Was fürne Strafe, beim benutzen eines Pocket Bikes?

  • -da es sich bei dem pocketbike um ein kfz mit einer durch die bauart bestimten höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h handelt, muss das ding versichert werden. hier also verstoß gm. §§ 1, 6 pflichtversg. (straftatbestand)


    -bzgl. der fahrerlaubnis: wenn das ding tats. schneller als 25 km/h ist, dann wird eine fahrerlaubnis benötigt. fahren ohne ist ebenfalls ein vergehen , auch das zulassen als halter( §§ 21 abs. 1 nr. 2 stvg), also straftat.

  • naja aber nen führenschein hätte ich ja.


    also würde dann "nur" das erste in betracht kommen.


    Und mit welcher strafe kann man dann ungefair rechnen?




    edit*


    normalerweise müsste doch bei den dingern auch ein "roller" führerschein reichen.

  • geile frage interessiert mich auch.. aber die teile sind doch gar nicht verkehrstauglich.. LIcht etc. , können die daraus auch noch was machen??
    denke wenn du nicht gerade die A2 langfährst wird beim ersten mal ne verwarnung geben,oder??


    ERFAHRUNGSBERICHTE wären toll

  • Nich wirklich,


    also die Dinger fahren normalerweise so um die 50 kmh!
    Ausserdem wirst du so en Ding nie legal über die Strasse fahren dürfen!
    Keine Blinker usw.!


    Was zu deinen Strafen noch dazukäme, wäre eben das die Pocket`s keine Betriebserlaubnis für die Strasse haben!


    Gruss


    Paddi

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    =-= Your KUNG - FU is not strong enough =-=


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  • mir gehts ja nicht darum um auf treffen zu fahren.....



    mir gehts darum um zur arbeit zu düsen.... und zudem gibts die dinger inzwischen schon für knapp 100€ und die teile sind mit ein paar handgriffen und ein paar euros locker auf 80 km/h zu bringen...

  • In Betracht kommen ggf. folgende Tatbestände:


    - Steuerhinterziehung (Kraftfahrzeugsteuer): da müsste man aber noch mal nachschauen, ob überhaupt KfZ-Steuer anfällt, wenn die Dinger maximal 125 ccm haben. Höchststrafe: 5 Jahre Gefängnis


    - Fahren ohne Versicherungsschutz (Haftpflicht): Höchststrafe 1 Jahr Gefängnis, 6 Punkte in Flensburg


    - Fahren ohne Zulassung: Ordnungswidrigkeit, Regelgeldbuße 50€ plus Auslagen plus Gebühren, 3 Flenspunkte (sofern die 6 Punkte nicht zum Tragen kommen, weil doch Versicherungsschutz besteht.

  • Zitat

    Original von Civic_Driver
    man bezahlt erst ab 125ccm Steuern :wink


    aber auch nur wenn die Zwiebacksäge offen ist ;) die gedrosselten, die man ab 16 fahren darf sind steuerfrei.

    Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
    Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

  • gibt mindestens eine bewährungsstrafe,
    das bike bleibt weg, da da bei straftat nix zurückgeben wird, findest dann auf einer auktion und bei einer rtlII-reportage über die dümmsten verbrecher deutschlands wieder.


    lohnt sich also hotte, würde nicht überlegen und einfach fahren. bist eh schneller als die polizei

  • Mal ne kurze Story dazu:


    Ich kenne einen, der ist mit so nem Teil ins Schlingern gekommen. Aufgrund der "sehr bequemen" Haltung auf solchen Bikes, fiel der so kompliziert (war gar nicht so schnell), das er neben Brüchen und Prellungen sich zusätzlich auch noch die linke BRUSTWARZE komplett "abgeschliffen" hat...


    Na ja, mich nerven die Teile auch schon...


    Wenn jmd. eines will, ich kann die wohl schon für 70,- besorgen :D

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