Wielange Garantie und Gewährleistung?

  • Mahlzeit


    Irgendwie blicke ich da mit den Reglungen nicht mehr ganz durch.


    Also ich hab von meiner Freundin eine HU (von Sony mit klappdisplay) geschenkt bekommen. Diese hat sie im Media Markt im Dezember 03 gekauft.


    Nur seit letzer woche funktioniert das Teil zwar noch, aber das Display funktioniert nicht mehr :( . Also tasten kann ich bedienen, aber man weis nicht was man verstellt, da man nichts sieht.


    Und ich müsste mir extra nen Tag bzw. ein paar Stunden frei nehmen, um zum MM zu fahren, deswegen frag ich hier mal.


    Wielange kann man solche Artikel umtauschen? bzw. auf deren kosten reparieren lassen?
    12 Monate, oder 24?


    Weil das ist ja garantiert kein Selbstverschulden.

  • also


    laut deutschen recht hast du 1/2jahr garantie wo der haendler dir beweisen muss das der fehler noch nicht beim kauf vorhanden war es wird dir quasi alles ersetzt und repariert ausser kaputte sachen die durch aeussere gewalt etc beschaedigt sind


    danach hast du noch 1 1/2jahre gewaehrleistung das heisst das du theoritisch dem haendler beweisen musst das der fehler schon beim kauf vorhanden war bzw absehbar war meistens regeln sie das dann aber auf kulanz wenn du nen netten markt/verkaeufer hast


    das mit den 2jahren garantie was sie immer sagen stimmt meistens nicht weils halt diese 1/2jahr garantie und 1 1/2jahre gewaehrleistung sind


    solltest aber immer versuchen auf dein recht zu bestehen
    manchmal klappts manchmal nicht

  • du hast 2 jahre gewährleistung (gesetzlich festgelegt), im ersten halben jahr gilt die beweislastumkehr. gewährleistungsansprüche werden beim händler geltend gemacht.


    garantie gibts vom hersteller und ist freiwillig, ebenso ist deren länge nicht vorgeschrieben oder was die garantie beinhaltet.

  • Zitat

    Original von eSmoka
    also


    laut deutschen recht hast du 1/2jahr garantie wo der haendler dir beweisen muss das der fehler noch nicht beim kauf vorhanden war es wird dir quasi alles ersetzt und repariert ausser kaputte sachen die durch aeussere gewalt etc beschaedigt sind


    Das ist ja völliger Quatsch!
    Da werden ja Begriffe völlig durcheinander gehauen!
    Garantie: freiwillige Leistung eines Herstellers, Umfang steht in seinen garantiebedingungen
    Gewährleistung: vom Gesetzgeber vorgegeben


    Das heisst also in Deutschland hat man 2 Jahre Anspruch auf Gewährleistung wenn man als Privater von einem Händler kauft!
    Entscheidend für Gewährleistung und Garantie sind nämlich außerdem noch die Vertragsparter, also Verkauf zw. Privat-Privat, Privat-Händler oder Händler-Händler. (Händler meint Gewerbe)


    In dem ersten halben Jahr muss der Händler beweisen das der Fehler zum zeitpunkt des Kaufes noch nicht bestand. Danach kehrt sich die Beweislast um und der Käufer muss beweisen das der fehler zum Zeitpunkt des Kaufes bestand.


    Bei Garantie verhält sich das ganz anders. Damit hat der Händler nix zu tun. Das ist im quasi wurscht und wenn er Garantieleistungen entgegen nimmt, dann schickt er das auch nur zum Hersteller.


    Ob man also und vor allem wie lange man Garantie auf Gerät hat, das findet man beim Hersteller heraus.


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    x world one - wolfsburg-edition Moderator
    :]
    wolfsburg-edition.de / .info

  • doch... bei privat an privat wurde ja was geändert.... aber wie genau das läuft ka :(




    naja, aber das ist doch dann auch ein wenig dämlich, oder nicht?


    wie soll ich denn beweisen, das der fehler schon am tag des kaufes war? das war er ja nicht, das ding lief ja 1 1/2 jahre gut, und jetzt eben nicht mehr.


    aber man kann ja wohl von so einem gerät erwarten das es länger funktioniert...

  • Zitat

    Original von x world one


    Das ist ja völliger Quatsch!
    Da werden ja Begriffe völlig durcheinander gehauen!


    tut mir ja leid das mir das ein haendler so erklaert hat und ich es nur wieder gegeben habe


    wenn es nicht ganz richtig ist bzw falsch erklaert tut es mir leid dann muss ich dem haendler mal auf die fuesse tretten...

    gruss
    Stefan

    OPEL, andere zahlen extra für Effekt-Lack:D

    Einmal editiert, zuletzt von eSmoka ()

  • Zw. privat & privat muss Garantie & Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen werden ansonsten glaube ich ist es 1 Jahr Gewährleistung oder Garantie!? Glaube nur Gewährleistung ... denn der Käufer ist in der Beweispflicht!


    EDIT: erfolgt kein Ausschluß ist sogar bei privat-privat-Verkauf die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren anzusetzen!

  • Hallo,


    grundsätzlich gibt es immer 2 Jahre Gewährleistung; egal wer kauft und wer verkauft.


    Händler können gegenüber Privatpersonen die Gewährleistung nicht ausschliessen. Lediglich bei Gebrauchtwaren ist eine Verkürzung auf 12 Monate zulässig. Ausserdem wird in den ersten 6 Monaten grundsätzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Darauf bezieht sich die Gewährleistung nämlich: den Zustand bei Übergabe.


    Private können untereinander die Gewährleistung genauso ausschließen wie Gewerbliche untereinander. Auch bei Verkauf von Privat an Gewerblich ist der Ausschluß der Gewährleistung möglich.


    Garantien dagegen sind freiwillig und können frei definiert werden. Eine Garantie kannst du vom Händler, Hersteller oder sogar Dritten (Garantieversicherungen) bekommen.


    Thorsten

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