Saisonkennzeichen und Rote Nummern

  • Hi ...


    mit roten (06er) nummern darf man jedes nicht angemeldetet fahrzeug für test- und überführungsfahren bewegen ...


    dein golf ist erst wieder ab 4 angemeldet, also darfst du ihn mit den nummern probefahren und überführen :wink


    was ist denn der genau hintergrund ?



    Grüße

  • Der Wagen hat nur bis März TÜV und es müssen 2 Sachen eingetragen werden weil am 2. April gleich n Treffen ist wo der Wagen hin soll. Der Prüfer meines Vertrauens kann aber am 1. April quasi nicht, deshalb muss der Wagen eben schon früher dahin.

  • ich will jetz hier zwar nich dagegenpfuschen, aber ich wäre damit bischen vorsichtig, weil:


    - dein fz im rein rechtlichen sinn ja über eine zulassung verfügt, auch wenn sie in den monaten außerhalb des betriebszeitraums ruht.


    - ein rotes kennzeichen ist u.a. für fz OHNE zulassung u OHNE betriebserlaubnis bestimmt... (ohoho-- weit aus dem fenster ich mich lehn...)


    - §9 (3) satz 5 FZV: Das Fz darf auf öffentl. Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden. [...] Saisonkennz. gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Abmeldung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichen als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des §10 (4) FZV...



    schlussundletztendlich was ich machen würde:



    saisonkennzeichen dran lassen, wenn zur TP gefahren wird außerhalb des betriebszeitraums! das iss glaub ich das rechtlich am ehesten zutreffende...



    vg...



    -done

  • Zitat

    §9 (3) satz 5 FZV: Das Fz darf auf öffentl. Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden. [...] Saisonkennz. gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Abmeldung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichen als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des §10 (4) FZV...


    [color=#000000]das heißt für mich das fahrzeug zählt als nicht angemeldet oder? und sogesehen darf man doch rote nummern benutzen!?

  • Und wenn nicht, hast Du ja bestimmt was umgebaut, weshalb die BE des Fahrzeuges eh erloschen ist, oder? ! :zwinker: :wink
    Dann kannst Du wieder die Roten nehmen...


    Ich würde mir in dem Fall (Ausserhalb der Saison) keinen Kopf machen und rote Nummern dranbauen, habe ich bei meiner Überführung zum und vom umbauen auch gemacht.

  • So kenne ich das auch. Zum TÜV und zur Anmeldung. (NICHT zur Abmeldung! :wink )
    Es reicht auch ein altes Kennzeichen auf dem der Wagen mal angemeldet war.


    Aber um es hier nochmal zu unterstreichen... Das Fahren OHNE Kennzeichen, mit selbstgemalten oder falschen Kennzeichen ist NICHT zulässig und Strafbar!
    Nen Bekannter hatte sowas schon mal durch bei ner TÜV-Fahrt. Er hatte nen anderes Kennzeichen dran. Sowas ist Dokumentenfälschung.

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  • Muss das so kompliziert sein :-r


    Ich will meinen Corrado nächste Woche auch mit roten Kennzeichen trotz Saison 04-10 bewegen, weil er in die Werkstatt muss :motz

    Erst wenn die letzten Golf 2, Passat 35I und Audi 80 abgewrackt sind, werdet Ihr merken, dass ein Dacia keine 20 Jahre hält!

  • Wieso? Ist doch nicht schwer!


    Du darfst deinen Wagen ausserhalb der Betriebszeiten mit den Saisonkennzeichen zum TÜV und zum Anmelden fahren!
    Nicht zur Werkstatt... :zwinker:
    Falls du auf den Wegen einen Unfall baust, bist du Versichert.
    Ebenso ist doch auch dein Wagen in der Garage ausserhalb der Betriebszeiten versichert. (Diebstahl, Brand, etc.pp.)
    (vorrausgesetzt der Wagen ist Zugelassen)

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  • Da darfst du auch hin fahren.
    Wenn die dich anhalten, wollen die glaub ich den TÜV-Bericht nachgereicht haben.
    Du bist jedenfalls auf der sicheren Seite. Du kannst ja nachweisen, dass du beim TÜV warst.


    EDIT:
    Ich glaub ich hab mich da vertan. Wenn dein TÜV innerhalb des stillgestzten Zeitraumes abgelaufen ist, musst du das im ersten Monat der Saison nachholen.
    Sorry... Also doch rote Nummern?!


    Hier einfach mal nach Saisonkennzeichen suchen:
    http://www.verkehrsportal.de/gesetze/gesetze.php



    Zitat

    2.6 Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung.


    Zitat

    Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden. § 16 Abs. 1 bleibt unberührt. Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Abmeldung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des § 10 Abs. 4.


    Zitat

    §10
    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

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    3 Mal editiert, zuletzt von papagaio ()

  • Fahr einfach mit den roten Schildern hin. Zu viel Denken macht nur Stirnfalten.


    Zitat

    Fahrten mit abgelaufenen Kennzeichen sind verboten. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Auch Probe- oder Überführungsfahrten sind außerhalb des Zulassungszeitraums nicht erlaubt. Es drohen nicht nur Punkte in Flensburg, sondern auch Geldstrafe und im Extremfall sogar Freiheitsstrafe. Kommt es bei einer Fahrt mit abgelaufenem Kennzeichen zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, braucht die Versicherung nicht zu bezahlen. Der Fahrzeugbesitzer haftet dann mit seinem gesamten Vermögen. Dabei genügt es, dass nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern ein anderer das Fahrzeug fährt.

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