50cm Lichtaustrittskante für ALLE!

  • Hallo Leute, wie ich gestern in einer kleinen juristischen nachhilfestunde beigebracht bekommen hab, ist das mit dem vor 1988 Baujahr und so geschichte - also nach dem aktuellen rechtsstand ungültig - und dies ist auch schon seit mindestem einem jahr so.


    es gibt in der aktuell geltenden stvzo keinen § der die ausnahmegenehmigung noch beinhaltet, ergo ist es überholt worden und nicht mehr gültig.....


    nur mal so zur info für die, die sich exta ein altes auto holen wollen, weil sie die 50cm um gehen wollen......

  • also in meiner stvzo(stand 11.03.2004) steht das noch so drin


    http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm


    http://www.stvzo.de/stvzo/C2.htm#72


    Zitat

    § 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
    tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.

  • ich muss ja ehrlich gestehen, das ich das ganze überhaupt nicht verfolft habe und es mir ehrlich gesagt auch völlig am :arsch: vorbeigeht was die da ständig ändern, ich hab jetzt auch gerade keine grossartige lust mir die 1000 threads dazu durch zulesen!!
    nur eine frage: was ist denn mit ALTEN EINTRAGUNGEN?? Wenn z.B. nur die Dachhöhe eingetragen wurde oder nur drinsteht Tieferlegung ca. 85/65mm mit "dem und dem" Fahrwerk?? und dann die 50 unterschritten sind?? es kann doch keiner verlangen, das ich jetztt nen altes FW umbaue nur weil die das jetzt geändert haben... wie siehts damit aus???

  • na mensch, da hab ich ja vollkommen in den opeltank gegriffen 8o


    also xavie hat recht, die inkrafttretungsregel darf nich ausser acht gelassen werden, somit bleibts beim alten stand, da in der 1984er fassung keinerlei mindesthöhen veranschlagt sind.


    UHT na bestandsrecht im zusammenhang mit von anfang an ungültigen eintragungen zu nennen halte ich für dünnes eis

  • Zitat

    Original von ElBarto
    aber warum hat dann "FRÜHER" nie einer auf die 50cm geachtet?? jettz hat das mal irgendwer aufgebracht/ gelesen und den bullen gesagt und alle drehen durch oder wie???
    :-r :-r :-r


    ne, drehen tuen die nicht..


    die holen zollstock raus, legen an & messen nach :tock:

  • Frank


    Wenn jemand ein Auto nachEZJ88 fährt wo unter die 50cm kommt, der hat Pech gehabt! Diese Eintragung ist nicht rechtens und kann von jedem Polizist angezweifelt werden.


    Aber wenn es Autos vor EZ88 gibt, die unter die 50cm kommen, darfst du getroßt fahren, auch wenn sich jetzt was ändert. Nur da greift das Bestandsrecht!

  • ist so nicht ganz richtig,


    sofern z.B. ein Sportfahrwerk ganz normal eingetragen ist und keine nachträglichen Veränderungen (z.B. Flextuning) feststellbar sind, handelt es sich lediglich um einen technischen Mangel, also keine erloschene Betriebserlaubnis


    bestes Beispiel war mein 60mm PowerTech Fahrwerk, das wurde mit 49cm gerade so eingetragen und ist innerhalb eines Jahres auf 46 abgesackt


    da Abhilfe höchstens durch Federwegsbegrenzer möglich gewesen wäre (toll, Seifenkiste pur) hab ich auf Gewinde umgebaut, da kann bei solchen Erscheinungen prima nachkorrigiert werden :zwinker:

  • Ich mein hier sind ja nun viele Tuner im Forum


    Und ich denke mal 80% haben ein Tiefergelegten Golf


    70% haben davon unter 50 cm scheinwerferunterkante!


    Und als ein anderer Thread vor ein paar Monaten zum 10. mal eröffnet wurde haben sich grad mal 2-3 gemeldet die Probleme damit hatten!


    Vielleicht melden sich ja ein paar mehr!

  • ich hab wegen 46cm RUK 3 Punkte bekommen :-a mittlerweile juckt mich das aber nimmer, Dank 17" ;)


    wie is das eigentlich wenn ich mir nen 87er G2 hole der absolut original is und den jetzt umbau und somit auch tieferlege (aber richtig tief ) ? greift da auch das bestandsrecht ?

    Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
    Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

  • Hi all


    Also bei uns hier in der Region interessiert das irgentwie niemanden. Ich war schon bei verschiedenen Rheinland Prüfstellen mit verschiedenen tiefergelegten Fahrzeugen beim TÜV und es hat noch NIE jemand nachgemessen. Genauso wie bei der Polizei, solange man alles korrekt Eingetragen hat gibts auch kein Problem. Ich kenne hier keinen wo jemals ein Zollstock herausgeholt wurde.


    mfg Jan

  • ebend! und gegen den polizeistatt kommst du nicht an..


    akzeptieren wir die 50cm lichtaustrittskante, wo es sein muss, und schick ist.


    in berlin MUSS sie sein! meine mama (süß oder?) hat nun auch 3 punkte! Auto ist nach dieser Panne auf meinem namen zugelassen :D



    bis bj 31.12.87 kann man das auto tiefer als 50cm lichtaustrittskante legen, aber zu tief darf auch wieder nicht sein, wenn man die straße beschädigt, bla.. bzw nur am aufsetzen ist..
    ..gibt es auch strafe... logisch?! solch auto kann schlecht verkehrssicher sein, wenn es von STEIN zu STEIN schleift.

  • Es geht um die Lichtaustrittskante nicht die Scheinwerfer Unterkante bei dem Thema .
    Die Lichta Austrittskante liegt Höher ls Scheinwerfer Unterkant und ist auch nicht mit Einem Gliederma?stab zu messen sonder auf einer gerade Fläche wo der Wagen steht und einem Massgerät was davorgestellt wir , so ähnlich wie beim Lichteinstellen .

  • Wie wir gelernt haben liegt 1 cm zwischen Leben und Tot!


    Was ist schlimmer Nummernschild unter 20 cm oder Austrittskante unter 50 cm?


    ICh würde das im Notfall immer auf den TÜV abwälzen, schliesslich hat der das FW ja eingetragen!


    Bzw die FW Firma darf gar nicht solche FWs verkaufen wo man mit Serienfelgen und Reifen unter 50 cm kommt.


    Ganz einfach!

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