Verkauf von Privat-Ich oder Käufer in Beweispflicht?

  • Habe etwas verkauft!


    War i.0. nach Sichtprüfung. Nun kam es beim Käufer an, DEFEKT:


    Defekt durch versand können wir ausschliesen durch DHL.



    Muss ich ihm nun beweisen das es bei mir noch nicht war, oder er mir ???

  • ja wenns zum Versandzeitpunkt schon war solltest dich an die eigene Nase fassen, wenn nicht dann ist es das Problem des Käufers, bzw. Problem des Versandunternehmens, wenn die es verhunzt haben.


    Wegen 30€ wird da eber wohl eher keiner ne Welle machen.

  • Sowas ähnliches hatte ich auch schon mal hab felgen verkauft mit angegebenen macken er hat sie umtuaschen wollen weil sie sogar einen höhenschlag hatten.
    Ende vom lied ich hatte die Felgen wieder und der Anwalt vom gegner ne menge stress, es konnte ihm oder mir nicht nachgewiesen werden von wem die Felgen so zersemmelt worden sind.
    Ich war ohne Anwalt da gegner mit und mit eigenem "Gutachter" :motz


    Egal.


    Jedenfalls wenn du einen maglen verschwiegen hast sind es wieder deine, wenn sie beim ihm kaputt ankamen ist es das problem des Versandunternehmens wenn er sie hat z.B. fallen lassen das gehören sie ihm.
    In Beweispflicht geht der Kläger wenn er vor ein Gericht will, er muss dir nachweisen das du sie nicht ordentlch beschrieben hast oder absichtlich ungenau bzw. falsch beschrieben hast.
    Du musst dann das gegenteil beweisen bzw deine aussagen belgen und erklären.
    Bei 30€ terro schieben wird lustig da sind nachher die Gerichtskosten höher als der streitwert und wenn du Pech bzw. glück hast lehnt das Gericht die klage ab, dann gehts von vorn los.


    Son vergleich oder ne aussergerichtlich einigung hilft da schon, wenns das versandunternehmen nicht war teilt euch die kosten denn sonst wird das echt saure suppe für einen von euch.
    privatauktion keine garantie kein umtausch? Die klage wird nie was, muss schon ein sehr grober fehler sein um die um zutauschen.

  • Ih würd ihm volgendes vorschlagen... Der soll dir die Felge zurück schicken, und sobald die wieder da ist überweist du ihm das Geld zurück... Gibt glaub ich am wenigsten stress. Schön alles per mail, dann hast du was schwarz auf weiss.
    Sollte er sich nicht drauf einlassen... Sein pech... und der soll den ball flach halten

  • ja aber dann machst du ja in einer hinsicht nen eingeständniss wenn du sagst ja schick die Felgen zurück und du bekommst die kohle wieder . Wenn sie bei Dir noch okay waren und du am besten noch nen zeugen hast dann würd ich dem Typen schreiben das sie bei dir noch okay waren und fertig . Wer weiß was der käufer mit der felge veranstaltet hat . upppssss da ist sie mir runter gefallen . wenn der käufer ein bißchen klar denken kann dann wird er wegen 30 Euro kein fass aufmachen wegen anwalt oder so .

  • NE wieso? der käufer will doch den "schaden" ersetzt bekommen... Also zurück schicken und fertig.. Ist bei garantiefällen das gleiche... Kaufst nen laptop, packst den aus und der läuft nicht. Den bringste auch wieder zurück... Oder??

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