07-Kennzeichen!! Wer kennt sich aus??

  • Die 07er sind nichts für Fahrzeuge die man JEDEN Tag fahren will, vielleicht für ein paar schöne Tage im Jahr zur Arbeit oder sowas. Man muß verdammt mitm Fahrtenbuch aufpassen was man wie einträgt. Das ist zwar nicht alles 100% legal, aber....


    Hier ist es so das daß Auto min 20Jahre altr sein muß (und das deutschlandweit, jünger geht nicht) und du keine Punkte haben darfst, du zahlst 256Euro Steuern egal für wie viele Fahrzeuge. Versicherungsbeiträge hängen von der Versicherung und vom Fahrzeug ab. Teilweise werden die auch nur befristet ausgestellt und man muß nachweisen, daß man auch auf Treffen o.ä. war, sonst ist es weg.

  • Zitat

    Original von G60Ing
    vergiß es. :(
    Die sind leider unbezahlbar, mal abgesehen von Gewerbeanmeldung und Fahrtenbuch :rolleyes:


    was kosten denn die roten nr für ein jahr?


    abgesehen von den voraussetzungen, die man für das nr schild erfüllen muss?


    greetz, pOOh


  • vollkasko usw. war mal alles zusammen etwa 2500DM, also jetzt wahrscheinlich dasselbe in € :-k

  • Also ich hab ja auch eins auf meinem Karmann. Man kann bei uns bis zu 20 Fahrzeuge die Älter als 20 Jahre sind drauf anmelden.
    Das mit dem Fahrtenbuch ist auch kein Problem. Das muß nicht mitgeführt werden. Eigentlich darf man nur Werkstatt-, Probe-, und Treffenfahrten machen. Aber wer kann das kontrollieren wenn man das Fahrtenbuch nicht dabei haben muß?... genau, keiner. Und wenn Dich wirklich mal ne Polizei aufhalten sollte, dann isses ne Bewegungsfahrt. Kann die Polizei nie was dagegen sagen, können es ja nicht überprüfen.
    Also ich würd mir an Deiner Stelle noch ein rotes Besorgen!

  • blue diamond:


    Schau mal auf den ersten Seiten von deinem Fahrtenbuch, ob da was von Mitführen steht.


    Bei mir steht da ausdrücklich das es mitgeführt werden muß.
    Wie bei roten 06ern auch.


    würd mich wundern wenn es bei euch nicht so wär, dann wär da schon wieder ein Zulassungstellen Unterschied.

  • Zu 07....mit der 07er Nummer ist das alles etwas wiedersprüchlich...Probleb des Ganzen ist das es keine bundesweite Regelung dafür gibt...es gibt noch keine Gesetzesgrundlage sondern nur eine Verordnung, welche leider auch nur die Handhabungsrichtlinien festlegt...also ist es von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich und liegt immer im Ermessen der einzelnen Landkreise wie locker oder wie strenk damit verfahren wird.


    Bei uns in BS z.B. ist das Kennzeichen immer auf 1Jahr begrenzt und verfällt nach ablauf, wenn es nich neu und schriftlich beantragt wird. Ausserdem müssen wir bei den Fahrzeugen aktuell Tüv haben...also nix ohne HU!!!! In WF sieht das da schon ganz anders aus...da muß der Wagen lediglich 20 sein und man bekommt sofort den rosa Fahrzeugschein...ob der Wagen 5 Jakre im Wald stand oder nicht...spielt keine Rolle...


    In anderen Landkreisen ist es so das, daß 1. Jahr auf Probe geht und dann bekommt man den Fahrzeugschein unbefristet...und muß nach 3 Jahren eine HU macher...oder nur ein Fahrsicherheitstestat, oder ein Testat eines KFZ-Meisters usw....ist alles sehr individuell nach Landkreis...


    ...und genau da sollte man sich einfach informieren ;)

  • Hallo


    ich habe gestern erst mein 07 er geholt :-z und kann auch bis zu 20 Farhzeugen fahren , muß mit ihnen auch nicht zum tüv. Es ist erstmal auf ein Jahr begrenzt , aber muß dann einfach wieder hin und es wird verlängert! Fahrtenbuch muß ich mitführen!!

    mfg


    Stefan
    ________________________________
    Golf 2 G60 :tock:
    Corrado G60 :D
    Golf 1 GTI - Rallye
    Projekte:
    Golf 1 Pirelli =) Umbau auf 16V :geil:
    Golf 2 Beige OLD-School
    VW-Kübel :D

  • Leider wird sich das alles bald ändern. :motz
    Es gibt einen Gestzesentwurf der aus der Ausnahmeverodnung ein Gesetz macht.
    Zuerst wollte man die 07er ganz abschaffen und nur noch das H-Kennzeichen ab 30 Jahre austeilen. :tock:
    Der momentane Kompromiss liegt bei 25 Jahre als Mindestfahrzeugalter, dafür zusammen mit den H-Kennzeichenmit den gleichern Auflagen.
    (TÜV, für jedes Fzg ein Kennzeichen etc..)
    Zum Glück wird es wahrscheinlich einen Bestandsschutz geben... :rolleyes:

  • aber ist doch eine ausnahmegenehmigung die jederzeit ohne abgabe eines grundes wiederrufen werden kann, wie soll es da bestandschutz geben?? :?:

  • um nochmal auf die eigentliche frage zurückzukommen:
    einem guten bekannten von mir wurde der einser golf wegen zu geringer bodenfreiheit stillgelegt, obwohl 07er dran waren. maßgebend war hierzu die 50cm scheinwerferkante.
    es scheint also keinen unterschied zu machen ob rote nr oder normale.
    ich werd mal bei gelegenheit nochmal nachfragen wie denn das abgelaufen ist damals. (vor 9monaten ca.)

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