VW Polo 6N - Mängel... Verkäufer haftbar zumachen?

  • Hallo,


    ich hab ein kleines Problem mit meinem Wagen... Ich habe meinen Polo letztes Jahr im Oktober gekauft und zwar bei einem recht großen Tuning Laden, wo Autos ua. für 200.000€ stehen.


    Zur Vorgeschichte. Der Verkäufer wollte mir den Wagen ohne Zusatzgarantie nicht verkaufen, Grund war für ihn, dass ich zuweit weg wohnen würde und er sowas nicht machen kann/will ohne Zusatzgarantie.
    Jedoch betrug die Entfernung nur ca. 70km. Dies war schon recht unseriös, jedoch entschied ich mich trotzdem zum Kauf des Autos. Der Wagen wurde am Abholtag noch vom TÜV abgenommen und ist ohne Mängel durchgekommen.


    Nun, nach 4 Monaten jedoch schrie mein Wagen bei 170 auf der Autobahn auf.... Getriebe hatte einen Komplettschaden... Gleichzeitig sagte mir die Vertragswerkstatt auch noch, dass die Kupplung komplett durch sei. Also musste ich beides reparieren.
    Trotz der Garantie muss ich durch den KM Stand 60% vom Material bezahlen, was bei einem Getriebe schon zubuche schlägt.


    Nicht mehr als 3 Wochen später fiel mir der Auspuff ab. Grund: Komplett in der Mitte durchgerostet... Hätte der TÜV eigentlich sehen müssen, denk ich mir da mal.
    Als ob dies nicht genug war, ist vor ca. 1 Woche mein rechtes Radlager hinüber gewesen. Also wieder in die Werkstatt.


    Und jetzt, nichtmal eine Woche später, geht mir der Wagen einfach mitten bei der Fahrt aus... Diagnose vom ADAC: Kraftstoffpumpe kaputt.
    Heute wollte ich meinen Wagen nun bei der Werkstatt abholen (Vertragswerkstatt) und mir wurde auch gesagt, dass die Kraftstoffpumpe hinüber war..


    Aber.... ich fahr vom Hof und merke, dass der Wagen im Stand ziemlich wuppt. Nach einer kurzen Fahrt ging mir der Wagen wieder aus. Nun musste ich den Wagen wieder in der Werkstatt lassen.





    Meine Frage: Da ich nicht glaube, dass der Verkäufer diese Garantie zum Spaß abgeschlossen hat, sondern weil er meiner Meinung nach diverse Mängel kannte, kann ich diesen Verklagen? Ich meine, die Kosten beliefen sich im Laufe dieses
    halben Jahres um die Tausende.



    Würde mich über Antworten freuen.




    MfG Chris

  • Da Du dem Verkäufer nicht das Recht zur Nachbesserung eingeräumt hast, sondern den für Ihn optimalen Weg über die Garantie gewählt hast, wirst Du auf dem Schaden sitzen bleiben.


    Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung vom Verkäufer/Hersteller, was Dich interessiert haben sollte ist Gewährleistung/Sachmangelhaftung.



    Eigentlich hätte, sofern ein Sachmangel bei Deinem Wagen vorlag, der Verkäufer die Selbstbeteiligung zahlen müssen/sollen und nicht Du.

  • Also, danke für die zügigen Antworten.


    Leider stimmt in meinem Post was nicht. Der Getriebe Schaden + Kupplung war genau 1 Tag nach den 6 Monaten. Danach müsste ich ihm das ja, bedingt durch die Beweißlastumkehr, beweißen.


    Es handelt sich um die "CarGarantie". Die geht 1 Jahr lang und die übernehmen den Arbeitslohn sowie eine bestimmte Prozentzahl vom Material (kommt auf die Kilometerleistung drauf an).

  • Wieviel KM hatte der Polo gelaufen, als du ihn gekauft hast und wieviele hatte er runter, als die Schäden passierten?

    Erst wenn die letzten Golf 2, Passat 35I und Audi 80 abgewrackt sind, werdet Ihr merken, dass ein Dacia keine 20 Jahre hält!

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