Auszug und Mietvertrag - Probleme

  • Konnte jetzt die Uni wechseln und habe folgendes Problem.
    Will zum 1.04 aus der Wohnung raus, suche nen Nachmieter.
    Habe Mietvertrag bis 31.09.05.
    720€ Kaution hinterlegt.


    Was passiert wenn ich keinen Nachmieter finde?
    Behält der Vermieter dann die Kaution und ich zahle ab 01.04 keine Miete mehr oder hat er das Recht, Miete bis zum 31.09.05 einzufordern?
    Die Kaution ist doch auch dafür da, dass wenn ich ausziehe udn kein nachmieter gefunden wird er diese als Entschädigung bekommt oder?


    Bin für jede Hilfe dankbar, denn es eilt.

  • hab keinen Plan vom Mietrecht, aber ich denke mal das die Kaution für den Fall daß du die Wohnung in einem nicht akzeptablen Zustand verlässt gedacht ist und dann komplett oder ein Teil davon einbehalten wird.

    Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
    Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

  • Die Miete ist fällig solange dein Vertrag läuft-ob du drin wohnst oder nicht. Einen Nachmieter muss der Vermieter auch nicht akzeptieren-das ist ein VRI (volkstümlicher Rechtsirrtum).


    Red mit dem Vermieter; evtl kommst du früher aus dem Vertrag (Nachmieter etc).


    Zitat


    Was passiert wenn ich keinen Nachmieter finde?


    Erst mal muss der Vermieter überhaupt einen Nachmieter akzptieren. Wenn er das nicht tut oder du keinen findest musst du bis Vertragsende zahlen.


    Zitat

    Behält der Vermieter dann die Kaution und ich zahle ab 01.04 keine Miete mehr oder hat er das Recht, Miete bis zum 31.09.05 einzufordern?


    Ja, er hat das Recht.


    Zitat

    Die Kaution ist doch auch dafür da, dass wenn ich ausziehe udn kein nachmieter gefunden wird er diese als Entschädigung bekommt oder?


    Nein; er kann diese aber mit einer offenen Mietforderung verrechnen.


    Thorsten

  • hm oder du zahlst einfach nicht mehr nach zwei fälligen monatsmieten kann er den vertrag kündigen:-)
    aber ob er vor gericht geht und des geld dann für 2 monate eintreibt ist dahingestellt ....

  • Zitat

    Original von d0d0
    hm oder du zahlst einfach nicht mehr nach zwei fälligen monatsmieten kann er den vertrag kündigen:-)
    aber ob er vor gericht geht und des geld dann für 2 monate eintreibt ist dahingestellt ....



    Klasse Tipps.....wie alt bist Du denn?
    Kann hier nicht mal ne vernüftige Aussage kommen :tock:


    tmovbm
    :-i

  • hi,
    so wie du das schilderst, hast du wohl einen zeitmietvertrag abgeschlossen ?! bis zum 31.09.05
    wenn nicht, hast du das recht zur ordentlichen kündigung. laut gesetz ist die kündigung spätestens am dritten werktag eines kalendermonats zum ablauf des ünernächsten monats zulässig.
    wenn du aber einen zeitmietvertrag abgeschlossen hast, sieht das anders aus. schau mal ob im vertrag dazu etwas explizit steht. evtl gibts ja eine kündigungsfrist.
    aber normalerweise geht das mietverhältnis bis in deinem fall dem 31.09.05. du kannst einen nachmieter bringen, der aber, wie schon oben genannt wurde, von deinem vermieter (verwalter) akzeptiert werden muss. wenn er ihn akzeptiert und alles "perfekt" läuft, dann zahlt der nachmieter die miete weiter und du bekommst die kaution, wenn die wohnung ohne beanstandungen abgenommen wird und du keine mietschulden hast.
    wenn du keinen nachmieter findest, musst du wohl oder übel bis ende deiner offiziellen mietzeit die miete zaheln, auch wenn du nicht mehr in der wohnung wohnst

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