• Hi,
    habe mir heute diesen Artikel ersteigert:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=290257106917


    Ich schrieb direkt nach der Auktion dem Verkäufer (wie im Text vorrausgesetzt), ob ich mit PayPal bezahlen könnte und das ich die Gebühren dafür tragen würde.


    Daraufhin bekam ich heute folgende Antwort:



    Unabhängig meines leichten Lachkrampfes und dem morgigen Tel. mit meinem Anwalt würde mich mal interessieren,
    ob Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht habt und wie Ihr solchen Leuten noch zusätzlich das Leben schwer gemacht habt :D

  • Hier hat er in der Auktion drinstehen:


    Zitat

    Ich behalte mir das Recht vor, den Artikel jederzeit anderweitig zu verkaufen oder für Eigenverwendung zu behalten wenn: 1: die Zahlung nicht fristgerecht eingehen oder der Artikel noch aktiv sein sollte. oder 2: Ich der Meinung bin das der Artikel zu meinen ungunsten versteigert wurde bzw. Ich Anspruch auf Eigenbedarf erhebe. Letzteres teile Ich dem Höchstbietenden nach Auktionsende via E-Mail mit, sollte zu diesem Zeitpunkt vorzeitig eine Zahlung abgeschickt oder eingegangen sein so verpflichte Ich mich diese binnen 5 Tagen zurückzuerstatten.


    Hört sich lustig an...

  • mh meiner meinung nach verkauft man doch etwas, weil man es nicht mehr braucht..........


    den text halte ich für mehr als blödsinn.......das mit dem zwischenverkauft klingt ja noch logisch und ist legetim.....aber der rest..........


    er hat ja die möglihkeit mit mindestpreis einzustellen, tut er das nicht pech.....ansonsten kann er ja auch den startpreis auf das gebot setzten was er min. will.......

  • Zitat

    Original von cologne_cruiser
    mh meiner meinung nach verkauft man doch etwas, weil man es nicht mehr braucht..........


    den text halte ich für mehr als blödsinn.......das mit dem zwischenverkauft klingt ja noch logisch und ist legetim.....aber der rest..........


    er hat ja die möglihkeit mit mindestpreis einzustellen, tut er das nicht pech.....ansonsten kann er ja auch den startpreis auf das gebot setzten was er min. will.......



    Eigentlich ist der Zwischenverkauf auch falsch.
    Stellst du einen Artikel auf Ebay ein, kann man das ungefähr mit der Abgabe des Artikels bei einem Auktionär vergleichen.
    Man macht dann den Papierkram und weg ist der Artikel. Du bekommst den Verkaufspreis abzüglich der Provision für den Auktionär.


    Was auf Ebay drin ist, ist eigentlich drin! Nur durch Diebstahl/Beschädigung (oder ähnliche Umstände) ist der Artikel vom Kauf auzuschließen.


    ich denke nur, das die Mitarbeiter von E**y nicht den aufwand betreiben,all diesen Leuten nach zu gehen: Einstellgebühr wurde berechnet...da ist schonmal gewinn da.
    Dazu enormer Aufwand für Mitarbeiter usw.

  • Es gibt News:


    Der Verkäufer hat eine Unstimmigkeit eröffnet mit der Begründung es würde keine einvernehmliche Bezahlungsmethode zustande kommen, und deshalb hätte ich einem Rücktritt der Auktion zugestimmt. Würde ich diesem Sachverhalt zustimmen, würde er seine Ebay Gebühren wiederbekommen.


    Also begibt er sich jetzt schon auf eine Ebene wo er Dinge behauptet denen ich nie zugestimmt habe, geschweige denn nur davon erfahren habe.


    Habe natürlich alles verneint und dem Verkäufer folgendes Geschrieben


    Zitat


    Werde morgen früh den Gesamtbetrag von 8,60€ inkl. Versandkosten per Banküberweisung überweisen. Sobald mir meine Bank bestätigt, dass das Geld auf ihr Konto eingegangen ist, werde ich ihnen eine Lieferfrist setzen. Sollte diese nicht eingehalten werden, werde ich rechtliche Schritte einleiten. Ebenso erfolgt eine negative Bewertung und Ebay wird über ihr Verhalten und ihre Auktion informiert.
    MfG ....

  • Zitat

    Original von Habi-NRW
    na gut, wenn der Gesamtbetrag mit Versand bei 8,60 liegt, kann ich mir genau vorstellen, warum er "Eigenverwendung" angibt! :zwinker:


    rechtlich bist du da auf der sicheren Seite. Nur lohnt sich der Aufwand für den Betrag!? :zwinker:


    Du hast Recht. Für einen solchen Betrag, würde sich der Aufwand nicht lohnen. Man sollte aber den eigentlichen Wert des Artikels berücksichtigen. Und der liegt ja eindeutig höher.
    Die Angaben vom Verkäufer (Disclaimer) sind rechtlich nicht tragbar. Damit hat er keine Chance. Ich würde ihm das nochmals mitteilen und auch, dass Du bei der Polizei Anzeige wegen Betruges erstatten wirst (wenn Du den Artikel nicht erhälst)!

  • Eben darum gehts, das Teil kostet neu halt soviel das ich es so mir nie kaufen würde.
    Habe morgen mittag Termin beim Anwalt, dann mal schauen.


    Zwei Sachen sind schon geklärt,
    ich darf ohne Zustimmung mit PayPal bezahlen. Bietet das ein Verkäufer als Zahlungsmethode in der Auktion an, so bedarf es keinerlei weiterer Erlaubnis von Seiten des Verkäufers. Deshalb werde ich nun doch mit PayPal bezahlen, da ich so einen aktiven und besseren Käuferschutz habe.
    Ich muss leider den unversicherten Versand akzeptieren, da es so in der Auktion angeboten wird. Werde ihm zwar eine email schreiben, mit Bitte um den Gesamtbetrag inkl. versicherten Versand, aber zu 100% wird er mir nicht antworten :D


    Also mal schauen, Geld überweisen muss ich so oder so, denn nur dann kann ich seitens Anwalt und Ebay gegen ihn vorgehen. Ich weiß zwar das ein leeres Paket ankommen wird, aber vielleicht habe ich ja Glück und bin zu Hause wenn der Postmann klingelt. Dann kann ich das Paket öffnen und habe zugleich einen Zeugen von der POST!

  • Geht nicht, da er "Barzahlung bei Abholung" nicht angeboten hat :/


    Über PayPal Käuferschutz muss er aber dann PayPal nachweisen das er das Paket abgeschickt hat, egal ob versicherter Versand oder nicht. Und auch bei unversicherten Versand kann die Post prüfen wo und ob ein Paket überhaupt abgeschickt wurde. Habe ich letztens an einem Nebenschalter bei der Post erlebt, wie ein Kunde über Ebay Lautsprecherkabel ersteigert hat (unvers. Versand), das Paket aber nicht angekommen ist.


    Aber egal, ich berede das morgen mit meinem Anwalt.

  • Zitat

    Original von Scholz
    Geht nicht, da er "Barzahlung bei Abholung" nicht angeboten hat :/
    .


    Muss er aber, da gibt es auch Gerichtsurteile zu. :wink

    Erst wenn die letzten Golf 2, Passat 35I und Audi 80 abgewrackt sind, werdet Ihr merken, dass ein Dacia keine 20 Jahre hält!

  • So nach Beratung mit meinem Anwalt sieht es folgendermaßen aus:
    Ich habe eben mit PayPal bezahlt, anschließend wird in den nächsten Tagen ein Schreiben vom Anwalt aufgesetzt (Post vom Anwalt kann ja manchmal Wunder bewirken), dann abwarten.


    Wird vermutlich so ablaufen das er behauptet er hätte das Paket abgeschickt.


    Ich kann ihn nicht dazu zwingen mit vers. Versand zu schicken, da es nicht in der Auktion angegeben war.
    Man kann fragen oder bitten, aber trotzdem muss er nicht :D
    Denn die Auktion und deren Bedingungen haben wir beide akzeptiert. Ich mit meinem Gebot, er mit seiner Auktion.


    Was mich beruhigt ist, das Ebay jetzt in Zukunft seine Auktionen überwachen wird, und durch meine neg. Bewertungen und Unstimmigkeit-Szenario sich gut überlegen wird, wie er in Zukunft verkauft und ob er mir nicht doch lieber das Paket schicken soll.


    ps: ich werde jetzt in zukunft immer mal nachschauen was er so verkauft ;) und sollte sein Disclaimer wieder auftauchen werde ich es sofort Ebay melden :D

  • Zitat

    Original von Klappstuhl
    Nur mal nebenbei gefragt: Ist ein Paket (und das muss ja ein Paket werden) nicht automatisch versichert?



    guter einwand bei post sind päckchen nur bis zu ner bestimmten grösse erlaubt :)
    Aber warensendung?


    BTW wofür ist das ding??

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