Carport und das Genehmigungsverfahren

  • Ich war heute gute 1,5h auf dem Bauamt um mit denen zu klären, welche Unterlagen wir für den Antrag eines Carports für 2 Autos benötigen. Am Ende erzählt er mir, dass wir selbst gar keinen Bauantrag stellen dürften, sondern nur jemand der dazu auch befugt ist, was natürlich mit Zusatzkosten verbunden ist.


    Ich würde von euch mal wissen, ob das beu euch auch so bescheuert geregelt ist und wir ihr vorgegangen seid, also woher jemanden der den Antrag stellt bis zum Kauf eines Bausatzes (weil so viel Geld für nen individuellen geb ich dafür sicherlich nicht aus, da kann ich gleich ne Halle bauen).
    Bis 40qqm ist son Carport wohl genehmigungsfrei aber 2 nebeneinanderbauen geht leider auch nicht :D


    Gruß Micki

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  • Vereinfacht gesagt kann nur ein Architekt o.ä. einen Bauantrag stellen. Carports sind zwar nicht immer genehmigungspflichtig, werden aber häufig auf eine Grenze gebaut. Daher meistens genehmigungspflichtig.


    Damit der Architekt planen kann, benötigt er einen Amtlichen Lageplan zum Bauantrag, er stellt den Bauantrag, die Genehmigung wird erteilt, das Carport wird gebaut und wird schlussendlich eingemessen, damit es in die Liegenschaftskarte kommt.


    Das ist der übliche Weg für jeden Bau.


    Man kann natürlich so ein Ding auch schwarz bauen und hoffen, dass kein Nachbar einen beim Bauamt anschwärzt oder die es von selber merken. Dann wird meistens für die dreifache Baugenehmigungsgebühr nachgenehmigt.


    Grüße

  • Jeder normale Zimmerermeister oder Mauerermeister darf auch so einen Antrag stellen... Im Endeffekt jeder Handwerker, der Eingabeberechtigt ist. Muss nicht unbedingt ein Archtitekt sein


    Wobei das auch nur bedingt richtig ist...


    Hab grad das gleiche..


    Werkstatt wird auch großzügig umgebaut. Und da muss auch ein Bauantrag gestellt werden...
    Den reich ich aber selber ein. Es muss nur ein Archtitekt sein Servus drauf haun, dass es von der Statik und vom Brandverhalten keine Bedenken gibt bzw was dafür alles getan werden muss.
    Aber effektiv reiche ich den Antrag selber ein.. Da gibts keine Probleme....


    So zumindest in Bayern...


    Das unterscheidet sich ja auch von Land zu Land....


    Aber Micki, ich muss ehrlich sagen: Willst wirklich so nen Baumarktteil aufstellen?
    Klar kostet einer vom Zimmerer bissl mehr, aber da hast halt auch was vernünftiges dastehen, wo auch ordentliches Fundament gelegt wurde, sauber auf konstruktiven Holzschutz geachtet wurde (Mindestabstand der Hölzer zum Boden wegen Spritzwasser,... undundun)
    Das hast bei so Baumarktteilen nicht. Und da hast halt auch nur so dünne Streichholzbälkchen....


    Lass dir doch einfach mal nen ortsansässigen Zimmerer kommen der dir nen Angebot geben soll...


    Und ich wette, diese Baukästen gammeln dir innerhalb von paar Jahren weg. Dann kaufst den nächsten....

  • Ist eben ne Kostenfrage und unter 3-4000,- werden wir sicherlich keinen DCP bekommen vom Meister persönlich - brauche ich auch nicht. Wer weiß wie lange man hier noch wohnt da muss es nun echt keine Nobelsonderanfertigung sein.
    Hab gerade noch gelesen, dass wir wohl ein Satteldach bauen müssen (da auf dem Grunstück sonst nichts weiter steht und das laut B-Plan so sein muss), was eine Dachneingung von 40-50° haben muss. Sowas gibts eh nicht als Bausatz und muss angefertigt werden. Juhu ich könnte gerade echt sowas von ko....
    Da kann ich auch gleich meinen Hallenbau vorziehen. Da wären die Kosten sicherlich nicht mehr viel höher.

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  • Schön das es so ein Thread gibt, da kann ich mich bei euch schlau machen. Überlegt hatte ich, es machen zu lassen wegen der Garantie und berechneten Statik. Mein Grundstück ist am Ende 6,9m breit und 5m lang der Abstellplatz. Macht also knapp 35m² die Genehmigungfrei wären lt. 1.Beitrag. Die Frau vom Denkmalamt sagte mal das ich für ein Carport keine Genehmigung brauche, weil ich mal wegen den Bau einer Garage fragte.
    Ist das jetzt bei mir doch Genehmigungspflichtig oder nicht? Die Nachbarn links (Carport) und rechts (Garage) stehen auch ziemlich dicht an meinen Grundstück.

  • am besten das Bauamt fragen da das sehr nach Grenzbebauung aussieht. Die 40 aus meinem Eingangspost sind aber Kubikmeter und keine Quadratmeter!

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  • Zitat

    Jeder normale Zimmerermeister oder Mauerermeister darf auch so einen Antrag stellen... Im Endeffekt jeder Handwerker, der Eingabeberechtigt ist. Muss nicht unbedingt ein Archtitekt sein


    Deswegen hatte ich "vereinfacht" und "o.ä." geschrieben. Einen Bauantrag darf man trotzdem nicht selbst stellen, aber wohl vorbereiten.



    Ich hab kurz in die Niedersächsische Bauordnung geschaut (NBauO) in der folgendes steht:


    § 58 Entwurfsverfasserin und Entwurfsverfasser


    (1) 1 Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich, dass der Entwurf dem öffentlichen Baurecht entspricht. 2 Zum Entwurf gehören die Bauvorlagen, bei Baumaßnahmen nach § 69 a die Unterlagen, die im Fall der Baugenehmigungsbedürftigkeit als Bauvorlagen einzureichen wären, und die Ausführungsplanung, soweit von dieser die Einhaltung des öffentlichen Baurechts abhängt.


    (2) 1 Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser muss über die Sachkenntnis verfügen, die für den jeweiligen Entwurf erforderlich ist. 2 Verfügt sie oder er auf einzelnen Teilgebieten nicht über diese Sachkenntnis, so genügt es, wenn der Bauherr insoweit geeignete Sachverständige bestellt. 3 Diese sind für ihre Beiträge ausschließlich verantwortlich. 4 Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich, dass die Beiträge der Sachverständigen dem öffentlichen Baurecht entsprechend aufeinander abgestimmt und im Entwurf berücksichtigt werden.


    (3) Für eine genehmigungsbedürftige Baumaßnahme darf als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser nur bestellt werden, wer


    1. die Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" führen darf,
    2. in die von der Architektenkammer Niedersachsen geführte Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Architektur eingetragen ist,
    3. in die von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführte Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser oder in ein entsprechendes Verzeichnis in einem anderen Bundesland eingetragen ist oder
    4. die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen führen darf, danach mindestens zwei Jahre in einer dieser Fachrichtungen praktisch tätig gewesen und Bedienstete oder Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.


    [...]


    (6) 1 Für genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen, die Handwerksmeisterinnen oder Handwerksmeister aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung und Erfahrung entwerfen können, dürfen auch Meisterinnen oder Meister des Maurer-, des Beton- und Stahlbetonbauer- oder des Zimmerer-Handwerks und Personen, die diesen nach § 7 Abs. 3, 7 oder 9 der Handwerksordnung gleichgestellt sind, als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser bestellt werden. 2 Das Gleiche gilt für staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit Schwerpunkt Hochbau. 3 Soweit die Personen nach den Sätzen 1 und 2 Staatsangehörige aus Staaten im Sinne des Absatzes 4 Satz 1 sind, gilt Absatz 4 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Voraussetzung des Absatzes 4 Satz 1 Nr. 2 nicht vorzuliegen braucht.



    Egal, was Du jetzt aufstellen willst, um den unbequemen Weg über den Bauantragsweg kommst Du nicht drumherum. Und so teuer ist das Prozedere beim einem 5000€ Carport nicht...

  • Das ist alles landesabhängig und in der LBO (Landesbauordnung) zu finden. Da steht genau drin, was genehmigungspflichtig ist und was nicht. Da das für Laien aber meist nicht verständlich ist, würde ich den Weg oder Anruf zum Bauamt empfehlen ;) Da einfach mal durchfragen.
    Die Dachneigungen gelten manchmal auch nur für Hausdächer - nicht für Garagen oder Carports.



    Für Infos kannste auch mal hier reinschauen: klick-klack


    edit: da war ich zu langsam...

  • Beim Bauamt war ich ja gestern schon. Werde aber nochmal heute ein paar Sachen nachfragen auch wie es mit der Dachneigung aussieht. Da waren die sich gestern auch nicht so ganz sicher.

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  • Hier mal ein schreiben was ich soeben von unserem Bauordnungsamt bekommen habe:


    Sehr geehrter Herr XXX,


    gemäß § 60 Bauordnung LSA sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m² verfahrensfrei.
    Da Ihr Carport die mittlere Wandhöhe von 3 m überschreitet, ist eine Baugenehmigung erforderlich.
    Weiterhin müssen zwischen Garagen bzw. Carports und der öffentlichen Verkehrsfläche Zu- und Abfahrten von mind. 3 m Länge vorhanden sein. Abweichung von der Garagenverordnung ist ev. möglich, wenn die Straße nicht stark befahren wird.
    Falls sich Ihr Grundstück in einem Bebauungsplangebiet befindet, könnte auch ein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden.
    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern unter Telefon 00000-2334455 zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    YYYY


    Also bei uns kannste einfach drauf los bauen, solange du unter 50qm bleibst und eine Höhe von 3 Metern nicht überschreitest. Und ich darf auch bis an die Grundstücksgrenze ran bauen, da ich in einer Sackgasse wohne. :)


    Ich finde das gut.


    MfG
    Michael

  • ja das hört sich richtig klasse an. Wir müssen nun erstmal schauen was wir machen, mal mit Frauchen bereden. Zur Not günstiges Carport dann schmerzt es nicht so wenns doch wieder weg muss :D immer noch besser als keins.

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  • Passt bloß mit "Schwarzbauten" auf.


    Unsere Stadt wertet Luftbilder aus um die zu finden :) Dazu kommt das die, die Luftbilder direkt nutzen um die versiegelten Flächen zu berechnen bzgl. Wasserabgaben :)


    Scheis technischer Fortschritt :biggrin2:

  • Also, wenn man so etwas vor hat, dann gibt man erstmal eine Bauvoranfrage ab.
    Die kann JEDER einreichen. Dazu braucht man einen groben Plan, von seinem Vorhaben.
    Daraufhin wird geprüft, ob und wenn ja was alles errichtet werden darf.
    Darf man bauen, kommt es darauf an, was man bauen will, und wie groß.
    Danach richtet sich das weitere Vorgehen, ob man
    -einen Bauantrag
    -einen vereinfachten Bauantrag
    -keinen Bauantrag braucht.


    Was genau in welche Kategorie fällt, regelt die jeweilige Landesbauordnung.


    Dazu kommen noch regionale Besonderheiten. So zB ob man überhaupt auf das Grundstück auf und abfahren kann, ohne den fließenden Verkehr zu stark zu beeinträchtigen.


    Auf keinen Fall sollte man einfach drauf los bauen.

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