Auffahr Unfall - Teilschuld - Referenzurteil

  • Hallo!
    Lang ist's her seit meinem letzten Besuch hier!


    Ich habe folgendes Problem:
    Letzte Nacht hatte ich einen Auffahrunfall (ich bin aufgefahren).
    In der Regel heißt es ja, der Auffahrende ist Schuld.
    Die Polizei vor Ort sah das auch so, und hat mir gleich mal ein Bußgeld aufgedrückt, von wegen Unachtsamkeit.


    Nun seh ich das Ganze aber so, dass die Person vor mir auch (oder besser gesagt die größere) Schuld trägt.


    Hier zum Hergang:


    T-Kreuzung


    Wir kommen von unten und wollen nach rechts auf die Querstraße auffahren.
    Das Auto vor mir hält.
    Von links kommen Autos, nähern sich der Ampel, aber schon langsamer werdend.
    Das Auto fährt wieder an, ein Stück, ist sich dann aber unsicher und hält wieder.
    Dann haben die Autos von Links definitiv rot. Sie stehen!!!
    Noch deutlicher, weil ein Linksabbieger, der von rechts kommt, in unsere Straße einbiegt.


    Das Auto vor mir fährt los.
    Und dann kommts: es bleibt wieder stehen!!
    Da von links keiner kam, und das Auto vor mir auch am losfahren war, bin ich logischerweise auch losgefahren.
    Hat mich dann natürlich völlig überrascht, dass es wieder stehenbleibt.
    Hab dann auch gebremst, aber zu spät, und bin draufgefahren. Ist nichts wildes.
    Durch meine Tieferlegung hat mein Grill die Stoßstange geküsst. Grill am Arsch, Stoßstange hat Kratzer.


    Jetzt aber zum Thema:
    Ich sehs echt nicht ein, dass ich die Schuld allein trage.
    Wenn es um eine Lücke gegangen wäre, in die man sich hätte einfädeln müssen, ok, dann wärs ne Ermessensfrage,
    ob man davon ausgehen kann, ob der Vordermann fährt oder nicht.
    Aber wenn der Querverkehr durch eine Ampel geblockt ist! und ein Linksabbieger auch noch zeigt, dass der Querverkehr steht!
    Dann kann ich doch davon ausgehen, dass mein Vordermann fährt!
    Er ist dann ja auch tatsächlich losgefahren!!!
    Und dann bleibt er grundlos stehen!!!


    Hab schon ein bißchen im Internet gegoogelt.
    Dass IMMER der Auffahrende Schuld ist, stimmt schon mal nicht.
    Ich will auf eine Teilschuld hinaus.


    Meine Frage jetzt an Euch:


    Kennt ihr vielleicht Urteile, die ich als Referenz angeben könnte?!
    Hab sowas schon gefunden:
    "Bremst der Vordermann ohne vernünftigen Grund zu abrupt, zahlt er einen Teil der Unfallkosten." (Kammergericht Berlin).


    Wenn jemand ähnlicher Erfahrungen gemacht, würde ich mich über Hilfe oder einfach nur Berichte freuen!


    Vielen Dank!!!

  • das musst du auch beweisen könne mit dem bremsen.
    da läuft ohne anwalt nix.der sollte sich mit so was allerdings auch auskennen.

    golf 4 1,8 er 125 ps,tiefer,bastuck edelstahlanlage komplett,7,5 mal 17 ronal mit 215/45/17,spoilerlippe vom v6...

  • Da du das Bußgeld bezahlt hast, hast du jetz seeeeehr schlechte Karten....weil du damit deine Schuld eingestanden hast....


    Jetz kannst du nurnoch mit der Ausrede "ich stand tooootal unter Schock" und die Polizei hat mich soooo unter Druck gesetzt....irgendwie sowas...


    Das geht dann am besten mit nem Rechtsanwalt....aaaaber wenn du nich rechtschutzversichert bist, kannse das auch vergessen...weil es sonst zu teuer wird....


    Am besten solltest du, wenn du nich zuviel kosten hast, es einfach auf dir sitzen lassen....weil Punkte gibts ja wohl keine....

  • Warst Du alleine im Wagen? War er alleine?
    Da hast Du schlechte Karten. Sehr schlechte. Du hast geschrieben, dass es getsern Nacht war! Er muss nur sagen, dass er von einem Wagen das Licht so "komisch" gefallen ist, dass er nun dachte es kommt doch schon ein Wagen....oder irgendso eine ähnliche Aussage. Oder dass er IRGENDWIE einen Schatten sah und dachte da ist etwas auf der Strasse.....

  • Also das Bußgeld hab ich nicht bezahlt.
    1. weil ich nicht genug Bargeld dabei hatte und
    2. weil ich es ja auch nicht einsehe.


    Waren beide allein.


    Und dass sie gebremst hat ist doch bewiesen, sonst wär ich ja nicht drauf gefahren. Und dass ich draufgefahren bin liegt ja daran, dass es nicht abzusehen war. Ist ja echt armselig, dass es wahrscheinlicher ist, dass ich unaufmerksam fahre, als dass vor mir jemand Mist baut.


    Mein Ziel ist es, dem Bremser nen seriösen Brief zu schreiben,
    und sich halt außergerichtlich zu einigen, die Kosten gemeinsam zu tragen.


    Wär halt gut, wenn ich "Druckmittel" hätte, sowas zu bewirken.
    Würd halt gern schreiben, dass ich über einen Fall gelesen hab, indem der Bremser Teilschuld zugesprochen gekriegt hat, um meine Absichten zu untermauern.


    Ist aber echt arm, dass meine Chancen so schlecht stehen!
    Nur weil da jemand nicht Autofahren kann, muss ich alles auf mich nehmen, weil ich vernünftiges Denken vorraussetze.

  • Zitat

    Original von Stewart
    Nur weil da jemand nicht Autofahren kann, muss ich alles auf mich nehmen, weil ich vernünftiges Denken vorraussetze.


    Du kannst es anscheinend doch auch nicht, sonst wärst ja nicht aufgefahren ... Du must doch schauen was vor deinem Auto so abgeht!

  • Ist schon blöd gelaufen die Sache.Aber da haste wohl wirklich schlechte Karten und du mußt vor Gericht ziehen um da noch eine Teilschuld herauszuquetschen.
    Ohne Zeugen und stichhaltige Beweiße ist dies völlig unmöglich !
    Da steht es Aussage gegen Aussagen und der wo auffährt hat immer Schuld. :-r


    Ich fahre z.B. nie gleich los nur weil der Vordermann losfährt.Ich warte bis er schon in der Kreizung ist und ich schaue dann nochmals nachdem Verkehr und fahre erst dann los.


    Aber das ist jetzt leicht gesagt und die Sache ist schon passiert.


    Ich würde sagen such dir die Ersatzteile beim Schrotti und deine Haftpflicht übernimmt den Schaden der Anderen und gut ist den schlußendlich wars doch irgendwie deine Schuld da du als Hintermann immer aufpassen und Abstand halten mußt egal wie blöd der Vordermann fährt.Ist leider so ... :(

    Golf 3 VR6 mit Verteilerzündung und daher nur 1155 KG schwer ABT 3.0 220 PS 70er Hartmann Anlage mit Fächer 6/2/1 und Webasto Standheizung ! :D
    Das alles rollt auf 17 Zollfelgen von Mille Miglia mit 215/40 Reifen.

    Einmal editiert, zuletzt von Grendel ()

  • naja ich weis nicht ob sowas zählt. ich bin auch schonmal jemanden mit meienm roller hinten drauf gefahren. er hatte blinker nach rechts gemacht, aber ist nach links gefahren. und ich wurde ziemlich unter druck gesetzt, erstmal von 4 schreienden türken, und danach noch die polizei. die meinten zwar zu mir, das ich jetzt lieber das bußgeld zahlen soll, da ich später nur mehr zahlen müsste.
    naja habs dann bezahlt, und alle meinten, das war ein rieen fehler, da das als eingeständis dient bla bla. aber ich bin dann zum anwalt gegenen, und dann abs vors gericht, und hab nur noch ne teilschuld bekommen.



    also nicht immer ist der hitnermann der drauf fährt schuld ;)

  • Zitat

    Original von UHT


    Du kannst es anscheinend doch auch nicht, sonst wärst ja nicht aufgefahren ... Du must doch schauen was vor deinem Auto so abgeht!



    Jo.
    VOR meinem Auto ging folgendes ab: es ist losgefahren.
    Ergo fahr ich auch los. Und da verkehrsbedingt kein Grund zum Bremsen vorlag,
    ging ich auch davon aus, dass es weiterfährt, und ich somit auch weiterfahren kann.
    Wer diesem Gedanken widerspricht, hat offensichtlich Probleme mit logischem Denken. Und kein wenn und aber.


    Das werd ich auch der Bußgeldstelle genau so sagen; und wenn der Bremser nicht außergerichtlich Teilschuld auf sich nimmt,
    geh ich halt den ganzen Weg und werds auch genauso dem Richter sagen, in der Hoffnung, dass er mehr Wert auf logisches Denken und Handeln legt, und situationsbedingt(!) entscheidet.
    Es geht mir hier allein schon ums Prinzip, ich lass mich doch nicht verarschen.


    EDIT:


    Danke, Hotte!
    Sowas wollt ich mal hören.


  • wie oben schonmal gesagt


    er/sie muss nur sagen sie hat da nens chatten gesehen oder aehnliches ich denke sehr viel rausholen kannst du da nicht mehr denke ich mal weil damit rechnen musst du denke ich immer.


    kannst abe rja hier rein schreiben was aus der sache wird das interessiert mich mal

  • Das hab ich vorerst mal gefunden. Und das sind immerhin schon 3 Gerichtsurteile, mit Aktenzeichen, auf die ich mich z.B. berufen kann.


    Urteile:


    • Kein Schadenersatz für Autofahrer der grundlos abbremst und Unfall verursacht
    AG Frankfurt a.M.
    2001-01-15
    31 C 98/00-23
    Rechtsbereich/Normen: StVO
    Einstellung in die Datenbank: 2001-03-02
    Bearbeitet von: Markus Baum


    Keinen Anspruch auf Schadenersatz hat ein Autofahrer, der ohne irgendeinen Grund abbremst und dabei einen Unfall verursacht.
    Ein Autofahrer hatte ohne jeden erkennbaren Grund plötzlich abgebremst. […] Der Richter des Amtsgerichts Frankfurt a.M. befand: Mit seinem willkürlichen und rück-sichtslosen Verhalten habe er gegen die Verkehrssicherheit verstoßen. Deshalb gelte in dem vorliegenden Fall nicht die allgemeine Regel, nach der normalerweise ein Verschulden des auffahrenden Fahrers anzunehmen sei. Seine Klage auf Schadenersatz sei daher abzuweisen.
    http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl02093.html




    • Teilschuld


    „Schadenteilung je zur Hälfte z.B. bei grundlosem Abbremsen kurz nach Anfahren,
    KG VM 82 88.“


    Quelle: Kommentar StVR Hentschel, 36. Auflage, § 4 StVO Rz. 17, Beck-Verlag.




    • Auffahrunfall, Teilschuld für den, der bremst


    Wer auffährt, trägt nicht immer die Alleinschuld. Bremst der Vordermann ohne vernünftigen Grund zu abrupt, zahlt er einen Teil der Unfallkosten, sagt das Kammergericht Berlin
    (Az: 12 U 3682/00) […]


    http://www.fahrschule-ruesing.de/extra/01jan.txt






    Allgemeines: (nur um von dieser Standardannahme wegzukommen, der Auffahrende sei IMMER und ganz AUTOMATSICH der Schuldige)



    • Haftungsverteilung beim Auffahrunfall
    Nach der alten Regel „wenn´s hinten kracht – gibt´s vorne Geld“ gehen die meisten Verkehrsteilnehmer davon aus, dass im Falle eines Auffahrunfalls der auffahrende Fahrzeugführer automatisch die Alleinschuld am Unfall trägt und demnach er bzw. sein Haftpflichtversicherer für sämtliche Kosten der Schadensbeseitigung […] aufzukommen hat.
    Von einem Haftungsautomatismus in der genannten Weise kann indes keine Rede sein. Vielmehr hängt die Haftungsverteilung vom Einzelfall des Unfallhergangs sowie davon ab, ob die Unfallursache aufgeklärt, also bewiesen werden kann.
    Als Beweiserleichterung dienen die Grundsätze zum Anscheinsbeweis. Diese können jedoch nur dann herangezogen werden, wenn sich unter Berücksichtigung aller unstreitigen oder festgestellten Einzelumstände ein für die zu beweisende Tatsache nach der Lebenserfahrung typischer Geschehensablauf ergibt. Danach spricht etwa bei Auffahrunfällen der erste Anschein für ein Verschulden des Auffahrenden. Diesen ersten Anschein kann der Auffahrende dadurch erschüttern, dass er einen atypischen Unfallverlauf darlegt und beweist.
    http://www.123recht.net/articl…erkehrsrecht_sfsafsdf&p=1



    • Auffahrunfall
    Der Auffahrunfall ist eine besondere Art des Verkehrsunfalls. Das Verschulden für dieses Ereignis liegt in der Regel beim auffahrenden Hintermann, der den Sicherheitsabstandd nicht eingehalten oder nicht aufgepasst hat. Diese grundsätzliche Vermutung ist ein so genannter Anscheinsbeweis. Kann der Hintermann hingegen nachweisen, dass der Vordermann beispielsweise plötzlich und gänzlich unerwartet gebremst hat und das Bremsen auch nicht verkehrsbedingt nötig war, ist diese Vermutung widerlegt. Dem Vordermann wird dann eine Teilschuld am Auffahrunfall angelastet.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Auffahrunfall


    • Anscheinsbeweis
    Der Anscheinsbeweis (auch: Beweis des ersten Anscheins, lateinisch Prima-facie-Beweis) ist ein Begriff des Prozessrechtss im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Der Anscheinsbeweis ist nicht gesetzlich geregelt, aber gewohnheitsrechtlich anerkannt. Es handelt sich dabei um eine Überzeugungsbildung des Richters auf der Basis einer auf Erfahrung beruhenden Vermutung.
    Der Anscheinsbeweis bedeutet, dass auf Grund von typischen Geschehensabläufen die Schuldfrage entschieden wird. Ein bekanntes Beispiel dafür ist der Auffahrunfall: In den meisten Fällen trägt hier der Auffahrende die Schuld. Diesen Anscheinsbeweis kann man "erschüttern", in dem man Umstände beweist, die für einen abweichenden Geschehensablauf sprechen, z.B. dass der Vorausfahrende plötzlich grundlos stark abbremste.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis


    Wie gesagt, es geht mir nicht drum, unschuldig zu sein.
    Aber darum, dass ich es nicht allein bin.

  • ja aber trotzdem wie gesagt


    wenn er/sie das richtige aussagt zB da war nens chatten oder ich hab da was gesehen oder ich wurde von den scheinwerfern der links stehenden/fahrenden pkw`s geblendet denke ich das es sehr schlecht fuer dich aussieht


    wie gesagt haengt denke ich sehr von seiner/ihrer aussage ab

  • nimms mir nicht uebel aber nur weil du nicht in der lage bist genuegend abstand zu halten machste hier so einen Film?
    ich gebe zu ich bin auch schon jmd hintendraufgefahren und habe auch KEINE Schuld bekommen aber das war ne ausnahme nur so wie du es schilderst wirst du vllt vor gericht ne chance haben aber das kostet
    und mal am rand was würdest du denn sagen wenn dir jmd hintendraufbrettert und der dir n breif schreibt ob du nicht bock hast n teil der kosten selber zu tragen...
    was fürn auto war denn das ? irgendwas was neues teures?

  • mal ehrlich...
    er knallt jemandem hinten drauf weil er nicht in der lage ist abstand zu halten und sofort losbrettern muss wenn vorne die bremslichter ausgehen... - ohne worte 8o


    und jetzt weint er hier rum :D


    kann sein das es teilschuld werden kann... nach viel hin und her und gerichtsverhandlungen... kostet alles viel geld
    wenn du keine rechtschuts hast kommst du bei teilschuld auch für deine gerichtskosten auf ... davon ab muss deine rechtschutzvers. auch erstmal ne zusage für den prozess erteilen... :zwinker:


    und nix für ungut...
    wenn du mir draufgebrettert wärst und mir nen brief schreiben würdest
    wo drinstehen würde das du zu blöd (entschuldigung) zum autofahren bist und deshalb darauf bestehst das ich meinen schaden selber trage :tock:


    echt mann ich würde dir den arsch versohlen :D

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