Reimport oder nicht ?

  • Moin ;)


    Ich Frage hier für nen Bekannten der sich 2007 einen Isuzu DMAX gekauft hat - in D vom Isuzu-Händler.
    Der is die Tage zu einer Freien Werkstatt um nen Kundendienst machen zu lassen, dort bekam er zu hören das die Werkstatt keine Teile bestellen kann, da im Schein zu3 nur Nullen stehen und es sich somit um einen Reimport handelt. Jetzt gehts weniger um die Schlüsselnummer zu3 sondern mehr um die Tatsache das ihm das Fahrzeug nicht als Reimport sondern als "normales" Fahrzeug verkauft wurde.


    Daraufhin hat er sich an den Händler gewand und dieser behauptet natürlich das es sich NICHT um einen Reimport handelt. Nachfragen bei TÜV und ADAC ergaben das Gegenteil (Nullen bei zu3 = Reimport).


    Isuzu Deutschland schrieb folgendes:



    (Das Bild is leider unscharf geworden, ich hoffe Ihr könnts lesen.)


    Nun vermuten wir das Isuzu den Händler schützen will und das ganze auf noch nicht erteilte ABE schiebt. Für meinen Bekannten gehts da halt um ein paar tausend €´s wenn´s denn zweifelsfrei ein Reimport wäre.


    Ich hoffe jemand von euch kennt sich da aus und kann weiterhelfen oder Tipp´s geben wie man weiter vorgehen sollte.

    Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
    Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

    Einmal editiert, zuletzt von VW_199 ()

  • Ich kenn mich leider nicht aus. Mein Tipp wäre such andere Käufer mit dem Wagen. Findest nur einen einzigen bei dem es anders is hast du den Gegenbeweis.
    Tipp2: Fahr zu nem (anderen) Isuzu-Händler/Werkstatt und frag' bei denen nach oder versuch die Teile dort zu bestellen.


    OT: was für ne Werkstatt issen das, die es ohne "zu3" nicht hinkriegt Teile zu bestellen???

    Aufstehen, Maul abwischen, weiter machen!


    Fehlende PS werden durch miserable Optik ausgeglichen! :thumpup2:

  • wenn rechtsschutz vorhanden, sofort anwalt (vorzugsweise fachgebiet vertragsrecht) einschalten.


    wenn im kaufvertrag steht es sei kein re-import bzw wenn nich darauf hingewiesen wird, ist es streng genommen betrug.


    es gab dazu bereits ein urteil. da hatte ein käufer geklagt, als er sein fahrzeug nach >2 oder 3jahren verkaufen wollte und feststellte es sei ein re-import. das stellte eine wertminderung dar. aufgrund der wertminderung MUSS beim kauf darauf hingewiesen werden (ähnlich unfallfahrzeug.
    ein anwalt mit entsprechender fachrichtung sollte das urteil parat haben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!