• Also, du brauchst Dich nicht über die Leute in Aufregung bringen zu lassen, die ihr Auto nicht sooo tief haben. Ist auch egal, denn wir sind hier im Forum, wo man ruhig etwas diskutieren darf.


    Die Rennleitung versucht immer, alles auf eine Karte zu setzten, wenn man mit so einem Auto durch die Gegend fährt. Man muß sich das so vorstellen, es sind meistens jüngere Leute die sich mit dem Thema "Tuningcars" bei der Rennleitung beschäftigen. Um dort aufzusteigen, müssen die Sternchen sammeln. Das ist für einige von UNS zum Verhängnis geworden. Auto abgeschleppt und sichergestellt usw. Ärger ohne Ende, kostet viel Geld. Den jüngen Spund der Rennleitung, freut es... Er wird eines Tages seinen Verdienststern kriegen...


    Ganz klar, es kann sein, daß einige Anschuldigungen unter den Tisch fallen werden, das wird aber der TÜV - Mensch / Gutachter entscheiden. Wenn Du zum TÜV fährst dann bleib ganz locken und versuch so gut es geht micht viel zu reden oder diskutieren. Denn, die haben es in solchen Fällen nicht so mit den Diskursionen.


    Bei meinem Fahrwerk ist die Höhe von Radmitte bis zur Kotflügelkante eingetragen. Sollte das nicht der Fall sein, kann die Rennleitung diese Eintragung anzweifeln. Bzw. die verlangen nach dem Gutachten von diesem Fahrwerk, da steht dann die Richtlinie sowieso drin.

  • Zitat

    Original von vr6-henry
    Bei meinem Fahrwerk ist die Höhe von Radmitte bis zur Kotflügelkante eingetragen. Sollte das nicht der Fall sein, kann die Rennleitung diese Eintragung anzweifeln. Bzw. die verlangen nach dem Gutachten von diesem Fahrwerk, da steht dann die Richtlinie sowieso drin.


    Willst Du damit sagen, dass immer der Abstand Radmitte/Kotflügel eingetragen werden muss?
    Sollte dem so sein, muss ich Dich leider enttäuschen. Es kann auch das Restgewinde eingetragen werden.

  • Zitat

    Original von Olli


    Willst Du damit sagen, dass immer der Abstand Radmitte/Kotflügel eingetragen werden muss?
    Sollte dem so sein, muss ich Dich leider enttäuschen. Es kann auch das Restgewinde eingetragen werden.


    Das kam aus meinem Text nicht hervor. Ich habe nur geschrieben, wie es bei mir eingetragen ist. Es ist je nach Gutachten unterschiedlich...
    Das mitm Restgewinde ist aber keine Effektive Angaben. Ich kenne jemanden, der auch nur das Restgewinde eingetragen hatte... Das war ihm aber nicht tief genug. Er wollte legal durch die Gegend fahren... Lange überlegt, dann hat er die Hauptfeder etwas Stauchen lassen... Meine Kommentar: würde mir die Federn nie einbauen, da das Material durch die erneute Verwindung ermüdet. Aber jeder ist ja selbst für sein Fahrzeug verantwortlich. Solange kein anderer dadurch zu Schaden kommt!!!!

  • also die radmitte bis kotflügelkante ok da gibt es ja hier im board sogar einen mit nem jetta der die radläufe an der VA am kotflügel paar cm nach oben versetzt hat dann ist das fahrzeug tiefer und der abstand der eingetragen ist stimmt immer noch! tolll ....


    dann das restgewinde ok aber die gewindefahrwerke setzen sich ja mit der zeit auch noch dann passts auch wieder nicht mehr!


    obwohl das laut eintragung ja stimmt!


    also wie mans macht irgendwie tiefer geht immer aber übertreiben sollte man es nicht


    mein 2er sah beim tüv auch aus wie n country golf weil mit 17" ne abnahme bekommen muss man einiges machen! nach dem tüv hab ich ihn auch ca 2cm an der VA wieder runter gedreht das es für mich einigermassen anschaulich aussieht! meiner ist erstzulassung 86 aber die 50cm hab ich denk ich trotzdem wegen denn 17"


    @phil


    ich wurde mal mit einem jetta mit nicht eingetragenen felgen 7x15 und einem 80/60 fahrwerk erwischt! mir wurde mein auto 80km entfernt der heimat stillgelegt an einem sonntag! ich habe auch 4 jahre probezeit rumgebracht so schlimm ist das nicht man ist nur eben bischen angespannter :)


    ich wurde nach 6p zur anchschulung gebeten! dann bin ich in der probezeit mal noch auf der autobahn zuschnell erwischt worden mit 9p hat mir dann das landratsamt nen brief geschrieben das sie mir wenn ich nochmal Punkte innerhalb der probezeit bekomme denn führerschein abgeben muss!


    also alles halb so schlimm


    mfg benny

  • Zitat

    Original von benny
    ... dann das restgewinde ok aber die gewindefahrwerke setzen sich ja mit der zeit auch noch dann passts auch wieder nicht mehr!


    Ein Gewindefahrwerk darf sich aber nur im bestimmten Maße setzen und dann bist Du verpflichtet es etwas höher zu schrauben, sollte es aus der Tolleranz fallen.


    Sollte es komplett aus der Tolleranz in einer bestimmten Zeit fallen, kannst Du es beim Hersteller reklamieren, denn dieses darf nicht passieren (Z.B. Jamex Dreck).

  • Zitat

    also die radmitte bis kotflügelkante ok da gibt es ja hier im board sogar einen mit nem jetta der die radläufe an der VA am kotflügel paar cm nach oben versetzt hat dann ist das fahrzeug tiefer und der abstand der eingetragen ist stimmt immer noch! tolll ....


    wenn du dir darüber schon ein urteil erlaubst, dann solltest du wenigstens alles wissen und nicht irgendwelche gerüchte in die luft setzen.


    hier wurde das gesamte fahrwerk überarbeitet um dies hinzubekommen, sprich rebound erhöhen...


    zum anderen ging das auto mit den geänderten radläufen zum tüv.


    erst denken und dann dummschwafeln, kann doch so schwer nicht sein.

  • Sers! Versteh die ganze Aufregung nicht. Jeder ist für sein Auto verantwortlich weiß mit 100% Sicherheit über Sachen an seinem Wagen bescheid dich nicht ganz ok sind. Das ganze ist ein Spiel und nur der der alles 100% orig. hat ist sicher vor einer Kontrolle. Man kann natürlich übertreiben und dann gehts schneller mit ner Kontrolle. Z.B. hat sich mal ein Kumpel von mir nen Passat zum Spassmobil umgebaut. Immer wieder umgebaut u.s.w., bis er mal einen Ersatzreifen mit ner Gewindestange aufs Dach geschraubt hat....Nachmittag montiert abends Sichergestellt. Bei mir ist auch Restgewinde u. das Maß zwischen Kotis-Radmitte eingetragen...natürlich muß man mit der Schrauberei am Gewinde am Teppich bleiben ist doch klar. Mit den Grünen kenn ich mich auch gut aus...und eins ist sicher : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!!!!!!!!!!!! @ Themenstarter: Dir war doch klar dass dein Wagen so nicht orig. vom Werk gekommen ist oder? Also hättest du es kontrollieren müssen. Dir hat es so gefallen also blieb es so. Hätte ich vielleicht auch gemacht. Da hilft kein jammern, da musst du durch...

  • @ Olli


    Dreck hin oder her, daß macht jeder wie er will und finanziell kann...
    Wenn man das Thema mit den Abweichungen kurz mal aufgreifen darf... Danach müßte ja fast jeder von uns, etwas höher Schrauben. Daß sich die Fahrwerke setzen ist ja bekannt. Aber ich denke wenn man an die Grenze des erlaubten geht z.B. 85 mm, so denke ich daß sich die Federn selten mehr als 15 mm setzen werden. Aber so wie das sehe, gibt es Autos die auf ca. 130 - 140 mm tiefen sind, je nach Rad / Reifen - Kombination. Auf der anderen Seite, viele fahren mit Winterreifen zum Fahrwerk eintragen, danach werden kleine Räder mit Niederquerschnitt montiert und schon liegt das Auto aufm Boden....


    Die Eintragung des Restgewindes und Radmitte / Kotflügelkante, sagt ja nicht direkt etwas über die Bodenfreiheit aus. Nur als Beispiel: Golf 2 umgebaut auf VR6, mit 14" und Niederquerschnitt (ein Wunder, daß solche Sachen überhaupt eingetragen werden >>>Bremsanlage<<< :tock:)
    und mit Restgewinde von 30 mm, den kann man ja kaum noch über die Straße bewegen, da die Ölwanne direkt in der Schußlinie ist. Ich habe ja zu Anfang geschrieben, daß die Rennleitung die Magi als Richtmaß hin und wieder einsetzt.... :arsch:

  • der jetta ist mal geil tief :D :D´


    andere Sache...


    Wie verhält sich das mit dem "Legal" wenn ich..


    Kennzeichenhöhe vorne 20cm
    eingetragene erlaubte Restgewindelängen vom Fahrwerk
    Bodenfreiheit 7cm (oder waren es 9?)
    Radmitte Kotflügel (so wie das eingetragen wird)


    einhalte... aber die 50cm Lichtaustritt unterschreite?


    Nach welchen Kriterien wird da gehandhabt? Je mehr Legal desto besser?




    grüßé

    Gruß vom Christian :wave:


    Mk3 * 2861cm³ 12V DOHC * syncro * airride * oem ++ *


    Low-Familia.at ++ Get Low, No Matter How*

  • @ vr6 henry


    du vergißt aber dabei, das das fahrwerk immer mit der verbauten radreifenkombi eingetragen wird. somit wirds wohl kaum sein, mit serienfahrwerk hin zum felgen eintragen, dann winterräder rauf und zum fahrwerk eintragen und dann fahrwerk mit sommeralus fahren.


    so trägt das schon seit jahren kein tüver mehr ein, sondern achtet was vorher drin steht oder alus nur in verbindung mit fahrwerk und lenkrad,was dann auch in der eintragung steht (das in verbindung).


    @freaxster


    alles was gesetzlich verankert ist, würde ich einhaltender rest spielt keine rolle. die bodenfreiheit interessiert doch keinen, wenn die anderen maße stimmen. worauf will sich da jemand berufen?


    die 50 cm lichtaustrittskante kommen an dem jetta hin (rallyefront sei dank), die kennzeichen sitzen auch hoch genug und somit istde rest wurscht.


  • Die Idee mit der Rallyefront ist dahingehend genial, leider nicht bei allen Autos möglich :-z


    Ich weis auch daß die Fahrwerke mit den entspr. Rad / Reifen Kombi eingetragen werden, aber bei uns war es letztes Jahr noch möglich. Meine Freundin hat ein 80/60 mit Winterreifen eingetragen. Ich muß dazu sagen daß der Abstand zu den Querlenkern in Verbindung mit den 14" Steffan, gerade 4 cm beträgt. Aber eingetragen, ohne Angabe zu den montierten Felgen. :zwinker:

  • aber nur wegen lichtaustrittkante ne rally front zukaufen..
    ist dann ne teure eintragung ;)


    #edit


    ist die lichtaustrittkante bei jetta und rallyscheinwerfern unterschiedlich?
    oder fast gleich?

  • Also,die Lichtaustrittskante bein Golf 2 Scheinwerfern ist am tiefsten, bei Jetta Scheinwerfern ist der Kegel höher und bei die Rallye am höchsten. Die Sprünge liegen bei etwa 2 cm...
    Weniger als Rallye geht wohl kaum :zwinker:


    Mit Rado Scheinwerfern dürfte man wohl zwischen Jetta und Rallye liegen :D

  • Zitat

    Original von christian
    @freaxster


    alles was gesetzlich verankert ist, würde ich einhaltender rest spielt keine rolle. die bodenfreiheit interessiert doch keinen, wenn die anderen maße stimmen. worauf will sich da jemand berufen?


    die 50 cm lichtaustrittskante kommen an dem jetta hin (rallyefront sei dank), die kennzeichen sitzen auch hoch genug und somit istde rest wurscht.



    Naja so wie ich das jetzt mal bei mir gemessen habe unterschreite ich die 50cm Lichtaustrittskante.. bei legal eingetragenem und nicht nachträglich verändertem Fahrwerk...


    Bodenfreiheit von den paar cm mal abgesehen...

    Gruß vom Christian :wave:


    Mk3 * 2861cm³ 12V DOHC * syncro * airride * oem ++ *


    Low-Familia.at ++ Get Low, No Matter How*

  • Zitat

    Original von blacksheep


    ? Jetta ist doch nicht höher als Rallye ?


    sry, verschrieben
    meinte jetta ist höher als normal golf


    #edit


    was sind rado scheinwerfer?

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