Post von der Polizei wegen Ebay

  • wenn es ein golf 4 tacho war haben die ne serien nummer und sogar die fahrgestellnummer ist gespeichert... und wenn die den verkäufer beim klauen erwischt haben werden se wohl von ihm selber wissen das er den geklaut hat oder sie haben es ihm nachgewiesen...

  • Zitat

    Original von FRank-GTI
    interessant wird die sache erst, wenn du deiner freundin das auto borgst, sie dann feststellt, daß dein bester freund der bessere mann ist und sie ihm das auto schenkt. er hat ja schon eins, schlachtet dann "sein" neues auto und verscherbelt die teile dann...nur ratet mal, wer da pech hat :D


    na die Freundin! Sie hat was verschenkt was ihr nicht gehört und wir gehen mal davon aus der "beste Freund" dachte das das Auto wirklich der "Freundin" gehört.


    Kannst sie dann ja verklagen das sie dir die Kohle wiedergibt... Den Rest vom Auto bekommste natürlich auch wieder...

  • joah, könnte mann glatt glauben, aber so wie es mir klargemacht wurde sieht es so aus, daß der freund weiter fröhlich schlachten und verkaufen kann, während der eigentliche "alte" eigentümer nun an seine (ex)-freundin rann kann, wenn er kohle will 8o


    das gleiche beim hausbau. baut der meister röhrich die heizung bei holm-hansen ein, dann geht die eingebaute heizung automatisch als fester bestandteil des hauses in das eigentum von holm-hansen über.
    der meister schaut dann dumm aus der wäsche, wenn holm-hansen nich zahlen will...


    ist unglaublich, aber war. gabs auch neulich wieder einen fall, als ein baufirmen-betreiber irgend so einen schauspieler angeschossen hat, weil dieser seine rechnung nicht bezahlen wollte....und rausreißen ist nicht, is diebstahl, nötigung und hausfriedensbruch 8o 8o


    passt schön auf, wem ihr eure autos borgt...

  • bei einem auto ist das aber so das nur der der den brief hat den wagen ummelden kann / darf bzw ne vollmacht geben... wenn der auf mich zugelassen ist, und ich leihe ihn meiner freundin gebe ich ihr ja nicht den brief mit... und der der den brief hat dem gehört die kiste (wie er an den gekommen ist interessiert auch keinen...) daher den brief immer gut wegpacken... wenn du nen auto kaufst wo der brief weg ist muss der letzte eingetragene jalter zum strassenverkehrsamt mitkommen, wenn du nen neuen brief erstellen lassen willst (es sei den war auf dich zugelassen... weil du bist dann ja eh selber vor ort...)

  • ja, nur der, der im besitz des gegenstandes ist, kann damit machen was er will. und zum schlachten (daher das beispiel) brauche ich keinen brief...kannst auch fahrrad, dvd-spieler oder kalaschnikov anstatt des autos einsetzen..

  • nein nicht ganz... ein auto gehört laut deutschen recht immer dem der den brief hat... wenn den wagen nun wer schlachtet und ein anderer geht mit dem brief zur polent und sagt da bescheid das sein auto geschlachtet wird und er das garnicht will... etc dann können die da hinfahren und den wagen beschlagnahmen... (wie willste bei ner kalschnikov die nicht registriert ist nachweissen das sie dir gehört ???) wir haben 3 beschlagnahmte autos von der vw leasing in der halle zu stehen... die haben den brief, polente kommt mit abschlepper und beschlagnahmt, eigentumsnachweis ist der brief... also schlechtes beispiel... sorry... das beim haus stimmt, wenn ein handwerker dort gegenstände einbaut gehen die im augeblick des einbauens in das eigentum des hausbesitzers über, es sei denne der handwerk handelt mit dem auftraggeber etwas dazu aus (namen hab ich jetzte nicht mehr) aber hatte des gerade in der meisterschule ( vor nem jahr)


  • Für solche Fälle gibts ja auch sowas wie die Bauhandwerkersicherungshypothek . Greift zwar nicht in allen Fällen .
    Aber solange der Häuslebauer nur nicht zahlen will passt das .
    Wenner nicht kann siehts anders aus , dann ham die Banken welche evl.im Grundbuch stehen vorrecht .


    Zitat


    nein nicht ganz... ein auto gehört laut deutschen recht immer dem der den brief hat...


    Nunja ... solang du nicht anderweitig beweisen kannst dass du der Besitzer bist trifft das zu .
    Wenn ich aber nen gültigen!!! Kaufvertrag habe , des letzenEigentümers !!! kann den Brief haben wer will ... Ich bekomm nen neuen

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    Einmal editiert, zuletzt von Acid ()


  • auch nicht richtig!


    Die Heizung bleibt bis zur kompletten Bezahlung im Eigentum des Heizungsbauers... Das is überall so der Fall!!!


    Stell dir das doch mal vor! Jemand klaut dein Auto, verkloppt das und derjenige schlachtet den haufen vor deiner Haustür und du kannst nichts dagegen machen. Is doch völliger Quatsch!!!

  • Zitat


    nein nicht ganz... ein auto gehört laut deutschen recht immer dem der den brief hat...


    Nunja ... solang du nicht anderweitig beweisen kannst dass du der Besitzer bist trifft das zu .
    Wenn ich aber nen gültigen!!! Kaufvertrag habe , des letzenEigentümers !!! kann den Brief haben wer will ... Ich bekomm nen neuen[/quote]


    Wenn du nen Kaufvertrag über das Auto hast, welches vorher geklaut worden ist und du ausser diesem Kaufvertrag nichts hast, kann man dagegen angehen! Der letzte im Brief eingetragene Besitzer muss zum Straßenverkehrsamt und ne Eidesstaatliche Versicherung abgeben das ihm der Brief abhanden gekommen ist. Diese musst du beim Kauf des Autos auch mitnehmen! Dann is der Eigentumserwerb gültig, ansonsten nicht!

  • mahlzeit


    erstmal danke für die antworten. nur ich hab mir jetzt mal das bgb besorgt, und habe nach diesem gutgläubigkeitskauf geschaut.


    nur ich habe jetzt gelsen, das der gutgläubigkeitskauf bei geklauten sachen nicht zählt.


    kann das jemand von euch mit paragraphen widerlegen?

  • das läst sich nicht wieder legen, denn in § 935 absatz 1 satz 1 bgb steht nun mal, dass du nicht eigentümer einer gestohlenen sache werden kannst.


    der einzige punkt, der dir vielleicht hilft ist § 935 absatz 2 bgb in dem steh, das der oben genannte satz nicht zu trifft, wenn es sich z.b. um sachen handelt die durch eine öffentliche versteigerung veräußert wurde.


    ist ebay ne öffentliche versteigerung?

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