Auto schrott, wie weiter mit Versicherung?

  • Hi Leute,


    mir hat jetzt am Sonntag ne Frau in nem Passat die Vorfahrt genommen, das hier ist bei raus gekommen:



    Nein, das kein Golf in nem neuen Gewand, sondern der Nissan Micra meiner Ma. *schildhau*


    Schuldfrage war auch schnell geklärt ( ich wars net ), is auch keinem was passiert, geht nurnoch ums Auto.


    Stehen tut er mittlerweile in der Werkstatt von nem guten Kumpel von mir, Gutachter war auch schon da, haben aber noch kein Ergebniss. Gesetz dem Fall das der Micra en wirtschaftlicher Totalschaden ist (spricht wohl einiges dafür) kann man sich ja den Restwert von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen. Im Hinterkopf hab ich aber noch das dann zusätzlich nochmal irgendwie die Mehrwertsteuer abgezogen wird?? ?(
    Wer kann mir aushelfen?


    Desweiteren: Nur mal angenommen der Micra hat nen Restwert von 3.500 Euro den wir uns im Falle eines w. Totalschadens auszahlen lassen mein ich ebenfalls noch im Hinterkopf zu wissen das die gegnerische Versicherung sich das Recht vorbehält unseren Micra eigenständig zu verkaufen, lieg ich da richtig? Falls das so ist, auf welcher Grundlage berechtigen die sich dazu? Bin ich dann tatsächlich gezwungen den Micra abzugeben? Ab welchem ca. Wert wird die gegnerische Versicherung da reingreifen und den Micra verkaufen? Ich mein, gibt ja viele, auch ältere Autos, denen einer hinten drauf fährt, die sich dann den Restwert von was weiss ich auszahlen lassen und den Karren dann einfach notdürftig repariert weiter fahren...

  • Hallo,


    du verwechselst Restwert und Wiederbeschaffungswert. Den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts (der aktuelle Wert unter Berücksichtigung des Schadens) zahlt die Versicherung aus. Bei älteren Fahrzeugen, die hauptsächlich privat gehandelt werden sollte da keine MwSt abgezogen werden. Außerdem gibt es noch Nutzungsausfall für die Zeit der Wiederbeschaffung (ca 10-14 Tage; ggfls Zulassungsnachweis neues Fz notwendig) und Erstattung für Auslagen und Gebühren.


    Um den Restwert gibt es manchmal Zoff mit der gegnerischen Versicherung. Diese hat natürlich ein Interesse an einem möglichst hohen RW. Ihre Möglichkeiten, da einzugreifen sind aber begrenzt. Auf keinen Fall hat sie ein Verfügungsrecht über das Fahrzeug.


    Thorsten

  • Ich habe bei meinem Unfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts ausgezahlt bekommen!
    Und die SB haben Sie mir natürlich noch abgezogen!


    Also um es mal in Zahlen auszudrücken:


    Mein kaputter 3er hatte nen Wiederbeschaffungswert von 5000 Euro. Der Restwert war 670 Euro!
    Also habe ich von meiner Versicherung einen Schaden von 4330 Euro bekommen! Abzüglich 300Euro SB blieben 4030 Euro!


    Und das Auto kannst du entweder verkaufen, dann haste halt die 670 Euro in meinem Fall, oder du behälst ihn einfach um ihn auszuschlachten (so wie ich: Knappe 2100 Euro rausgeholt) oder baust ihn für günstiges Geld wieder auf und macht nen gewissen Betrag Gewinn! :wink



    PS: Zum Glück wars nicht einer deiner Gölfe! 8o

  • Gab vor Kurzem ein BGH Urteil. Die Versicherung muss Dir die Mehrwertsteuer auch sofort zahlen.
    Beschäftige mich grad damit, weil mein Polo am Samstag ja auch übern Jordan gegangen ist...

  • Hallo,


    Zitat

    Und die SB haben Sie mir natürlich noch abgezogen!


    das trifft aber in dem Fall nicht zu; sondern nur wenn man einen Teilkasko- oder Vollkaskoschaden abrechnet.


    Zitat

    Und das Auto kannst du entweder verkaufen, dann haste halt die 670 Euro in meinem Fall, oder du behälst ihn einfach um ihn auszuschlachten (so wie ich: Knappe 2100 Euro rausgeholt) oder baust ihn für günstiges Geld wieder auf und macht nen gewissen Betrag Gewinn!


    Rechtlich ist dass aber bedenklich und erfüllt imho den Tatbestand des Versicherungsbetruges.


    Zitat

    Gab vor Kurzem ein BGH Urteil. Die Versicherung muss Dir die Mehrwertsteuer auch sofort zahlen.


    Hast du dazu ein Aktenzeichen?


    Thorsten

  • Zitat

    Original von Habi-NRW
    Ich habe bei meinem Unfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts ausgezahlt bekommen!
    Und die SB haben Sie mir natürlich noch abgezogen!


    War bei mir im August auch so gewesen als mir einer ins Heck gefahren ist. Habe den Unfall nach Gutachten abgerechnet und es wurde mir die MWST ABGEZOGEN...
    Die SB durft ich behalten weil ich nicht war nicht schuld :D


    Allerdings war mein Gutachter so gut das mein Wiederbeschaffungswert aufgrund des "Tuning's" ziemlich hoch war und somit auch ziemlich viel abzüglich der MWST rausgekommen ist ;)

    Gruß vom Christian :wave:


    Mk3 * 2861cm³ 12V DOHC * syncro * airride * oem ++ *


    Low-Familia.at ++ Get Low, No Matter How*

  • Ich nochmal! Hab da was gefunden. Die Regelung mit der MWST gilt nur für für Fahrzeuge, die älter als 6 Jahre sind oder mehr als 150tkm gelaufen haben! >Klick<

  • @ Barney


    vielen Dank, das hilft mir schonmal sehr!


    Muss halt mal warten was der Gutachter sagt, müsste das Gutachten wahrscheinlich bis ende der Woche erstellt haben...
    Ich berichte mal weiter was passiert, wenn interesse besteht...

  • Zitat

    Original von Habi-NRW
    Wieso das denn? Ist doch mein Auto! Was ich damit mache, bleibt doch mir überlassen!


    jup sehe ich genauso, ich habe auch die Kohle eingesteckt und baue davon das Auto wieder auf da es keinen Rahmenschaden erlitten hat und wir keinen wirtschaftlichen Totalschaden drausgemacht haben.
    Ich glaube erst wenn das Auto quasi "tot" gemacht wird durchs Gutachten könntet die Tatsache mit dem Versicherungsbetrug aufkommen auch wenn ich das nicht wirklich nachvollziehen kann..

    Gruß vom Christian :wave:


    Mk3 * 2861cm³ 12V DOHC * syncro * airride * oem ++ *


    Low-Familia.at ++ Get Low, No Matter How*

  • Hi Leute,


    das Gutachten ist noch nicht da, hab aber mit dem Gutachter gesprochen:


    Das Auto hätte einen Wert von 3000,-
    Der Schaden beläuft sich allerdings auf 4800,-
    also ein wirtschaftlicher Totalschaden! Das heisst jetzt das wir uns den eigentlichen Wert vom Auto (3000,-) auszahlen lassen, der Schrott-Micra ist dann allerdings tatsächlich weg, den krallt sich die gegnerische Versicherung! Naja, werden noch was drauf legen und nen neueren Micra mit erheblich mehr Ausstattung anschaffen, waren heute schon den ersten ansehen.


    Hat hier vielleicht jemand noch ne Ahnung in welchem Zeitraum die gegnerische Versicherung den Schaden ausbezahlt?
    Weil so ohne Auto ist net toll...

  • Bei mir gibts auch Neues. Vorgestern war der Gutachter da, gestern kam das Gutachten: 1800€ Verkaufswert, 250€ Restwert, d.h. für mich 1550€! Mal gucken, was die Versicherung sagt. Berichte dann nochmal! Vorallem wie lange das gedauert hat.

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