rechtliche Frage

  • Hi,


    nehmen wir an ich ersteiger als Privatperson etwas bei einem Ebay Händler. Die Lieferadresse ist meine Privatadresse aber die Rechnungsanschrift ist ein Gewerbebetrieb. Mit wem ist der Kaufvertrag dann zustande gekommen? Mit mir als Privatperson oder mit dem Gewerbebetrieb als Händler? Habe ich dann noch Anspruch auf die Leistungen aus dem Fernabsatzgesetz bzgl. 14 Tage Widerrufsrecht usw?


    Danke
    Alex

  • ich würde sagen
    nope
    weil rechnungsadresse an firma geht...
    und das hat ja sicher seine gründe :zwinker:
    man nennt sowas glaube ich mit rosinen gehandelt


    EDIT
    Aber wer hat denn bei ebay gekauft? da gilt doch der kaufvertrag?

  • Zitat

    Das gesetzlich geregelte Widerrufsrecht des BGB gilt lediglich für B2C Geschäfte. D.h. der Käufer müsste Verbraucher, der Verkäufer unternehmer sein.
    AGB wirken auch zwischen Unternehmern. Sofern Sie in Ihren AGB das Widerrufsrecht nicht auf Verbaucher eingeschränkt haben sind Sie hier gegenüber dem gewerblichen Kunden durch die Gewährung eines freiwilligen Widerrufsrechtes gebunden.
    Haben Sie jedoch eine entsprechende Einschränkung gemacht, so ist der Kunde aus dem Kaufvertrag zur Zahlung verpflichtet.


    http://www.frag-einen-anwalt.d…ufsrecht-B2B__f19044.html


    Auch kann die Verkäufergewährleistung bei B2B-Geschäften vertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Standard sind hier aber auch 24 Monate.

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    Audi Coupé 2,3E mit LPG (Autronic AL-800 Venturi)

    Einmal editiert, zuletzt von Beme ()

  • Also icxh bin auch überzeugt das der Besitzer des Ebay Accounts für alles Haftet und so mit auch den Vertrag geschlossen hat.



    gruss

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  • Was im ebay-Account steht ist ja egal, denn auch ein Chef eines Unternehmens kann über seinen Privat-Account etwas für sein Unternehmen kaufen und dafür braucht er die entsprechende Rechnung.
    Ich denke, die Rechnnungsadresse ist für den Verkäufer entscheidend, denn wenn ein Garantiefall/Gewährleistung eintritt, kommt der Käufer auch mit der Rechnung um das Problem zu melden.
    Wenn, wie in diesem Fall es möglich, eine andere Rechnungsadresse einzugeben ist, dann sieht der Verkäufer das auch so vor und sollte kein Problem darstellen.
    Wie oben aber schon geschrieben sind die AGB dann auch noch ein wichtiger Teil den du nicht ausser acht lassen solltest.

  • Zitat

    Original von caddyman
    Was im ebay-Account steht ist ja egal, denn auch ein Chef eines Unternehmens kann über seinen Privat-Account etwas für sein Unternehmen kaufen und dafür braucht er die entsprechende Rechnung.
    Ich denke, die Rechnnungsadresse ist für den Verkäufer entscheidend, denn wenn ein Garantiefall/Gewährleistung eintritt, kommt der Käufer auch mit der Rechnung um das Problem zu melden.
    Wenn, wie in diesem Fall es möglich, eine andere Rechnungsadresse einzugeben ist, dann sieht der Verkäufer das auch so vor und sollte kein Problem darstellen.
    Wie oben aber schon geschrieben sind die AGB dann auch noch ein wichtiger Teil den du nicht ausser acht lassen solltest.


    Rüchtig! Rechnungsadresse gilt. Hab so auch schon öfters was für die Firma meines Vaters gekauft.


    Man kann ja auch als Angestellter etwas in einem Laden auf den Namen der Firma kaufen und dabei mit seiner Unterschrift den Kauf bestätigen! Dort wird dann auch die Rechnungsadresse angegeben welche dann gilt.

  • Hm. Dann muß ich wohl die AGBs genau durchsehen.


    Konkret: der Ebay Account gehört mir als Privatperson. Ich habe mein Auto kürzlich zum Scheibentönen bei einem Händler gehabt. Durch ein Mißgeschick ist dabei mein DVB-T Receiver kaputt gegangen (Wasserschaden). Der Händler war sehr entgegenkommend. Hat den Wasserschaden sofort mit Heizkanonen usw. in Ordnung gebracht und auch sofort zugesagt den Receiver zu ersetzen. Fürs Tönen hab ich auch nichts bezahlen müßen. Problem bei der Sache ist das ich den DVB-T Receiver der kaputt gegangen ist nirgens mehr kriege. Es sind nur noch Nachfolgemodelle zu haben die eine Funktion die ich dringend brauche nicht mehr haben oder nur in abegwandelter Form. Jetzt will ich mir einen bestellen von dem ich glaube das er meinen Ansprüchen genügt. Wenn das aber nicht der Fall ist, dann will ich ihn ohne viel Zirkus zurückschicken können und mein Geld wiederbekommen. Die Rechnung soll auf den Folienhändler ausgestellt werden. Ich trete aber zunächst in Vorleistung und er überweist mir dann das Geld.

  • er hat mich gebeten die Rechnung auf ihn auszustellen. Nehme an das er da noch was absetzen kann. Da er wirklich sehr kulant und sehr schnell bei der Schadensregulierung ist möchte ich ihm da entgegen kommen.

  • Zitat

    Original von shadowdiver
    dann habe ich aber keine Rechnung für evtl. Garantieansprüche und einfach so zurückschicken wenn das Gerät nicht meinen Anforderungen entpricht geht auch nicht.


    Für den Fall wird dir der Scheibentöner doch wohl eine Rechnungskopie geben? 8o
    Wenn nicht muß es im Garantiefall eben über ihn laufen.
    (wobei das auch nur ein weiterschicken zum Hersteller ist denn Garantie gibt bekanntlich nur der Hersteller und kein Händler)


    Das das Gerät deinen Anforderungen entspricht nehme ich doch mal an denn schließlich hast du es als gleichwertigen Ersatz rausgesucht?

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