Ich hab mal ne frage zum Arbeitsrecht

  • Hi,


    Ich arbeite zurzeit mit nem halbjahres-vertrag bei eine LKW-Werkstatt. Ich hab aber auch ne Probezeit von sechst monaten. (was bedeutet das ich mir zurzeit keinen urlaub nehmen kann) So wie es aussieht wird mein vertrag auch auf unbefristet verlängert.


    aber was ist wenn der vertrag nicht verlängert wird? muß mir dann mein chef, die bis dahin angefallenen überstunden und die urlaubstage die ich noch nicht genommen habe auszahlen ?


    gruß bernd

  • Du hast anteilig Urlaub zu den Monaten die du gearbeitet hast. es hat jeder AN Anspurch auf einen Erholungsurlaub. Es ist abhängig davon was du in deinem Vertrag stehen hast oder was firmenüblich ist.
    Das gleiche gilt für geleistete Überstunden. Entweder vorher abfeiern oder entgeltlich ausbezahlen lassen. Alle Überstunden die angefallen sind und nicht innerhalb deiner 6 Monate abgefeiert sind, verallen am 1. Tag des 7. Monats! Das soll heissen, dass es besser ist die ÜS vor Ablauif der 6 Monate abzufeiern.


    Nur weil du denkst es sieht so aus als ob du übernommen wirst, solltest du dich nicht darauf verlassen solange du keinen festen Arbeitsvertrag dafür hast.


    Selbst in der letzten Stunde deines 6. Monats können die dir absagen.


    Also immer schön vorher alles abklären und schriftlich geben lassen. Der AN ist schnell ausgebeutet.

  • zum nicht genommenen Urlaubsanspruch aus 2005:


    dir stehen gemäß BUrlG § 3 Abs. pro Kalenderjahr 24 Tage Urlaub zu. Manteltarifverträge usw. können auch etwas anderes regeln (nur mehr, nicht weniger). Solltest du bei deinem jetzigen AG keinen Urlaub in Anspruch nehmen können, muß Dir der nächste Arbeitgeber den nicht genommen Urlaubsanspruch gewähren.Ist dies in 2005 nicht mehr möglich kann der Anspruch auch in 2006 bis 31.03. übertragen werden.

  • hi,


    hab ich das richtig verstanden, meine überstunden (das sind jetzt schon über 50) verfallen wenn mich mich mein abeitgeber übernimmt oder auch nicht übernimmt? futsch sind die dann also so odwer so. gut.


    aber was ist mit dem Urlaub? das versteh ich jetzt nicht. ich hab jetzt anspruch auf ca 10 tage urlaub.wenn mein AG mir den aber nicht gewährt, hab ich dann denn das recht den die 16,5 tagen (so viel urlaub stehe mir am ende der 6 monate zu) sie mir bei beendigung des arbeits verhältnisses auszahlen zu lassen?


    gruß bernd

  • (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.


    Das heißt er kann auch ausgezahlt werden.

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