwerk einzubauen.
    Ich wollte eigentlich ein H&R cup kit 60/40 in meinen 1,6 l (15" Alus)
    einbauen.
    Wenn ich aber damit unter die 50cm Grenze falle, kann ich das FW wieder ausbauen oder kann man mit Begrenzern arbeiten?

  • Bei uns hier sind sie da zum Glück auch sehr human. Bis jetzt hat noch keiner was gemessen, ausser es ist nicht eingetragen. Wobei ich dafür Verständniss habe. Aber trotzdem ist es der schwachsinnigste Paragraph den es gibt !!

  • ich glaub nicht, dass dieser so schwachsinnig ist.


    wie ist es denn beim lichteinstellen?


    wenn du scheinwerfer 10cm über dem boden hättest, würden die ja ständig blenden, weil die schon fast waagerecht leuchten und dies kann es ja auch nicht sein.

  • Ja, aber wegen 2cm weniger oder mehr gleich das Auto stillzulegen und Punkte zu verteilen ist ja wohl sinnlos oder nicht ? Redet ja keiner davon das die Scheinwerfer 10cm überm Boden liegen sollen, aber bis 40 wäre doch nun echt OK oder nicht ?

  • Zitat

    Original von = [XDC] !nF =
    Ja, aber wegen 2cm weniger oder mehr gleich das Auto stillzulegen und Punkte zu verteilen ist ja wohl sinnlos oder nicht ? Redet ja keiner davon das die Scheinwerfer 10cm überm Boden liegen sollen, aber bis 40 wäre doch nun echt OK oder nicht ?


    Und der nächste kommt dann und sagt, dass 30cm auch langen. Die haben sich schon was dabei gedacht, wie andreas schon sagte.
    Es weiß doch nun fast jeder das es diesen § gibt. Warum bauen dann die Leute nicht Ihre Wagen so, dass sie sich an alle § halten?

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