Frage zur LWR Golf 3

  • Hallo,
    wie ich gehört habe ist eine Leuchtweitenregulierung ab Bj. 01.1991 Pflicht.Jetzt meine Frage:Muss diese LWR elektrisch mit Motoren sein oder reicht eine mechanische?Frage, weil ich mir SW bei Ebay gekauft habe,an die die Motoren der Original LWR nicht passen, die aber ne mechanische LWR haben.Kann ich die Motoren zur Not irgendwie dranbauen?
    MfG

  • hm gute frage... ich kenne dir regel nur so das es verstellbar sein muss... wie das zu verstellen ist weis ich nicht, kann aber sein das es die vorgabe gibt das das auch wärend der fahrt bzw von fahrersitz aus zu machen ist da müste man mal in die stvzo schauen bzw den tüv fragen... aber pflicht ist sie nicht seit 01.1991 (das war die nebelschlussleuchte) sondern bereits ab 01.1990...

  • Also direkt kann ich dir deine Frage nicht beantworten, aber:


    Vor einem Monat war ich mit unserem Astra beim Tüv, und der hat festgestellt, dass die LWR kaputt ist! Er hat gemeint, dass es nichts ausmacht, und wir das bei gelegenheit doch mal reparieren könnten, es aber nicht so wichtig ist. Der Wagen hat dann OHNE mängel bestanden.
    Also anscheinend ist das völlig egal ob die funktioniert oder nicht!
    Wenn es sogar dem Tüv egal ist, dann wird es die Polizei sowieso nicht stören!
    Lass also alles so wie es ist :D

  • Doch, die Prüfer hier testen das sehrwohl. Das Rad wird nach oben gedreht und gewartet ob sich was tut, dann wieder nach unten und dann werden die Scheinwerfer mit ihren Gerät da getestet. So machen die das immer, müssen Sie ja auch testen, steht ja in der StVO. :tock:

  • nein die ist pflicht ab 1990, es sei den die fahrzeug abe wurde davor erstellt, z.b. golf 2, da bekommt man evtl eine ausnahme genehmigung erteilt. ausserdem ist die sehrwohl tüv relevant, wenn das auch kein mangel ist der unabdingbar zur plaketten verweigerung führt...


    ich würde einfach mal schauen ob es passende motoren gibt (der hersteller der teile muss da ja was vorgesehen haben) oder einfach nicht solch einen billig schrott kaufen wo das nicht past.


    ach ja bei reimporten gabs / gibts wohl ausnahme genehmigungen ohne leuchtweiten regelung... aber ob man da was hinbekommt ist fraglich

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