Zwangsversteigerungen

  • hey....hoffe ma dass hier einer richtig ahnung hat: )hab da ma ne frage...und zwar....wenn ich eine wohnung erwerbe...übertragen sich die schulden die im grundbuch eingetragen sind auf mich oder erlöschen sie nachm kauf und der gläubiger (z.b.bank) kann dann nach der gebotabgabe (müssen ja mindestens 50% bzw. 70% des verkehrswertes sein)bzw ende der versteigerung entscheiden ob ihn das gebot zufriedenstellt?!ich hoffe die jenigen die davon ahnung haben wissen was ich jetzt meine!
    ein problem beschreiben war nie meine stärke :-r :lol

  • Ob du das Objekt bekommst hängt davon ab, in welcher Bieter Runde man ist. Es gibt glaub ich 3 Durchgänge. Beim Dritten ist das Ding weg. In den ersten Beiden Runden, hat der Besitzer Vetorecht. I.A. erwirbt man das Objekt schuldenfrei. Das ist ja Sinn und Zweck der Versteigerung, daß die Bank ihr Geld bekommt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!