Wo bekomm ich die Stvo?

  • @ Olli: ja, schon richtig aber in 99% der Fälle sind dies die Problempunkte - wenn man die kennt und bissl vernünftig mit den Ordnungshütern redet und sonst alles legal ist sollte man diese S#####e mit den 7/8 cm Bodenfreiheit aus der Welt bekommen...


    Es gibt zwar eine Art "Codex" für die Prüfer diese nach Möglichkeit nicht zu unterschreiten - aber wie gesagt dazu gibt es keine Gesetzesgrundlage und wenn der Prüfer das für okay befindet ist das sein DIng - Stichwort "Ermessensspielraum"

  • Zitat

    Original von MRGolf
    Ne Abmachung zwischen Polizei und TÜV? :lol
    Wer hat dir denn den Floh ins Ohr gesetzt?
    Angenommen diesen Quatsch gibts wirklich, dann fährst du einfach zu einem TÜV außerhalb eurer Provinz.


    Leck darf ich mir den Tüv bei ner Stilllegung aussuchen... :-r


    und @ Frank GTI:


    Des Schreiben war nicht an mích, was was weiß ich wie mein Kumpel seine Dokumente aufbewahrt, geht mich auch nix an.

  • naja, ich seh das so. da wird was schier unglaubliches behauptet, und dann, wenn es an das beweisen geht, fehlt plötzlich das entsprechende stück. es war nicht gegen dich oder so, nur ich höre/lese mindestens 3mal im monat dinge, die sich dann zum ende hin als ente erweisen...
    ich sach mal so, mit der mindesthöhe von xxcm hatte die still-legung nichts zu tun, es waren andere dinge (kennzeichen etc) zu tief in verbindung mit öl-undichtigkeiten, angescheuertem bremsschlauch und fehlender plus-polabdeckung....die tiefe war nur ein erster vermeintlicher grund zur mitnahme...

  • Mach doch was du willst.
    Diese Vereinbarung ist Blödsinn. Gesetze gelten für ALLE überall. Da kann kein TÜV mal eben seine eigenen Regeln machen.

  • wie tief seit ihr den??

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    Hab soviel chrom zeug da...2 Türschlösser mit schrauben in chrom mit Heckklappenschloss und Falle in Chrom, 45.- incl Versand

  • Nochmalhochhol:


    ALso so wies aussieht, könnte ich ganz günstig nen 2er 3Türer aus 1983 ergeiern.
    Jedoch finde ich dazu jetzt keinerlei Regelung, trotz euerer Links, wie die Beschränkungen für Fahrzeuge VOR 1988 aussehen.
    Mir gehts um die Bodenfreiheit/Scheinwerferhöhe...

  • Zitat

    Original von IbizaSTA85
    Nochmalhochhol:


    ALso so wies aussieht, könnte ich ganz günstig nen 2er 3Türer aus 1983 ergeiern.
    Jedoch finde ich dazu jetzt keinerlei Regelung, trotz euerer Links, wie die Beschränkungen für Fahrzeuge VOR 1988 aussehen.
    Mir gehts um die Bodenfreiheit/Scheinwerferhöhe...



    ??? Franks "anleitung" auf der 1. seite ist doch perfekt. dann mal nach "anbauhöhe scheinwerfer 1984" gegoogelt, raus kommt:


    Zitat

    Die Anbauhöhe des Reflektors von 50 cm gilt also nur für Fahrzeuge, die ab dem 01. Januar 1988 zugelassen wurden (Datum der Erstzulassung). Für Fahrzeuge deren Erstzulassung vor diesem Datum liegt, gilt eine ältere Version dieses Paragraphen, nämlich die vom 01. Dezember 1984.
    In dieser Version steht zwar die maximale Höhe, jedoch fehlen die 50 cm gänzlich!


    Hoffe diese unzumutbare Arbeit dir adäquat abgenommen zu haben!

  • ich suche den paragraph der den verkehr auf feldwegen mit dem "durchfahrt verboten" schild außnahme "land- und forstwirtschaftlicher verkehr" regelt. ich hab da leider nichts in der StVO gefunden !?


    es geht darum dass die polizei in letzter zeit bei uns des öfteren die feldwege kontrolliert und ich meine gehört zu haben wenn man ein grund stück an dem feldbesitzt auch dann dahinfahren darf ohne angabe von gründen, auch wenn das oben beschrieben schild da steht.

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