Hilfe bei Resturlaub bei Kündigung

  • Hallo,
    vielleicht kann mir von euch einer Helfen.
    Es geht um folgendes.
    Ich bin seit Juli letzten Jahres bei einer Firma angestellt und ab Dezember auch fest Angestellt, zumindest bis zum ende dieses Jahres.
    Ich habe jetzt aber zum 31.07. gekündigigt.
    Jetzt geht es um die Frage wieviel Urlaub ich noch habe. Die meisten sagen ja...pro Monat 2 tage usw usw.
    Aber im Bundesurlaubsgesetzt steht das wenn man länger als 6 Monate im Jahr arbeitet anspruch auf den vollen Urlaub hat.
    Steht im §4.
    Doch bei mir auf arbeit sehen die das natürlich anders.....


    Die Frage ist ob es vielleicht noch irgendwo Rechtsprechungen gibt die ich meinen Arbeitgeber zeigen könnte um Ihm das klar zu machen.


    PS: Meinen Betriebsrat könnt ihr gleich vergessen der hat von nichts ne Ahnung.



    Danke schon mal...


    Gruß


    Dave

  • "Aber im Bundesurlaubsgesetzt steht das wenn man länger als 6 Monate im Jahr arbeitet "


    auf das jahr bezogen, aber doch nicht auf die arbeitsstelle..,
    kenne das nur so, das wenn du jetzt schon mehr als 2Tage/Monat genommen hast, halt schwein gehabt hast und die sich das von der nase wischen können,
    du aber nicht weil du jetzt von januar bis Juli da bist volle 30 Tage abzocken kannst!! also hast jetzt erst 10 genommen und willst jetzt bis Ende Juli noch die weiteren 20.. das wär ja zu geil..damit kommste nicht durch

  • du hast doch bestimmt irgendwo nen vertrag in dem die urlaubstage angegeben sind...


    bei 25 tagen z.b hast du bis ende monat 7 genau 14,58 urlaubstage wobei die meisten firman sich darauf einlassen dass du dann 15 tage hast.


    alles andere wäre echt n traum ;)

  • bingo, du KANNST deinen gesamten urlaub nehmen. dein alter AG stellt dir eine bescheinigung aus, wieviel Urlaub du genommen hast. Die verlangt im normalfall dein neuer AG. wenn der sieht, du hast z.b. erst 2 von 30tagen genommen, dann stehen dir dort 28tage zu. sonderfälle sind probezeiten und wenn der neue AG mehr/weniger urlaub anbietet als der andere. aber das kann man eigentlich immer regeln. fakt ist, dein alter AG muß dir den vollen urlaub gewähren wenn du ihn haben willst, da du eben mehr als 6monate beschäftigt sein wirst.

  • bingo, du KANNST deinen gesamten urlaub nehmen. dein alter AG stellt dir eine bescheinigung aus, wieviel Urlaub du genommen hast. Die verlangt im normalfall dein neuer AG. wenn der sieht, du hast z.b. erst 2 von 30tagen genommen, dann stehen dir dort 28tage zu. sonderfälle sind probezeiten und wenn der neue AG mehr/weniger urlaub anbietet als der andere. aber das kann man eigentlich immer regeln. fakt ist, dein alter AG muß dir den vollen urlaub gewähren wenn du ihn haben willst, da du eben mehr als 6monate beschäftigt sein wirst.

    Kann ich nur genauso bestätigen..


    AUSGENOMMEN wenn du in deinem Vertrag eine regelung hast in der festgelegt wird wieviel Urlaub du bei einer Kündigung anteilig bekommst. Bei mir ist genau aufgeführt das ich pro anwesenden Monat 2,5Tage bekomme und somit nicht auf den vollen Jahresurlaub bestehen kann!

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