Der LKW Thread

  • Da ja doch interesse besteht, darüber zu reden:
    Die Vorgeschichte.
    Und wiedermal Fahrerflucht


    Der Fahrer muß nicht unbedingt wegen Fahrerflucht belangt werden, wenn er glaubhaft versichern und auch beweisen kann, von seinem Fehler nichts mitbekommen zu haben. Das ist, wie bei einem Parkrempler. Nicht jeder Fehler MUß bemerkt werden. Ausschlaggebend ist der Vorsatz, sich ungeschoren zu verdrücken. Ich habs auch erst nicht glauben wollen, aber es soll wohl so sein. Jedenfalls meinte das ein Jurist zu mir.

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