Keine kleinen amtlichen Kennzeichen mehr in Baden–Württemberg

  • Erlass Innenministerium Baden–Württemberg, Aktenzeichen 7-3861.1-02/355 vom 26.07.2007, Nachtrag vom 05.09.2007:



    Zitat:
    Verkleinerte Kennzeichen für mehrspurige Fahrzeuge sind nicht mehr zulässig, Ausnahmen werden nicht mehr befürwortet. Bei einspurigen Fahrzeugen wird in der Regel gleich verfahren.


    I. Kennzeichenschilder mit vier bis sechsstelligen Erkennungsnummern


    Es gibt mehrere Möglichkeiten, auch an Fahrzeugen mit vertiefter Anbringungsstelle für hintere Kennzeichen (z.B. bei US-Importfahrzeugen) Kennzeichenschilder mit längeren Erkennungsnummern in Normalschrift anzubringen.


    1. Anbringung an der vertieften Anbringungsstelle


    1.1 Das Kennzeichenschild kann mit einem marktüblichen Kennzeichenträger mit einfachen Distanzkörpern an solchen Fahrzeugen befestigt werden. Die Anbringung der Kennzeichenbeleuchtung ist entsprechend zu gestalten.


    1.2 Auch ein selbstleuchtendes Kennzeichen kann mit Hilfe einfacher Distanzkörper problemlos an solchen Fahrzeugen angebracht werden.



    2. Anbringung außerhalb der Anbringungsstelle


    Würden durch den Anbau des Kennzeichenträgers an der vom Hersteller vorgesehenen Anbringungsstelle andere Fahrzeugeinrichtungen beeinträchtigt (z.B. Rückfahrscheinwerfer), ist eine andere Anbringungsstelle zu wählen.


    Die Kosten für Kennzeichenträger und deren Anbringung sind im Verhältnis zu den Fahrzeugpreisen zumutbar.


    II. Kennzeichen mit zwei- oder dreistelligen Erkennungsnummern


    Erst wenn keine Anbringung eines Kennzeichenträgers auch außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Anbringungsstelle möglich ist, ist die Zuteilung einer zwei- oder dreistelligen Erkennungsnummer zu prüfen.


    Bei der Erteilung von Oldtimer-Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 Satz FZV könnte es in Einzelfällen problematisch sein, die Hinweise unter II. des Bezugsschreibens zu realisieren:


    Dieses wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die für das - vor allem hintere- Kennzeichenschild vorhandene Breite der Anbaufläche weniger als 328 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus einem Buchstaben, 376,5 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus zwei Buchstaben und 425 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus drei Buchstaben misst. Denn dann könnte ein Oldtimer-Kennzeichen auch unter Verwendung der Engschrift schon ab einer nur zweistelligen Erkennungsnummer nicht mehr angebracht werden.


    Außerdem kommt es darauf an, ob die Anbringung eines Kennzeichenträgers dem Gesichtspunkt einer weitest gehenden Darstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs nach § 2 Nr. 22 FZV widersprechen würde.


    Wenn nach den vorstehend genannten Kriterien die Anbringung anderer Kennzeichenschilder geprüft wurde und unter dem Gesichtspunkt des Originalzustandes des jeweiligen Fahrzeugs in einem entsprechenden Gutachten als nicht vertretbar bezeichnet wird, bestehen keine Bedenken, entgegen den Erläuterungen zu III.,


    aufgrund einer Ausnahmegenehmigung ein verkleinertes zweizeiliges Oldtimer-Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 4 Nr. 3 FZV zuzulassen.


    III. Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen


    Im Hinblick auf die bestehenden Umrüstmöglichkeiten sind verkleinerte Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c FZV für mehrspurige Fahrzeuge nicht mehr zuzuteilen.


    Abschnitt 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c für mehrspurige Fahrzeuge sind nicht mehr zu genehmigen, ausgenommen Punkt II, letzter Absatz.


    Für einspurige Fahrzeuge sollen entsprechende Kennzeichen in der Regel nicht genehmigt werden.


    Entgegenstehende Erlasse und Ergebnisse von Verkehrsreferentenbesprechungen werden aufgehoben.

  • bin auch gottfroh über jede Einsernummer wo ich habe... :D

    ...mein bestes Pferd im Stall: AUDI TT-RS 2,5 TFSI "suzukagrau" mit voller Hütte und ordentlich Bums... :) z. B. 20" Schmiedefelgen, Vollschalensitze, exclusiv-Lackierung, Navi MMI und Bose, Sport-AGA, offene Leistung (450PS / 620Nm) und Vmax Ü300 :)

  • Ich bin mal gespannt was da auf mich zu kommt im April! Seit 5 Jahren hab ich Mopped Kennzeichen und auf meinen aktuellen dreier geht nix anderes drauf...alles neu gelackt! :tock:


    Das liegt aber mehr daran das BW zu wenige Nummernschilder für Motorräder hat! Im Sommer 2007 gab es keine Kennzeichen mit einem Buchstaben und einer Zahl mehr...:tock:

  • Zitat

    Original von benlow
    Ich bin mal gespannt was da auf mich zu kommt im April! Seit 5 Jahren hab ich Mopped Kennzeichen und auf meinen aktuellen dreier geht nix anderes drauf...alles neu gelackt! :tock:


    Das ist denen wohl ziemlich wurscht.. darfst dann ein SLN auf 5 cm Distanzen montieren.

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  • is nur komisch, daß das da so ist (es gibt größere Bundesländer!), da hat wohl jemand zuviele kurze kennzeichen an PKW ausgeteilt (und dafür ist jede stadt selbst verantwortlich) oder es gibt in bawü verhältnismäßig viele moppeds die unbedingt ein kurzes kz brauchen (ich meine, vier stellen sind an 80% der moppeds genauso zumutbar wie am PKW). In anderen Regionen gibts das "Problem" nicht

  • das ist doch alle nur willkür.da hatte mal wieder jemand langeweile.


    ich versteh immernoch nicht wo das problem in deustchland ist solange kurze kennzeichen zu verteilen bis keins mehr da ist...und die blöde ausrede das kurze kennzeichen bzw nummern nur für moppeds vorgesehen sind stimmt auch nur bedingt...hab schon welche mit xxx-xx-xx geshen....hab mich schon genug über das thema aufgeregt.ist halt shit germany.
    hauptsache ich hab nen umweltzonen aufkleber auf nem euro 4 benziner... :-r

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