Frage zum Kündigungsschutz

  • Hallo,
    ein Freund von mir arbeitet wie ich in einem VW-Autohaus & macht dort eine Ausbildung zum Mechatroniker. Er ist jetzt im 2 Ausbildungsjahr & bekam heute völlig überraschend die Kündigung auf den Tisch.


    Begründung: 6 Krankschreibungen (insgesamt 37 Tage) in diesem Jahr.


    Alle Krankheitsfälle waren entschuldigt & die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lag auch immer (rechtzeitig) vor.



    Darf der Chef im jetzt einfach so kündigen. Er hat vorab nie eine Abmahnung oder wenigstens einen mündlichen Hinweis bekommen.


    Danke.

    mfg
    G316V (ehem. ADY)



    Golf_GTi16V@gmx.de

    VW Golf III GTI Edition 16V
    2.0 16V (150PS) - KW Gewinde V2 - 9x16 DZ Exclusive - in.pro Klarglas rundum + Xenon - DVD mit 7" TFT - MHV - Hecklappe clean + Blinker

  • Also da er schon im 2. Lehrjahr is, is er normalerweise nicht mehr in der Probezeit, in der der Arbeitgeber ohne Einhalt der Kündigungsfrist kündigen darf.


    Danach darf laut Kündigungsschutzgesetz der Arbeitgeber nur aufgrund schwerwiegender Vorfälle Kündigen:
    -sexuelle Belästigung
    -Diebstahl
    -Geheimnissverrat
    -Belleidigung/Tätlichkeit gegen den Arbeitgeber
    -Arbeitsverweigerung


    Und meiner Meinung nach passt da Krankheit nicht wirklich irgendwo rein. Das einzige wäre Arbeitsverweigerung. Aber da er entschuldigt war, auch nicht richtig.


    MfG Blacky

  • So sehe ich das ja auch. Klar war er wirklich häufig krank aber es ist ja nicht so, dass er keinen Bock hat, sondern er macht ja auch. Kommt Samstags, ist sogar im 1. LJ jeden Tag einkaufen gegangen usw usw & er will den Job auf keinen Fall verlieren. Mich wundert nur, dass keiner nen Ton gesagt hat, selbst der Werkstattmeister, der ihm den Zettel gegeben hat, hat gesagt, dass er nichts davon wusste.


    Aus der Probezeit ist er seit fast nem Jahr raus.


    Wie verhält man sich jetzt am Besten. Er ist über diesen Ausbildungsring angestellt (bekommt sein Geld quasi nicht vom Authaus). Ich habe ihm erstma,l gesagt, dass er sich nochmal mit seinem Chef unterhalten soll (hat morgen Termin), nur wie verhält man sich da am Besten.


    Den Typen der die Stellen vermitteln bei diesem Ring ruft er nachher auch nochmal an, aber was sagt man da am Besten, konnte Ihm da auch keinen Tip geben, war ja nie in so einer Situation.


    Nochmals Danke.

    mfg
    G316V (ehem. ADY)



    Golf_GTi16V@gmx.de

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  • hallo, ...
    also ich mach im moment ne ausbildung als einzelhandelskaufmann und da lerne ich ja sowas... was recht ist und was nicht...
    also...


    fristlos darf er ihn schonmal nicht kündigen.... ausser wenn die fälle bei ihm eintreten die Blacky schon genannt hat...
    oder probezeit... aber die sind ja alle nciht gegeben


    aber mit angabe von grund und MIT kündigungsfrist darf er ihn natürlich kündigen...
    ob das jetzt ermessenssache ist ob die krankschreibungen ein grund sind oder nicht... das weiss ich nicht...
    aber er hat ab jetzt eine kündigungsfrist von 4 wochen(sollte er haben) und wenn das so ist.. und der grund triftig ist...(was er meinermeinung nach nicht ist) dann ist das alles rechtlich ok...


    hoffe ich konnte helfen...
    wenn du genaueres wissen möchtest kann ihc aber auch noch eben mien buch welzen denn das war jetzt nur das was ich noch im kopf hatte...


    mfg. René

  • und was genau bedeuted das für ihn mit der kündigungsfrist, also mit den 4 Wochen ???


    Es gab vom Arbeitsgericht Frankfurt ein Urteil wo ein Post 160 Tage im Jahr krank war, wegen verschiedenen ortopäthischen Fällen & ihm durfte letztendlich nicht gekündigt werden. er war zwar nicht in der ausbildung aber ich denke, dass das da keine rolle spielt.

    mfg
    G316V (ehem. ADY)



    Golf_GTi16V@gmx.de

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  • Er soll sich auch mit der Handwerkskammer in Verbindung setzen und den Lehrlingswart aufsuchen dort .
    Ansonsten soll er den Meister nach dem Lehrlingswart für die KFZ Innung fragen den die sind für solche Fälle da wenn was ist mit Kündigung usw .


    Was er auf jeden Fall den Kerl von diesem Ring fragen sollte , währe ob die auch die Vergütung Bezahlen an die Werkstatt den wenn ich es richtig in erinnerung habe Zahlt einen teil wegen Krankenversicherung von der werkstatt bei sowas in der Ausbildungszeit .


    Falls ich was Falsches in Erinnerung habe , Korregiert mich Bitte .


    Schaue heute abend nochmal in Mein Altes Meisterschulbuch rein den dort steht auch alles Fein Säuberlich aufgelistet in meinen Unterlagen oder Frage nochmal meinen Vater ( Obermeister ) .

  • also.. das mit den 4 wochen bedeutet..
    das er quasi heute gekündigt wird... aber noch 4 wochen arbeiten darf...
    um arbeit zu suchen oder sonstetwas....


    wie gesagt.. ob das mit dem krankschreiben ein trifftiger grund ist kann ich nicht sagen...(müsste man sich erkundigen)


    aber mal ganz ehrlich...
    wenn ich in einer firma arbeiten würde, diese würde mich kündigen(wollen) dann würde ich es garnicht versuchen damit vor gericht (oder sonstirgendwo) zu gehen... denn wer will schon in einer firma arbeiten wo er mal gekündigt werden sollte...


    allerdings würde ich es definitiv mal auf dem weg versuchen mit dem chef zu sprechen und zu fragen ob die fehlzeiten/krankmeldungen wirklich der grund sind oder ob er anderweitige probleme mit ihm hat.. (an denen man vielleicht arbeiten kann)


    mfg. René

  • wenn er in der ausbildung ist ist das nicht so leicht jemanden raus zu schmeissen (weis ich aus eigener erfahrung, ging um einen lehrlingskollegen, ausserdem haben wir das auch in der meisterschule gelernt) er soll wirklich mal zur handwerkskammer etc gehen... zur not sogar vors arbeitsgericht...



    gruss sven

  • Zitat

    Original von Eddie
    Soweit ich noch in Erinnerung habe, hat doch ein Azubi auch ein besonderen Kündigungsschutz!


    davon wüsste ich eigentlich nichts... zumindest nicht gesetzlich...
    höchstens "menschlich"...den einizigen besonderen kündigungsschutz den ich "gesetzlich" kenne ist der für behinderte und schwangere.
    aber wieso sollte ein azubi nicht gekündiggt werden dürfen?
    mit angabe von grund alles kein problem. (natürlich MEINERMEINUNG nach nicht mit diesem grund(entschuldigte krankheit))


    also.. mal eben um meine meinung klarzustellen...
    ich denke im prinzip ist es nicht "verboten" einen azubi zu kündigen...
    aber in diesem fall, mit dieser bgründung ist es definitiv nicht zulässig...


    und das müsste der arbeitgeber auch wissen... und deswegen würde ich erst versuchen mit dem chef zu reden...!!!


    mfg. René

  • Hallo,


    lest mal einen/den Ausbildungsvertrag. Der Ausbilder kann nach der Probezeit praktisch nicht kündigen; nur der Azubi darf mit 4-Wochen Frist kündigen wenn er die Ausbildung aufgeben will.


    EDIT:



    Quelle: http://www.hannover.ihk.de/xau…30100_fe_azkuendigung.htm


    Thorsten

  • Also ich bin auch der Meinung dass das nicht so ohne weiteres geht... Arbeitsgericht ist sicher auch ein Druckmittel, aber sollte echt der letzte Weg sein, da sowas sehr anstrengend und langwierig ist.


    Aber ich kapier das Interesse des Autohauses hinter der Kündigung nicht! Er muss ja offensichtlich nicht mal für die Ausbildungskosten die durch den Lehrling entstehen aufkommen.


    Fristlos geht aber definitv nicht!!!! ( Onkel ist Rechtsanwalt!!!)

    FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen


    FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen


    FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen

  • Der Arbeitgeber probiert es halt - vielleicht klappt es ja.
    Grundsätzlich ist er bei der Sachlage aber chancenlos.
    Einen Azubi nach der Probezeit zu entlassen, dafür Bedarf es schon extremer Fehltritte (siehe Posting von Blacky).


    Zitat

    ich denke im prinzip ist es nicht "verboten" einen azubi zu kündigen...


    Verboten nicht aber nahezu unmöglich.



    Mein Tipp: Mit seinem Klassen bzw. Sozialkundelehrer bzw. der IHK in Kontakt treten, die helfen dann weiter.



    Zitat

    wenn ich in einer firma arbeiten würde, diese würde mich kündigen(wollen) dann würde ich es garnicht versuchen damit vor gericht (oder sonstirgendwo) zu gehen... denn wer will schon in einer firma arbeiten wo er mal gekündigt werden sollte...


    Du hast auch Rechte, die solltest Du schon nutzen und bei der aktuellen Situation am Arbeitsmarkt würdest Du dir die Sache im Ernstfall ganz genau überlegen. Beim Arbeitsgericht wird immer auf eine gütliche Einigung hingearbeitet und gegen nee Abfindung von Summe X hat glaube ich keiner was.

  • nur triftige gruende, die auch eine fristlose kündigung bei einem NORMALEN Arbeitsvertrag rechtfertigen, können zur Kündigung eines Ausbildungsvertrages führen.
    Krankheit ist kein Grund vorallem in der Ausbildung nicht, denn der Azubi kostet eh nur geld und bringt keins ein.
    Bei arbeitern ist es ja so das u.U. der betrieb sich das nicht leisten kann, wenn jmd eingestellt ist und dauernd kranak ist...


    Als erstes soll er sich mal seien Vertrag durchlesen und dann wird schon einiges klar werden...
    Ein Ausbildungsvertrag kann nicht aus Lust und LAune vom Arbeitgeber gekündigt werden....Wirklich schwer


    Mein Tipp ist auch ab zu HK und da wird man ihm helfen.


    Und selbst wenn es vors arbeitsgericht geht ist doch lachs hauptsache er hat seinen gesellenbrief in der tasche danach muss er da ja nicht arbeiten...
    DIe berufsschullehrer helfen da auch gerne weiter und wenn es jmd ganz genau wissen möchte der guckt ins kündigungsschutzgesetz rein und wird sehen das der AG fast keine möglichkeit hat..

  • naja die sache mit den azubis ;) wir sind eigentlich unkündbar.... ich wüsste nicht wie mein arbeitgeber mich kündigen will, weil es nicht geht (naja will er wohl auch nicht ;) ) aber das müssen wirklich schon sehr trifftige gründe sein, diebstahl, alkohol (wobei nicht einmal drogen oder alkohol sind kündigunsgründe, wenn soetwas auf der arbeit passiert muss sich sogar der arbeitgeber um denjienigen kümmern und zur entziehung schicken)


    bei mir in der arbeit wollten die mal jemanden kündigen, wegen krankenscheinen und sowas... 0 chance!



    nur das problem ist halt, wenn ich der kollege von dir wäre, würde ich mich schonmal nach nem neuen arbeitsplatz umsehen, weil der wirds garantiert nicht mehr einfach auf der arbeit haben....

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