Ausbildungs beihilfe

  • hey leute,
    da unser arbeitsamt unfähig ist und mich und meine freundin auf ihre interneseite hingewiesen hat, 8toll man sieht die issen echt total bescheid), versuch ich es mal hier, vieleicht weis hier wer mehr.


    also meine freundin hat ne ausbildungsstelle in aussicht. ich hannover. wir wohnen in hameln bei mama. (hier arbeite ich auch). das sin so ca 55km. jetzt meine frage, da die fahr kosten für sie sich auf 135€ pro monat
    belaufen würden (mit öffis) und sie nur 350€ im ersten bekommt, gibt es vom staat irgendwelche beihilfe? oder muss ich jetzt mit meiner freundin nach hannover ziehen wo die miete mehr als doppelt so hoch ist wie hier und ich jeden tag mit dem auto 60 km zurabeit und zurück fahren muss?


    gruß bernd

  • ich kann dir zwar nicht zu 100 % helfen, aber ich kann dir sagen das du/sie die fahrtkosten zur berufschule voll wiederbekommst ! musst dir nur nen wisch holen von der berufschule und fleissig die fahrkarten sammeln.


    und das habe ich schnell mal von der aok homepage !


    Azubis, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, weil sie verheiratet sind oder ihre Lehrstelle von der elterlichen Wohnung zu weit entfernt ist, können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Wenn die Ausbildungsvergütung nämlich nicht ausreicht, zahlt das Arbeitsamt Ihnen eine finanzielle Unterstützung, egal, ob Sie sich in betrieblicher oder außerbetrieblicher Berufsausbildung befinden. Den Antrag müssen Sie beim für Ihren Wohnort zuständigen Arbeitsamt stellen. BAB wird in der Regel für ein Jahr bewilligt.



    gruss jens

  • also wenn ihr euch gut mit irgendwem vonner arge versteht könnt ihr laut gesetz ein halbes jahr fahrtkostenbeihilfe bekommen... aber länger geht da nicht...



    war bei mir auch so, habs 35km zur arbeit, sprich 1400km im monat... habe im monat knapp 140€ spritgeld bekommen...


    hab auch ne beihilfe zum führerschein bekommen, aber sowas klappt meißt nur wenne dich gut mit deiner arge beraterin verstehst und bissel erzählst wie schwer datt doch alles is :D :D :D


    hoffe ich konnte helfen...

  • "Eigene Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes können zum Verlust des Kindergeldes führen. Ab 2004 beträgt die Grenze für eigene Einkünfte und Bezüge (jährlich) 7.680,00 Euro (2001: DM 14.040, 2002 und 2003: je 7.188 Euro). Besteht der Kindergeldanspruch nur während eines Teiles des Kalenderjahres (z. B. weil das Studium während des Jahres endet), wird die Einkommensgrenze nach vollen Kalendermonaten berechnet (ab 2004 pro Monat 640,00 Euro). [...]"


    Quelle

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