Auto verkauft jetzt Motorschaden...rechtliches

  • :zwinker: Okay...


    Zitat

    wonach er dann nur noch aufgrund einer arglistigen Täuschung oder Garantie für die Beschaffenheit haftet.


    Geb ich Dir vollkommen recht- der Richter könnte aber ganz grob sagen: Arglistige Täuschung kann ich dir hier zwar nicht unterstellen, da ich dir nicht nachweisen kann, dass du von dem Mangel wusstest etc.
    Deswegen solltest du dich an denjenigen wenden, der den falschen Kopf auf dein Auto geschraubt hat!


    Wagen leistungsgesteigert, aber dafür mit Kopf von deutlich schwächerem Modell ausgestattet OHNE Hinweis im Kaufvertrag und dafür MIT gefälschtem(!) Kennbuchstaben!? Ob das "juristisch trägfahig" ist??? Juristisch- nicht technisch!


    Zitat

    Wohlgemerkt ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung


    Das wird eine der entscheidenden Frage sein- war es möglich diese Frist zu setzen??
    Wann hätte er dies tun sollen?
    Auf der Heimfahrt als er erste Probleme bemerkte, wär es ja sinnlos gewesen (gekauft ohne Garantie: Also Pech!)
    Beim endgültigen Motorschaden? Wohl auch nicht- s.o.


    Und wenn er jetzt sagt, es wurde der falsche Kopf erst bemerkt, als nach dem Motoreinbau die Werkstatt aufgeräumt wurde? Hm...?


    Thema Lebensdauer:
    Das kann man auch anders sehen- warum sind am Markt viele leistungsgesteigerte Fahrzeuge mit hohen Laufleistungen verfügbar, nur das mit dem Saugerkopf hat nicht lange überlebt? Wer bestätigt, dass das nicht die Ursache war?



    Dein Beispiel ist grundsätzlich eindeutig richtig- nur wie gesagt, hier stellt sich ja die Frage ob dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden KONNTE?
    Man kann ihm in dem Fall ja wohl kaum unterstellen, dass er es versäumt hat, nach dem Motorschaden als aller erstes mal zu schauen, ob da vielleicht irgendwo ein Kennbuchstaben rausgeschliffen wurde?!?


    Also ich will hier echt nicht absoluten Pessimismus verbreiten, aber der Threadsteller hat ja nach Rechtlichem und nicht nach Daumendrücken und Hoffnungen gefragt! ;)
    Das ist natürlich auf keinen Fall auf Dich bezogen!!



    Nicht, dass es so rüber kommt als würd`ich Dich jetzt provozieren wollen! :zwinker:


    Coco!



    Jolly Joker:


    Klar kann man nicht mehr definitiv beweissen, dass der Kopf zum Zeitpunkt der Übergabe überhaupt drauf war!
    Aber hier ist meiner Meinung nach ein riesen Unterschied: Es geht hier nicht darum, ob Hans Wurst am besagten Tag jetzt irgendwo falsch geparkt hat oder nicht, sondern darum wie wir der tatsächlich vorhandene Schaden aufgeteilt wird! Das Gericht muss eine Entscheidung teffen...
    Zugunsten des Angeklagten würde hier eben heissen zu Ungunsten des Klägers! Wenn Du falsch parkst, entsteht ja kein unmittelbarer Schaden!


    Und mit `ner vorliegenden Rechnung über Zylinderkopf- Ersatzteile hast halt keine so gute Ausgangsposition, wenn Du auf die Karte setzen willst!

    Show and Shine für Jungs- Technik für Männer!

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  • Die rechtliche Seite ist mir (in gewissen Grenzen - bin kein Jurist) bekannt und das BGB besagt, dass grundsätzlich eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden muss, die Ausnahmegründe, die es dafür gibt, greifen IMO hier nicht.
    Eine Fristsetzung ist auch zumutbar, selbst wenn der Wagen für den täglichen Arbeitsweg gebraucht würde, hätte man einen Leihwagen nehmen können und dessen Kosten dann als Schadensersatz geltend machen.
    Aber eine Reparatur, die nahezu so teuer ist wie der ganze Wagen, entspricht wohl nicht den Grundsätzen von Treu & Glauben.


    Es muss zuerst mal nachgewiesen werden, dass tatsächlich der falsche Kopf auf dem Motor war.


    Wenn der Verkäufer die Gewährleistung ausschließt, über welche Anspruchsgrundlage, wenn nicht arglistige Täuschung, möchte der Kläger dann gehen?

  • Also ich bin auch ganz und gar kein Jurist, aber für mich bleibt nach wie vor eine entscheidende Frage:


    Konnte UNTER DIESEN UMSTÄNDEN eine Nacherfüllung gefordert werden?
    Und diese Frage wird das Gericht prüfen müssen


    Mich würde dann mal der Ausgang nach BGB für folgendes Beispiel interssieren:


    Du heiratest und bestellst dafür ein Feuerwerk.


    Mit einem Pyrotechniker vereinbarst Du ein tolles Feuerwerk an Deiner Hochzeit um 23.00h.


    Allerdings lässt Dich der gute Herr sitzen und schickt Dir dann aber die Rechnung!


    Dann sagst Du: Kein Problem- ich will aber erst in den nächsten 2 Wochen ein Feuerwerk sehen!?1



    Hm....?


    Klar, jetzt sagst Du eindeutig nein! Denn das Datum- Hochzeitstermin- war ein entscheidender Vertragsbestandteil und kann gar nicht nacherfüllt werden. Somit sofort Rücktritt vom Vertrag!



    Doch kann der Käufer überhaupt noch zurücktreten? Dazu muss er ja erst mal einen Grund haben- und den hat er offiziell erst nach dem der Schaden entstanden ist finden KÖNNEN!!

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    Einmal editiert, zuletzt von Coco ()

  • Dein Beispiel hinkt:


    Im Fall mit dem Pyrotechniker wäre eine Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich gemäß §323 II Nr.2, da vertraglich die Leistung um Uhrzeit XX:XX erfolgen sollte und Leistungsinteresse danach meinerseits nicht mehr vorhanden ist.


    Ich glaube jedoch kaum, dass in dem Kaufvertrag des S3 steht, dass die Auslieferung des Fahrzeuges am Tag X erfolgen sollte noch, dass eine spätere Auslieferung des Fahrzeuges nicht mehr im Interesse des Käufers ist.


    Deswegen wird übrigens bei DSL-Angeboten in denen die Verfügbarkeit unklar ist, nie ein Datum festgelegt, wann der Anschluss geschalten sein muss, da man nach diesem Datum Schadensersatz fordern könnte und das sicher nicht im Interesse der DSL-Dienstleister ist.

  • das ist aber nicht zu vergleichen - er hat ja Leistung (das Auto) erbracht - das das nun (aufgrund des vermeintlich falschen ZK's) nicht das sein soll was vereinbart wurde ist ja was anderes... der Käufer hat nun ein Recht auf Minderung / Ersatzleistung / wie auch immer - aber er kann ja nu nicht sagen, weil das was du da geleistet hast dem entspricht was ich gekauft hab bestell ich einen zweiten pyrotechniker und du zahlst den

  • Okay, 1:0 für Euch zwei!


    Aber nur in dem Punkt, dass das Beispiel etwas hinkt! :zwinker:


    Aber bei der entscheidenden Frage bleib ich stur: Konnte prozac1 beim Sektempfang schon wissen, dass seine Hochzeit ohne Feuerwerk auskommen muss und hätte er gegensteuern können?


    Lg

  • in deinem fall ja: der sektempfang war um 17 uhr - das feuerwerk sollte aber erst um 23 uhr erfolgen


    um es auf den aktuellen fall umzulegen: Der Käufer wusste das etwas nicht stimmt, (angeblich fehlte leistung) hat aber (obwohl er vom fach sein sollte als kfz mechaniker) nix unternommen sondern das fahrzeug bei offensichtlichem schaden (knapp mehr als 50% der erwarteten Leistung) weiter verwendet (4.000 km - das keine strecke die man zum brötchenholen oder in die werkstatt fährt)


    Denke mal das hier eine ausreichende Frist gewesen ist, den Verkäufer zu informieren und weitere Schritte abstimmen zu können...

  • Also jetzt sind wir schon sehr nahe dran und uns fast einig :D


    Nur hat er die Weiterfahrt ja ZUNÄCHST auf eigenes Risiko unternommen!?


    Wie immer ein Beispiel:


    Du Kaufst einen LCD Fernseher und nach Ablauf der Garantie wird das Bild rapide schwächer und Du erkennst einen Memory-Effekt.


    Dann regst Dich auf und schraubst das Teil auseinander und siehe da: ein Plasma- Panel :motz


    So, und nu? Garantie erloschen und Gerät schlecht und Du sauer, weil Du ja ein LCD gekauft hast, weil das in der Regel länger hält...


    Findest Dich damit ab?

  • vermutlich nicht, aber kann ich das reparieren lassen um dann dem Verkäufer die Rechnung zu schicken ?


    Hinzu kommt das es sich um ein gebrauchtes, verbessertes Modell handelt bei dem ein besseres Bildpanel drin ist... und ich bin Fernsehmechaniker und habe meinen Meister mitgehabt als wir das Gerät gekauft haben

  • Zitat

    vermutlich nicht, aber kann ich das reparieren lassen um dann dem Verkäufer die Rechnung zu schicken ?


    Ich denke, in so einem Fall wird er sie kleinlaut freiwillig zahlen ;)



    In unserem Fall KÖNNTE aber das Gericht der Annahme folgen-wie es so schön heisst- dass erst nachdem Kosten entstanden sind, festgestellt werden konnte, dass Ansprüche bestehen.


    Drehen wir den Fall um: Der Käufer hätte Probleme festgestellt und wäre seiner Pflicht nachgekommen und hätte dem Verkäufer aufgefordert: "So sieht`s aus- anrücken und Fehler beheben!"


    Dann hätte der Verkäufer gesagt: Les` mal dein Kaufvertrag und spar dir in Zukunft deine Telefonkosten ;)


    Der Anspruch seitens Käufer besteht ja erst nach dem bekannt wurde dass kein S3 Kopf drauf ist- vorher bestand ja keinerlei Anspruch!


    Naja, aber wie schon gesagt, den Meister wird hier keiner zur Verantwortung ziehen können! Und ob der Kopf oder das Panel tatsächlich in der Konstellation besser war muss belegt werden!


    Grüssle

  • Mal alle hahnebüchenen Beispiele beiseite gelassen: Sollte die einzige für Getaway relevante Frage die es nun gerichtlich zu klären gilt nicht sein "Wusste der Verkäufer von dem einzigen, angeblich für alle folgeschäden verantwortlichen Mangel, dem (mehr oder weniger) falschen Zyl.-Kopf?"
    Wenn ihm nicht bewiesen werden kann, daß er davon gewusst haben muss, dann sollte er doch fein raus sein?!


    Und daß der Wagen astrein lief beim Verkauf wurde ja durch die beidseitig bestätigte Probefahrt erwiesen sein.

  • Zitat

    Original von getaway
    laut audi ist der hub und die verdichtung bei beiden köpfen gleich! und ein verstellbares nockenwellenrad hat der s3 bj. 99 noch nicht ;)


    auch wenn ich den kopf nicht eingebaut habe könnte es helfen wenn ich vor gericht belegen könnte das die köpfe identisch sind.


    also ich wüßte kein Unterschied in Köpfen/Ventilen...bin auf dem Gebiet aber nicht 100% "belesen"...


    wie sieht denn jetzt der aktuelle sachverhalt aus?

  • Coco


    Deine Beispiele in allen Ehren, aber du solltest deine Argumentation schon auf den vorliegenden Fall beziehen und nach Möglichkeit mit Rechtsvorschriften untermauern.


    Ein Anspruch IMO nicht zeitlich, sondern rechtlich, wenn ein Tatbestand erfüllt ist.


    Der Käufer müsste erstmal nachweisen, dass aufgrund des vermeintlich falschen Kopfes der Motorschaden entstanden ist, damit die Kausalität hergestellt ist. Weiterhin müsste er dem Verkäufer nachweisen, dass dieser vom dem vermeintlich falschen Kopf wusste und es dem Käufer verschwiegen hat.
    Wenn er das alles schafft, dann bekommt er höchstens den Wiederbeschaffungswert des Wagens abzüglich des Restwertes des Fahrzeuges mit Motorschaden und das wird sicher deutlich weniger als 8000 EUR.


    Die Fristsetzung für die Nacherfüllung ist aber dennoch nicht entbehrlich, folglich muss sie erfolgen, was ausblieb. Erst nach erfolglosem Verstreichen der Frist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ersteres wird wohl nicht mehr möglich sein, also wird es IMO auf letzteres hinauslaufen.


    So könnte man das ganze auslegen, wie es genau ist, kann man erst nach Einsehen aller Unterlagen sagen.

  • Hey prozac1


    Also die Beispiele sind doch nicht ganz schlecht! :D


    Ich hab mir jetzt die Zeit genommen und noch mal die wesentlichen Details durchgelesen!
    Da muss ich sagen, dass ich eine absolut kriegsentscheidende Stelle übersehen habe!!


    Für mich war die Situation die, dass in diesem Fall der Gegner ganz klar eine Frist zur Nacherfüllung einräumen hätte müssen (nach wie vor unumstritten), aber er natürlich den Zeitpunkt ab dem er den Verkäufer diesen Mangel anzeigen konnte möglichst lange raus schiebt, also nach dem Motortausch!
    Und somit die bis zur Festellung des Mangels aufgelaufenen Kosten bzw. Schaden einfordert!


    Nur, schreibt der Gegnerische Anwalt ja in seinem Antrag auf Beweissicherung unmissverständlich, dass "zu dieser Demontage wurde dann der DEKRA- Sachverständige ... hinzugezogen"!!


    Der Vollständigkeitshalber verzettelt er sich dann IMHO noch komplett und eigentlich unnötig in dem er weiter noch schreibt:


    Zylinderkopf konnte nicht beschafft werden (okay, warum auch immer???)
    Und deshalb ganzer Motor (okay, meinetwegen)
    Aber dann mit der Begründung, der Motorblock sei auch in Mitleidenschaft gezogen worden...
    Und dann auf der Rechnung wieder Zylinderkopf als Einzelposition...


    Ja was denn jetzt??? :?:



    Also Fazit: Du hast in Sachen Nacherfüllung -auch aus meiner Sicht- vollkommen recht!!


    Zu meiner Verteidung muss ich sagen: Ich bin nicht davon ausgegangen, dass der gegnerische RA auf die Idee kommt, derart dilettantisch das Grab seines Mandanten zu schaufeln!!!
    Daher korrigiere ich meine Prognose nach unten und vermute: Der Verkäufer muss nur den entstanden Schaden BIS zum Ausbau incl. Gutachter übernehmen!


    Was der RA dann noch für einen Trumpf im Ärmel hat um so eine Forderung zu stellen würde mich jetzt mal brennend interessieren!! :tock:


    Für mich sah es eindeutig so aus: Er kommt und sagt: Mein Mandant hat nach einem Motoschaden auf eigenes Risiko einen Motor einbauen lassen und DANACH festgestellt dass...


    Grüssle!

  • @ prozac und coco :wink


    ich schreibe gerade an einem grobentwurf für eine gerichtsserie...ihr in der hauptrolle...krieg und frieden...und am ende heiratet ihr und die klage wird abgewiesen :lol


    sorry das musste jetzt echt sein.


    spaß bei seite!


    ich bin euch echt dankbar für eure anteilnahme, geht ja weit über mal was dazu schreiben und gut is hinaus :-i genau das hatte ich mir von dem threat erhofft.



    also:


    wir werden den antrag auf beweissicherung natürlich anfechten. besteht absolut kein grund zu so einem verfahren, ich denke mein anwalt hat das sehr deutlich dargelegt! ich werde die schreiben meines advocaten mal posten wenn alles vorbei ist oder sich dem ende zumindest nähert. zwischen den beiden anwälten liegen mm. nach welten!



    coco du willst doch mit deinem letzten beitrag sagen dass SPÄTESTENS nachdem der gutachter hinzugezogen wurde er sofort hätte auf nacherfüllung plädieren müssen. und nicht einen komplett neuen motor einbauen lässt und dann sagt :"zahl mal" oder?


    sehe ich in erster linie auch so WENN er nicht noch früher hätte tätig werden müssen! er bemerkt angeblich motorprobleme bei der heimfahrt, und das als kfz´ler. da ruft man doch wenigstens mal an und sagt bescheid, oder?


    das sein anwalt beileibe keine leuchte ist geht ja schon aus dem schriftverkehr hervor :D


    "Ich bin nicht davon ausgegangen, dass der gegnerische RA auf die Idee kommt, derart dilettantisch das Grab seines Mandanten zu schaufeln" LOL :-z

  • Hey, wollte den Threat mal kurz akrualisieren.


    Vieleicht kann der ein oder andere, der genau so gutgläubig ist wie ich und keinem was böses unterstellt draus lernen.


    Die Sache geht nun bald vor Gericht und die Leute die mir das Auto verkauft haben und den Zylinderkopf verbaut haben, der angeblich an dem Motorschaden Schuld ist haben sich jetzt mit dem Kläger zusammengetan.


    Natürlich um sich selbst zu schützen, denn wenn das Teil an dem Motorschaden schuld war, dann haben die es ja verbockt und auch die Kennummer verändert.


    Jedenfalls behauptet der Vorbesitzer jetzt ich wäre zu ihnen mit MEINEM S3 gekommen und hätte verlangt er soll einen falschen (vom A4 weil billiger :tock:) Zylinderkopf einbauen. Zu der Zeit habe ich noch nicht mal gewusst das es diesen S3 gibt, bzw. den Typen der ihn mir verkauft hat.


    Er hätte mich drauf hingewiesen dass der Zylinderkopf nicht passt aber ich hätte drauf bestanden. Also schieben die mir die arglistige Täuschung in die Schuhe, damit sie aus dem Schneider sind.


    Ich bin ziemlich entsetzt über so viel Hinterlistigkeit und Verlogenheit. Was denken sich solche Leute, wie können die Nachts ruhig schlafen???


    Der absolute Wahnsinn...

  • Hi ...


    das nimmt echt richtig übele dimensionen an ... ich hoffe die leute die so einen mist erzählen nur um nicht selbst den kopf hinhalten zu müssen kriegen mal richtig auf den sack


    bin echt gespannt wie das ausgeht und drücke dir natürlich die daumen das du zu deinem recht kommst



    Grüße

  • Was er angeblich behauptet hat, ist denke ich mal vor Gericht nicht entscheidend. Habe den Thread jetzt nicht mehr genau im Kopf. Fakt ist, was auf der Rechnung steht!!! Und darin müßte sich dann seine "angebliche" Aussage auch wiederspiegeln!

  • Ich habe den Thread nun mal komplett gelesen, aber einiges noch nicht ganz verstanden.


    @ getaway


    Du hast einen S3 gekauft an dem der Vorbesitzer einige Änderungen hat durchführen lassen (richtig?)


    Was hat der geändert? (Gibt es Belege dafür) war der Vorbsitzer der Erstbesitzer oder hatten noch mehr Leute die Finger drann?


    Gibt es für den Wechsel des Kopfes ne Rechnung?

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    VW unter Terrorverdacht: Touran, Sharan und Touareq - alles Mehrtürer? :tock:



    Ich hab gestern gekotzt, ich hab heut gekotzt und mein Chef sagt morgen soll ich woanders kotzen :tock: :lol

    Einmal editiert, zuletzt von Joker ()

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