Leidiges Thema Reifen... Tachoangleichung TÜV etc.

  • Hi Leute,
    Also es dreht sich um folgendes..
    Ich fahre einen Golf 2 mit 60/40mm.
    Standart Bereifung ist 185/60r14. Fahren möchte ich 185/50r14.


    Felgen sind 6x14 Mattig Felgen mit ET033


    Habe mal diesen Reifenrechner rausgeholt http://www.reifensuchmaschine.…rechner/reifenrechner.htm



    Ich hab den Tüver gefragt. Er meint die Abweichung des Durchmessers der Reifen darf höchstens 2% betragen. Andersrum darf der Tacho 7% mehr anzeigen was bei meiner Wunschgröße genau hinkommen würde. Bei anderen heißt es erlaubt sind 10% Und egal wo ich gesucht habe es war nie von diesen 2% max. Umfangsunterschied die Rede.


    Is nun das Ding ob ich diese Verflixte Tachoangleichung umgehen kann.


    Wie habt ihr das gemacht? Je mehr ich im Inet suche desto unterschiedlichere Meinungen kommen auf. Ergebnis: Verwirrung :D
    Musstet ihr auch den Reifenumfang beachten? Sprich 2% Max: Abweichung?


    Liebe Grüße Daniel.

  • Also soweit mir bekannt gibt es nur 1 Gesetzestext den du beachten musst, die Tachoabweichung 7% und 0%. Mal abgesehen davon das du eine RR-Kombination + Fahrwerk eintragen lassen musst.


    Wenn du einen guten Reifenrechner nutzt wird das echte Umfangsmaß errechnet, die rechnen die Felgenbreite ein, auch wenn dies nur minimalen Einfluss hat.

  • Naja ich habe das originale Fahrwerk drin. Mit Tieferlegungsfedern die eingetragen sind.


    Ich war nochmals dort und wenn die Reifenkombi im Gutachten steht kann ich mit dem Tachotest von Bosch zum Tüv und es ganz normal eintragen lassen. :)

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