problem mit autokäufer

  • mhhh, auto angesehen, wenn ich das schon höre. bekomme ich das kotzen. in dem vertrag als ich mein auto gekauft hatte, stand auch wie gesehen und auf bühne besichtigt.


    jetzt nach vier fünf jahren ist die ganze linke seite durch gerostet, weil da wer am schweller rumgeschweißt hat und zufällig den rostschutz vergaß. ganz toll. nichts davon im vertrag. wenn ich den typ noch mal erwische...


    nur da es schon länger her ist und man viele der kosten vorstrecken und man es ihm beweisen muss, bleibt wohl nichts als ärgern.


    aber man sieht sich ja immer zwei mal im leben. :wink

  • Zitat

    Original von [pH!L]™Vr6
    so alles fertig kaufvertrag gemacht.. in dem steht :
    ... käufer verpflichtet sich das fahrzeug innerhalb 10 tagen ab oder umzumelden. ...


    allein das ist schon fahrlässig genug. Ich würde NIEMALS! ein angemeldetes Auto verkaufen. Das kann Ärger in alle Richtungen geben. Du kannst kaum überprüfen ob ers wirklich versicherungstechnisch ummeldet.

  • Ich hätte die bekannten Mängel im Vertrag festgehalten, dann wärst du zu 100% komplett ausm Schneider.


    So jetzt dürfte da aber auch nix auf dich zukommen, an alten Autos geht eben was kaputt, Verschleißteile wie Bremsen usw. sowieso.


    Gut das du ihm das alles, unter Zeugen, gesagt hast, also kann dir schonmal keiner was mit arglistiger Täuschung und so Späßen. :zwinker:

  • Zitat

    Original von Beme
    allein das ist schon fahrlässig genug. Ich würde NIEMALS! ein angemeldetes Auto verkaufen. Das kann Ärger in alle Richtungen geben. Du kannst kaum überprüfen ob ers wirklich versicherungstechnisch ummeldet.


    Also Leute jetzt mal den Ball flachhalten! Das ist überhaupt nicht fahrlässig. Einfach Datum, Uhrzeit der Fahrzeugübergabe notieren und vom Käufer bestätigen lassen. Dann bist du sauber. Ist auch von Versicherungen so anerkannt.

  • Na du musst es ja wissen... :-3
    Will ja keine Panik schieben, aber soooo sicher wäre ich mir da nicht!


    Ein Bekannter von mir hat auch sein Auto angemeldet verkauft mit der gleichen Klausel. Seine Versicherung hat er selbstständig nach 1 Woche gekündigt. Was passiert? Im April diesen Jahres bekommt er Post von der Zulassungsstelle, dass SEIN Auto (was eigentlich seit 6 Monaten nicht mehr SEIN Auto war) seit Jahresanfang nicht mehr versichert sei.
    Also ist der Käufer in diesem Fall wirklich dreist gewesen und hat gar nicht daran gedacht, das Ding umzumelden.
    Wie es da jetzt weiterging, weiß ich nicht... Kostete auf jeden Fall erstmal eine dicke Bearbeitungsgebühr (35€) und verursachte einigen Ärger, den Käufer zum Ummelden zu bewegen


    Für mich stehts halt fest. Gar nichts gibts da.

  • Ich kann nicht versteh das man die Mängel nicht in den Vertrag Schreibt - das hätte ich auf alle Fälle gemacht !


    Und hier hat einer Geschrieben Bremsen wäre ein geringer Mängel !


    das sag mal im TÜV - ich hätte in den Vertrag reingeschrieben Fahrzeug wird mit erheblichen Mängel Verkauft -
    Nur mal so was wäre wenn dem unterwegs (durch dummheit von ihm selbst) die Bremsen versagt hätten !?


    Der hätte auch behaubten das er das nicht wußte - und Du wärst mit dran gewesen - grob fahrlässig nennt man das glaub ich !

  • Also um hier manchen mal den Wind aus den Segeln zu nehmen.


    Versicherungstechnisch ist das kein Problem.
    Phil wird die Tage bei seiner Versicherung anrufen und diese bitten eine §29c Anzeige rausschicken zu lassen (dazu muss er nur den Kaufvertrag zeigen).
    Und wenn er das Fahrezug dann nicht abmeldet hat er eh nen Problem da er kein Versicherungschutz mehr hat.


    Warum wir kein Vordruck genommen haben?.....joar weil der Drucker plötzlich sein Geist aufgegeben hat und wir schnell einen mit der Hand schreiben mussten. Im nachhinein hätte ich das mit den Mängeln auch gern drin stehen gehabt aber habe halt nicht dran gedacht :-r


    Aber naja jetzt heisst es erstmal abwarten ....


    Gruß


    Dave

  • Käse. Der Versicherung ist egal wer mit dem Auto unterwegs ist, als Pflichtversicherung muss die zahlen, auch wenn der Käufer unterwegs ist. Und ne 29c schicken Versicherer schon mal gar nicht gern raus. Wer das beim Versicherer erzählt sollte sich mal ne Stufe höher belehren lassen...

  • Zitat

    Original von Danilo
    Käse. Der Versicherung ist egal wer mit dem Auto unterwegs ist, als Pflichtversicherung muss die zahlen, auch wenn der Käufer unterwegs ist.


    Ist der das auch egal, wenn der Käufer unter 23/25 ist (könnt in diesem Fall ja sein)? Dass die Versicherung zunächst zahlt ist klar, aber dannach holt die sich vom Verkäufer die Kohle wieder zurück?

  • Danilo Es geht nicht darum wer zahlt, das ist natürlich die bestehende Versicherung, sondern wer letzten Endes dafür haftbar gemacht werden kann. Und das ist nicht der Verkäufer.


    Versicherung
    Wenn das Auto vorher nicht abgemeldet war, übernimmt der neue Besitzer mit Abschluss des Kaufvertrages automatisch die Kfz-Haftpflichtversicherung und die bestehende Fahrzeugversicherung. Er kann diese beibehalten oder das Auto neu versichern. Durch Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) bescheinigt der Besitzer bei der Ummeldung den gewählten Versicherungsschutz. Die Zulassungsstelle teilt dies der Versicherung des Vorbesitzers mit. Trotzdem sollte der Verkäufer seine Versicherung über den Verkauf informieren


    Quelle

  • Zitat

    Naja, soooo locker würd ich das an deiner Stelle nicht sehen.
    Es gibt 2 Leute, die sagen du hast auf die Mängel hingewiesen und es gibt 2 Leute, die sagen du hast nicht darauf hingewiesen. Im Kaufvertrag steht auch nichts von dem Mängeln. Wenn sich der Richter jetzt entscheiden muss aufgrund dieser Grundlage kann es so oder so ausgehen.


    nach dem was du hier geschrieben hast gibs doch weider KEIN problem...2 sagen hingewiesen 2 sagen nicht hingewiesen...also aussage gegen aussage...und damit heißt es in der deutschen justiz immernoch IM ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN! also für phil.


    gruß Jonas

  • naja wenn der typ wirklich zum anwalt geht, wird der wagen auch bei nem gutachter besichtigt werden und der gutachter wird wahrscheinlich die haende übern kopf verschrenken...
    alleine schon mit defekten bremsen....kann ich pers nicht so ganz verstehen....
    naja und wir kennen hier ja nur eine seite wie es wirklich gelaufen ist wissen wir nicht

  • meine fresse, ich habe den wagen doch mit mängeln verkäuft und ihn drauf hingewiesen, da ist es mir doch egal was er anschließend für probleme hat der wagen ist bj. 91.. was da noch dran war kann ich nicht sagen oder weiß es nicht...bin schließlich kein gutachter etc... es ist immernoch ein gebrauchtwagen...und ich denke keine 50% der leute heutzutage wissen genau was ihre autos für mängel haben.. soll ich jetzt zu sonem fritz fahren und jetzt einzelden mängel aufzählöern von der defekten glühbirne bis zum brandloch im sitz>?


    naja, in diesem sinne mache ich mir keine weiteren sorgen.. probefahrt gemacht der wagen lief, und der wagen lief bei mir 1 jahr lang ohne größere probleme..er hat den wagen gesehen die mir bekannten mängel wurden aufgelistet, und fertig

  • Zitat

    Original von antichrist


    nach dem was du hier geschrieben hast gibs doch weider KEIN problem...2 sagen hingewiesen 2 sagen nicht hingewiesen...also aussage gegen aussage...und damit heißt es in der deutschen justiz immernoch IM ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN! also für phil.


    gruß Jonas


    Hehe, entscheidend ist aber, ob der Richter Zweifel hat, was mir in so einem Fall als fraglich erscheint.


    Gruß von Greifswald nach Wolgast.

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