ebay problem mit käufer

  • Ich habe mein DJ SET gegen Abholung bei Ebay angeboten.
    Nun hatt das jemand aus Krefeld ersteigert, das ist aber ca. 250 km weit weg und er will das nicht abholen. Ich soll es ihm zuschicken, doch das kommt für mich nicht in Frage, da ich A) es nicht angeboten hatte B) Keine Zeit dafür hab wegen sehr lange arbeiten etc. C) es mir zu Riskant ist sehr empfindliche Plattenspieler zu verschicken.


    Deswegen hatte ich ihm geschrieben das ich das nicht versende. Darauf hin hat er mir folgendes gemailt :


    Pass mal auf Kollege. Mein Angebot bei Ebay war bindent! Genauso wie
    >deine
    Absicht das DJ set zu Verkaufen. Sollte das Dj set bis Dienstag nicht bei mir sein werd ich die sachen bei meinem Anwalt einreichen, das kann sich negativ für dich auswirken ( Betrug, Vorspielung Falscher Tatsachen u.s.w.).
    Du kannst mir nicht erzählen das du angst um deine Platten spieler hast, bei Ebay werden jeden Tag Turntables Ersteigert und Verschickt. Ich hoffe das du das einsiehst und mir die sachen noch zusendest!!! Ich bin Rechtspfleger beim AG Krefeld und ich weiss wovon ich spreche.




    Daraufhin habe ich ihm folgendes geantwortet:


    ie können mich dazu gerne heute abend nochmal anrufen und meine Telefon Nummer haben Sie ja.
    Ausserdem bin ich nicht "ihr Kollege" und verbitte mir diesen Ton.
    In der Produktbeschreibung steht ausdrücklich kein Versand und nur Abholung in XXXXX.
    Dies steht einmal in der Artikelbeschreibung und das andere mal unter Versandart. Dort steht nochmal KEIN VERSAND - NUR ABHOLUNG !!
    Also deswegen müssen Sie mir nicht gleich mit dem Anwalt etc. drohen.
    Ich halte mich nur an mein Ebay Angebot, also Sie haben die Option die Sachen bis zum Wochenende in XXXXXXX abzuholen. Alles andere wie Versand, war nicht im Angebot.




    Habe ich mich richtig verhalten, und habe ich was zu befürchten???

  • weider echt lachhaft... was sich diese leute immer so denken... lehn dich zurück und warte... das einzig blöde ist das wenn ers nicht holt du immer noch die ebaykosten hast... aber zur nut kannste den "RECHTSPFLEGER" ja anscheissen...
    wie immer gilt: wer lesen kann ist klar im vorteil :lol :lol

  • tja da sag ich wieder mal, wer lesen kann ist klar im vorteil.


    wenn du das nur gegen abholung anbietest, gibts halt keinen versand :blink:


    die leute hamm echt nichts im kopf :tock:

  • Er hat jetzt genatortet auf meine Mail, wo ich ihm nochmals die Abholung angeboten hatte.


    Seine Antwort:


    Vergiss es. Deine Beurteilung bei Ebay reicht. Wir werden noch voneinander Hören.




    Will der mir Angst machen, wie gesag, will mich n atürlich korrekt verhalten und habe kein bock auf Rechtsstreit etc. aber was soll ich machen, die Sachen verschicke ich nicht.

  • voll der komiker... mach dir keinen stress... wenn dus so geschrieben hast wies da steht ist doch eindeutig... der typ ist wohl auf seinem plattenteller eingepennt und hat sich die ganze nacht gedreht...
    pfffff....echt... um was fürn betrag gehts denn?? nur mal um die ebaygeb. abzuschätzen und zeig doch mal den link zu der auktion :rolleyes:

  • Er kann Dir nichts wollen. Du hast es NUR auf Abholung angeboten und gut! Wenn DU keinen Bock auf Rechtstreit hast mußt Du ihm eben anbieten, dass ihr die Sache einfach vergesst. Andernfalls hast Du wohl keine andere Wahl!
    Stell doch mal den Link ein!

  • wollte ihm noch ein letztes mal Antoworten, was haltet ihr davon:


    Sie möchten die Sachen nun nicht abholen ?
    Danke nochmal für die Super Objektive Beurteilung von Ihnen, habe meine Beurteilung auch abgegeben.
    Desweiteren haben sie mit Ihrem Gebot zugestimmt die Sachen abzuholen, was sie auch nicht tun wollen. Ich bleieb auch auf den Ebay Gebühren Sitzen, eigentlich wäre ich die Person die Sauer sein müsste, schlieslig stand 2x klar und deutlich in der Ebay Beschreibung "nur gegen Abholung" "Kein Versand" .
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
    Habe grad gesehen es sind 190 km von Krefeld nach Osnabrück, also würde es auch von den Spritkosten gehen, die Sachen abzuholen. Mehr kann ich Ihnen nicht anbieten.
    Ich würde Sie darum bitten mir dann bescheid zu geben, ob sie die Sachen endgültig nun abholen wollen oder nicht.
    Desweiteren hoffe ich das wir dann diese Auseinandersetzung vergessen, falls nicht und sie trotzdem einen Rechtsweg gehen wollen, bleibt mir dann auch nichts anderes übrig als zu meinem Rechtsanwalt zu gehen, da ich im Recht bin und mir nichts zu Schulden kommen lassen hab.


    PS.: Solche Ebayer wie sie sollten ausgeschlossen werden, erstmal mitbieten , sich die Artikelbeschreibung nicht durchlesen und dann gross Ansprüche stellen und sich nicht an den "Kaufvertrag" halten.

  • ich würd auf JEDENFALL noch androhen und das auch durchziehen, das du ebay informierts wegen der BEURTEILUNG und ihm (wenn du weiter keinen Bock auf stress hast) nahelegst dir die ebay-geb. zu erstatten oder du es deinem anwalt gibt...
    und schreib noch er soll mal seinen ARBEITGEBER fragen wer wohl im recht ist!!!
    irgendwie voll lustig.. :lol

  • Geh <DU> doch zum Anwalt, da ihr einen gültigen Kaufvertrag habt und Du eindeutig "nur Abholung" angegeben hast... So Leute brauchen einen Schuß vor den Bug!!!


    Gruß,


    Thorsten

  • Mach dir nichts draus, das past schon. Ich würde den jetzt voll bei ebay anscheissen. Erstens die Gebühren zurückholen und eine Verwarnung als unzuverlässigen ebayer rauslassen und dann noch hinhängen, weil er ein Mitbieter bei seinen eigenen Geschäften ist. Schau dir seine Bewertungen an, dann weisst eh Bescheid.

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