versteckte Mängel, an Gebrauchtwagen, Unfallwagen!

  • Zitat

    Original von eastwood85
    hm könnte mir eventuell jemand den passenden Paragraphen im BGB oder wo auch immer das steht mal raussuchen?
    das ließe sich sehr gut verwenden wenn ich denn den Verkäufer mal erreichen würde :(



    sollte der es benötigt nicht selber raussuchen? :wink

  • danke für die Antwort, aber ob du es glaubst oder nicht, ich habe kein BGB Zuhause, und finde leider im Netz auch nicht den passenden Paragraphen, kann ja sein, dass jemand beruflich damit zu tun hat und es mir sagen kann ;)

  • Minderung des Kaufpreises: §§437 Nr. 3, 441 I, III, IV


    Rücktritt: §§346 I, 323 I, II


    Vielleicht sollte auch erstmal geklärt werden, was genau du denn willst. Etwas von dem Geld zurück oder den Wagen komplett zurückgeben.

  • Zunächst einmal ist es ja ein Unterschied ob gewerblich oder privat verkauft wurde? Vielleicht hab ich das auch überlesen?


    Wenn gewerblich, ist es natürlich um einiges einfacher, eine Wertminderung durchzusetzen.


    Im privaten Bereich gilt weitestgehend "gekauft wie gesehen", der Verkäufer muss das Auto definitiv nicht zurücknehmen, außer er verschweigt nachweisbar Vorschäden!
    Und in diesem Falle informiere dich mal, was ein gerichtsverwertbares Gutachten von einem KFZ-Sachverständigen kostet. Ich schätze auf 4stellig.
    Dann fahr den 2er lieber weiter und verbuch es als Lehrgeld.

    Audi 100 Typ44 2,3E mit LPG (BRC Just Venturi)


    Audi Coupé 2,3E mit LPG (Autronic AL-800 Venturi)

    Einmal editiert, zuletzt von Beme ()

  • hmm ich glaube nicht das du auf dem Rechtlichen Weg viel bezwecken kannst.


    Hat er dir das Auto eigentlich ausdrücklich als Unfallfrei verkauft und auf den makellosen Zustand verwiesen?

  • ja so steht es auch im Kaufvertrag, und es war privat, aber deswegen ist es trotzdem ein ziemlicher Makel, und ich möchte es nicht zurück geben, sondern einen Teil des Preises zurück ...
    von wegen Lehrgeld, es war ja so absolut nicht zu erkennen, das macht mich ja so sauer, erst als ich angefangen habe abzuschleifen kam es raus, vom Aussehen her war nichts erkennbar

  • Wenn in dem Kaufvertrag drin stand: Auto wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung oder Sachmangelhaftung verkauft, dann kannste ihm eh nix wollen da es dann wie ein Bastelerauto gehandhabt wird. Und da ja in den meißten Gebrauchtwagenkaufverträge sowas drin steht (zumindest bei privat Personen) sehe ich schwarz für dich da was raus zu holen.

  • hm naja morgen abend rufe ich an, dann wird sich zeigen ob er einsichtig ist, wenn nicht, dann geht es vor den Anwalt, denn ich habe das Auto eindeutig nicht als Bastlerauto gekauft,
    woran erkenne ich eigentlich, dass es ein edi one ist, an der Fahrgestellnummer oder dem Ausstattungscode?
    das würde mich persönlich mal interessieren ...
    mit mir waren/ sind es 3 Besitzer
    mfg tobias

  • Zitat

    denn ich habe das Auto eindeutig nicht als Bastlerauto gekauft,


    Das Wort Bastlerauto muß NICHT unbedingt in dem Kaufvetrag stehn.


    Der Kaufvertrag war doch bestimmt schon ein Vordruck oder?
    Wenn ja woher wenn ich fragen darf

  • hm das ist ein Vordruck vom ADAC, da steht kein Ausschluss der Gewährleistung drin, ausserdem ist dies kein kleiner Mangel sondern der Versuch der arglistigen Täuschung, es wurde mir nichts davon gesagt und von Unfallwagen war keine Rede, also finde ich, dass er so oder so die Schuld hat ...

  • Ausschluss von Gewährleistung hin oder her, er hat das Auto eindeutig als unfallfrei gekauft, wenn da ein neues Heckabschlussblech drin ist stellt das sicher einen nicht vertragsgemäßen Mangel dar.


    Ich würd´s genauso machen wie beschrieben, erst mit dem Verkäufer (vernünftig) reden, wenn das nix hilft zum Anwalt. Die Klausel "gekauft wie gesehen" entbindet den Verkäufer schliesslich nicht von der Pflicht, korrekte Angaben zu machen...

  • das bedeutet auch bei einem schweren Mangel wie einem Unfallschaden? Das ist doch schon ziemlich heftig oder ?
    Also bei vielen Sachen ok, aber bei nem reparierten Unfallschaden, ist das echt etwas böse oder ? Man hätte es mir schon sagen müssen bin ich der Meinung
    er hätte das neue Blech schon erwähnen müssen oder? das ist für mich arglistige Täuschung ...
    meinst da habe ich keine Chance?

  • Ja er MUß es dir sagen sofern dieser Unfallschaden in seinem Besitz passiert ist.
    Was wenn aber nicht?
    Und er davon auch nix wußte. Ich sag dir das mit dem Anwalt verläuft sich eh und gerade bei einem 18 Jahre oder älteren Golf lohnt sich das dann eh nicht. Denn sowas kann bis zu 4 Jahren dauern bis du dein Geld siehst

  • hm naja ich werde ihm mit dem Anwalt drohen und sagen, dass ich einen Teil des Preises zurück haben will wenn er sich da weigert muss ich eben zum Anwalt, kann mir nun jemand sagen woran ich den edi one zweifelsfrei erkennen kann?
    mfg tobias

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