Beiträge von Olli

    Na ja, so darfst Du ja nicht an die Sache ran gehen. Alles was in D nicht erlaubt ist, steht irgendwo als verboten. Wenn also nirgends steht, dass eine klare Abdeckscheibe vor der Linse verboten ist, ist es zulässig.
    Und wenn Du Dir jetzt die ganzen § durchliest, dann wirst Du nichts finden was in die Richtung läuft das es nicht zulässig ist.


    Wir machen und tun vieles und sehr genau, bevor wir etwas eintragen. Denn wir tragen nichts ein, was nicht zulässig ist. Wenn wir keine Nachweise, etc. dafür haben, dann geht es halt nicht. Könnt Ihr uns gerne testen.
    Wir verzichten dann lieber auf ein Paar Euro, bevor die Prüfer Ihre Stempel verlieren oder wir dadurch einen schlechten Ruf in der Branche haben.


    So tragen wir z.B. keine Xenon-Linsen aus einem BMW, etc. in z.B. Rallye-Scheinwerfer ein. Da hier jeweils die kompletten Scheinwerfer geprüft werden und die Zulassung erhalten. Auch tragen wir keine gekürzten Rückleuchten ein, da hier eine bauartliche Veränderung vorliegt, welche durch das LTI geprüft werden muss.

    Da wir sehr eng mit dem Lichttechnischen Institut zusammen arbeiten, haben wir dies mit der Abdeckscheibe mal durchgesprochen und uns auch durch den §-Dschungel gegraben. Und es ist LEGAL machbar.


    Zu 22: Mit Hella Scheinwerfereinheit Typ ***, KBA *****, hinter klarer Abdeckscheibe, i.V.m. ALWR Typ *** und SRA.

    Es gibt nur bestimmte §, bei denen der Prüfer eine Ausnahmegenehmigung fordern und die Zulassungsstelle sie positiv vergeben kann. Des Weiteren muss die Ausnahmegenehmigung logisch sein.




    Bei einer LWR für ein Fahrzeug mit einer ABE, ist dieses nicht gegeben. Da dies eine Verschlechterung nach §30 darstellt und dieses kann nicht positiv Begutachtet werden. Wenn also ein Polizist, etc. die Ausnahmegenehmigung anzweifelt, dann könnte sie bei Huni wieder draußen sein.


    Außer es ist ein Importfahrzeug. Da gilt die Ausnahme in bestimmten Fällen.




    Gleiches gilt für die Lichtaustrittsgrenze von 500mm. Denn hier spielen optische Gründe keine Rolle. Musst ihn also höher schrauben.


    Edit @ Mr. Pink: Der letze Beitrag ist aber schon etwas her. ;)

    Das zu wenig. Denn wenn der Prüfer zum Termin krank ist oder er es doch nicht macht, dann stehst da. Und das wird in Zukunft auch noch heftiger.



    Bei uns sind schon Wartezeiten von bis zu 3 Wochen normal, da es keine Prüfer mehr gibt.

    Sowas macht man ja auch ein Paar Tage vorher und nicht immer auf den letzten Drücker.



    Das Problem beim Corrado ist nicht die Abdeckung von oben, sondern nach hinten zur Stoßstange.



    TÜV Nord macht da gar nichts mehr mit Festigkeit. Ist ne Anweisung von oben bei denen.

    Da Du die 195/50R15 verbaut und eingetragen hast, ist Euro 1 richtig. Normalerweise hätte er Dir Euro 0 geben müssen und damit die Eintragung bei Deinem Auto verweigern.




    Du hast nämlich weit mehr als 8% Abrollumfang und damit ist die Eintragng nicht legal!




    Wurde der Tacho angepasst? Bestimmt auch nicht.

    Hi,



    also im Nachhinein auf Euro 2 oder gar D3 umzuschlüsseln ist schwer ohne Nachweise. Wenn Du gleich zu uns gekommen wärst, dann hättest Du eventuell D3 bekommen. Das hängt z.B. von nachfolgenden Punkten ab:



    Welche Reifengröße hast Du denn verbaut? Getriebe?




    @ black-polo


    Da muss ich Dich leider berichtigen, dass geht unter bestimmten Umständen.


    es kann aber sein das du begründen musst warum du ein neues kennzeichen brauchst, und da wird die antwort wegen der optik eher auf unverständnis stoßen :D


    Warum soll er nicht sagen, dass er aus optischen Gründen ein neues Schild möchte? Da spricht nichts dagegen und es kann ihm auch keiner verweigern.


    Nur werden viele Ihre kleinen Schilder (Engschrift) nicht mehr bekommen, da die Zulassungsstellen die Chance nutzen und größere raus geben, bzw. nur noch abstempeln. ;)