Standlicht im Blinker - TüV Frage!

  • Zitat

    Original von vw-abensberg
    Eingetragen oder nicht, das spielt keine Rolle. Wenn die Grünen dich anhalten und es passt ihnen nicht, dürfen sie dir dein Auto still legen, auch wenn dus eingetragen hast. Das finde ich total ungerecht, aber was willst du tun?


    anwalt anrufen bzw stillegung verweigern ;) oder du lässt es über dich ergehen. und holst dann rechtlich zum gegenschlag aus geht auch


    wegens tandlichtern etc darf i.d.r kein polizist dein auto stillegen

  • Nochmal zum Thema...


    Der Dekra- Schrieb (Link weiter oben) wurde nach der Diskussion geupdated (02.05.06). Hab mal nen Screenshot angehängt, der eigentlich belegen sollte, dass 4 Standlichter (2 z.b. in den dafür vorgesehenen Blinker, 2 in den Scheinwerfern) erlaubt sind. Allerdings sind bei 4 Standlichtern 2 in den Scheinwerfern Pflicht.


    Zudem muss das "unterste" Standlicht min. 35cm und max 1,50m über dem Boden sowie max 45cm von den äußeren Punkten entfernt sein. Das sollte ja eigentlich bei allen Gölfen, auch mit Tieferlegung zutreffen.




    Wie man das Standlicht in die Blinker verlagert ist mir klar- Altes Standlicht abknipsen und mit dem neuen Blinker- Kabelstrang verbinden. Aber wie würde man Scheinwerfer- Standlicht und Blinker- Standlicht am besten parallel schalten?


    Grüße
    David

  • Zitat

    Original von Royale
    Wie man das Standlicht in die Blinker verlagert ist mir klar- Altes Standlicht abknipsen und mit dem neuen Blinker- Kabelstrang verbinden. Aber wie würde man Scheinwerfer- Standlicht und Blinker- Standlicht am besten parallel schalten?


    stromdiebe an die kabel zum standlicht im scheinwerfer und dann eben auf das standlicht im blinker anklemmen. 5 minuten arbeit.


    so ist das normal auch vorgesehen. die paar watt belastung sollten die sicherung und auch die kabel aushalten. es würde aber nichts dagegen sprechen das ganze über ein relais laufen zu lassen oder gar neue kabel zu verlegen.


    ich hab übrigens die kombination mit standlicht im schwarzen klarglasscheinwerfer mit fadenkreuz und standlicht im schwarz klarglas blinker. sieht bei nach ein wenig so aus wie wenn ein neuer mini entgegen kommt. legal ist es zudem, wenn man die blinker nimmt, die mit standlicht zugelassen sind.


  • Hi!
    Das mit den Stromdieben hab ich mir fast gedacht. Allerdings will ich auch noch meine Seitenmarkierungsleuchten (Birne, keine LEDs) ans Standlicht anschließen, vertragen dass die Standlicht- Kabel? Stromdiebe sind ja nicht sehr professionell... Aber Relais im Motorraum sind ja auch nicht so prall.


    Und jo, die Blinker sind für den Standlichtbetrieb konzipiert und zugelassen. :]


    Grüße,
    David

  • Standlicht im blinker (Ob weiß oder orange) ist erlaubt nach eu-recht. Hab es in orange drin und dafür mal im jahre 99 3 punkte beckommen! Das hat mich stutzig gemacht und habe einen sachverständigen zu rat geholt der mir auch mein auto abnehmen musste nach der geschichte. Der hat mir damals bestätigt das es legal ist und eitragungs u. abe frei ist! Somit haben sie mir die 3 punket wieder gestrichen. Allso alles legal!

  • Zitat

    Standlicht im blinker (Ob weiß oder orange) ist erlaubt nach eu-recht. Hab es in orange drin und dafür mal im jahre 99 3 punkte beckommen! Das hat mich stutzig gemacht und habe einen sachverständigen zu rat geholt der mir auch mein auto abnehmen musste nach der geschichte. Der hat mir damals bestätigt das es legal ist und eitragungs u. abe frei ist! Somit haben sie mir die 3 punket wieder gestrichen. Allso alles legal!


    Wo steht das ? hast das schriftlich ?

  • Hat schon mal jemand versucht, die Standlichtblinker (natürlich mit passender Verkabelung) zusätzlich als Tagfahrlicht eintragen zu lassen? Mir ist nicht bekannt, welche Vorschriften für Tagfahrleuchten gelten, aber vlt. wäre ja zumindest die Wattzahl der Leuchtmittel schon mal gleich?

  • Zitat

    Original von user537
    Hat schon mal jemand versucht, die Standlichtblinker (natürlich mit passender Verkabelung) zusätzlich als Tagfahrlicht eintragen zu lassen? Mir ist nicht bekannt, welche Vorschriften für Tagfahrleuchten gelten, aber vlt. wäre ja zumindest die Wattzahl der Leuchtmittel schon mal gleich?


    die wattzahl ist nicht gleich.


    schau dir mal die tagfahrleuchten vom neuen s6 an. die haben standlicht und tagfahrlicht kombiniert. bei den blinker mit standlicht teilen kannste das meiner meinung nach total vergessen.

  • Zitat

    Original von user537
    Hat schon mal jemand versucht, die Standlichtblinker (natürlich mit passender Verkabelung) zusätzlich als Tagfahrlicht eintragen zu lassen? Mir ist nicht bekannt, welche Vorschriften für Tagfahrleuchten gelten, aber vlt. wäre ja zumindest die Wattzahl der Leuchtmittel schon mal gleich?


    Hmm... wie meinste das? Möchtest größerere Birnen in die Standlicht- Blinker bauen und dass dann als Tagfahrlich benutzen? Bisschen viel Auwand und Kosten für sowas, wird sicher auch nicht gehen..


    Aber die Standlicht- Lampen im Blinker sind bei Fahrt ja sowieso eh immer an!

  • Ich hat am 3er Golf die US Lampenfassungen bzw. US Blinkerfassungen (3 Anschlüsse in der Fassung statt 2) in der Frontstoßstange. Dazu ne 21w/5w Birne in Orange und fertig war das 5w Standlicht und das 21w Blinklicht im Frontblinker ;)


    Alles legal, da die Fassung ein Prüfzeichen haben ;)

    Gruß vom Christian :wave:


    Mk3 * 2861cm³ 12V DOHC * syncro * airride * oem ++ *


    Low-Familia.at ++ Get Low, No Matter How*

  • Zitat

    Original von freaxster
    Ich hat am 3er Golf die US Lampenfassungen bzw. US Blinkerfassungen (3 Anschlüsse in der Fassung statt 2) in der Frontstoßstange. Dazu ne 21w/5w Birne in Orange und fertig war das 5w Standlicht und das 21w Blinklicht im Frontblinker ;)


    Alles legal, da die Fassung ein Prüfzeichen haben ;)


    naja aber auch nicht so ganz hasenrein, wenn man sich wirklich auskennt.
    nunja gibts ja aber auch ganz legal mit seperaten birnen, damit die farbe auch unterschiedlich ist und dann auch so geprüft und legal.

  • Warum?! Das ist lupenrein legal, da ist nix gebastelt noch sonstwas ;) Wenn man weiss was für Teile man verwenden muss ist das korreckt. Ich war damit 2005 bei der HU und seitdem auch immer in Kontrollen und bei den Eintragungen damit....


    Standlicht ist 5watt wie vorgeschrieben und Blinker 21watt wie vorgeschrieben ;)


    und ich wüsste nicht was an orange...falsch ist bzw. an der Farbe nicht legal sein sollte :wink

    Gruß vom Christian :wave:


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    Einmal editiert, zuletzt von freaxster ()

  • Zitat

    Original von freaxster



    und ich wüsste nicht was an orange...falsch ist bzw. an der Farbe nicht legal sein sollte :wink



    hmm.. vllt. weil die standlichtbirne im scheinwerfer auch original weiß und nicht orange ist?
    aber bis jetzt haste ja glück gehabt!

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