Schenkungsvertrag

  • Hi,


    ich wollte mal fragen ob sich hier jemand mit nem Schenkungsvertrag für ein Kfz auskennt denn;


    Der Golf war bis zum 06.2008 auf meine Freundinn angemeldet, und sie hat jetz ein anderes Fahrzeug, und da Ich ja irgendwie nachweisen muss das es mein Auto ist, bei der Zulassungstelle,
    habe ich mir überlegt wie ich das Kfz auf meinem Namen anmelden kann, und somit sind wir an einen Schenkungsvertrag gestossen.


    Kennt sich jemand damit aus??


    mfg

  • Exakt, Eigentumsnachweis ist totaler Unsinn. Wer den Brief in der Hand hat ist auch Eigentümer des Fahrzeugs.

    Nicht ganz.


    Für die Zulassungsstelle reicht das. Richtig.


    Der Brief stellt aber nur eine Eigentumsvermutung dar und bedeutet nicht zwangsläufig, daß man Eigentümer ist.
    Hab ich vor Gericht mit meinem ehemaligen Edition One 16V selbst erleben "dürfen".
    Hab damals verloren, obwohl ich Brief, Schein, Schlüssel, Kaufvertrag etc. mit dem Vorbesitzer hatte...

  • Nicht ganz.


    Für die Zulassungsstelle reicht das. Richtig.


    Der Brief stellt aber nur eine Eigentumsvermutung dar und bedeutet nicht zwangsläufig, daß man Eigentümer ist.
    Hab ich vor Gericht mit meinem ehemaligen Edition One 16V selbst erleben "dürfen".
    Hab damals verloren, obwohl ich Brief, Schein, Schlüssel, Kaufvertrag etc. mit dem Vorbesitzer hatte...

    Erkläre mal bitte genauer.

  • Erkläre mal bitte genauer.


    Die Kurzfassung wäre in etwa:


    Der Vorbesitzer, der mir den Wagen im Endeffekt verkauft hat, ist selbst nicht Eigentümer des Wagens geworden.


    Für eine detaillierte Version müsste ich sehr weit ausholen. Ich hab das damals, wenn ich es jemandem erklärt habe, meist immer aufgemalt.
    Denn da kommen 5 Parteien drin vor, Hartz-IV-Empfänger die den Finger heben durften, gefälschte Kaufverträge, Streit/Feindschaft unter ehemals guten Freunden, etc. etc.
    Und ich mittendrin.
    Wie sagte der Staatsanwalt zu meinem Verkäufer in einem zweiten, damit zusammenhängenden Verfahren wohl über mich: Herr HeLL2000(*) ist der einzige in dem Ganzen der nix am "Stecken" hat...


    Den Verlust hab ich aber dann trotzdem im Endeffekt tragen dürfen. Verloren hab ich korrekterweise nicht ganz, da ich auf den vom Richter vorgeschlagenen Vergleich eingegangen bin. Ich hätte aber verloren wenn ich das nicht gemacht hätte und hätte dann auch noch die Verfahrenskosten der Gegenseite tragen dürfen.


    (*) Name von der Redaktion geändert


    Wenn Interesse an einer Langfassung besteht, mache ich das aber in einem gesonderten Thread, da das hier in diesem doch ein wenig zu Off-Topic ist...

  • Hallo


    Auch von meiner Seite aus besteht Interesse.
    Habe sonst auch immer nach dem Prinzip ''Geld gegen Papiere/Fahrzeug und Handschlag darauf'' gehandelt. :tock: Bis Ich mal im BGB geblättert habe und ein Rechtsanwalt aus dem Nähkästchen plauderte.
    Seitdem nur noch mit Vertrag. Als Unschuldiger am Dilemma, ist man Dank unserer Rechtsprechung manchmal doch im Unrecht. :-r
    MfG Stephan :wink

  • Hi,


    ich kenne den o.g. Fall zwar nicht, jedoch ist es ja klar, dass man nicht rechtmäßig einen Gegenstand von jemandem erwerben kann der nicht Besitzer dieses gegenstandes ist. Wenn z.B. jemand ein Auto mitsamt Brief etc. stiehlt und weiterverkauft kann der Käufer nicht rechtmäßiger Eigentümer werden.


    Ich denke, auf einen ähnlichen Sachverhalt dürfte es bei Hell2000 hinauslaufen...?

  • Hi,


    ich kenne den o.g. Fall zwar nicht, jedoch ist es ja klar, dass man nicht rechtmäßig einen Gegenstand von jemandem erwerben kann der nicht Besitzer dieses gegenstandes ist. Wenn z.B. jemand ein Auto mitsamt Brief etc. stiehlt und weiterverkauft kann der Käufer nicht rechtmäßiger Eigentümer werden.


    Ich denke, auf einen ähnlichen Sachverhalt dürfte es bei Hell2000 hinauslaufen...?


    Ja so ähnlich, hatte aber nichts wirklich mit Diebstahl zu tun.
    Die Schei*e an der Sache war halt, daß ich eigentlich alles richtig gemacht hatte, aber im Endeffekt trotzdem der ge*ickte war...


    Muß mal schauen, ob ich heute Abend Zeit finde meine Memoiren niederzuschreiben... :D

  • Zitat

    turboman


    Natürlich kann man Eigentümer werden. Man muss das Gericht nur davon überzeugen ( sehr guter Anwalt vorausgesetzt) das man ''in guten Glauben'' erworben hat.

    ...soll das heissen, wenn heute nacht jemand bei Dir einbricht, Autoschlüssel, Brief etc. klaut und derjenige mir das Auto morgen verkauft bin ich RECHTMÄßIGER Eigentümer, weil ich schliesslich im guten Glauben gekauft habe???


    Nene, Eigentum kann man nur von jemandem erwerben, der auch die Eigentumsrechte innehat...

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