bald keine Einzelabnahmen mehr??




  • Nicht ganz, ich hab nur die Variante in Einteiler-Optik, siehe Anhang.


    Die Felgen sind 8x18 ET46 LK 5x108, Mittenlochanpassung über Zentrierringe. Ich hab zwar die für mein Fahrzeug passenden Ringe von OZ (65mm) bekommen, im Gutachten stehen diese jedoch nicht. Zulässige Radlast laut Gutachten 590Kg, Abrollumfang 2000mm. Biegeumlaufprüfung und Impactprüfung wurden laut Gutachten mit Reifen 215/35R18 und 590Kg statischer Radlast durchgeführt. Montiert ist das ganze in Verbindung mit Reifen 225/35ZR18 Dunlop SP Sport 9000 (Freigabe vom Reifenhersteller liegt vor, sind in Verbindung mit anderen Felgen auch schon mal eingetragen worden) auf einem Volvo 850R, Achslast V/H 1040/1010 Kg.


    Ist da was zu machen?

  • also was mich sehr wundert ist das es hier wirklich angebliche Änderungen gibt.
    Denn ich hatte hier letztens 3 sehr hohe Tiere vom Tüv Nord hier. Und ich habe sie natürlich auch nach dem befragt ob die Einzelabnahmen wegfallen usw.


    da bekam ich nur die Antwort auf keinen Fall das wird nie wegfallen er meinte auch das sich Eigentlich nix groß ändern wird. Zumindest sollte man dann die Sachen auch ohne Probleme ja eingetragen bekommen !

  • Zitat

    In der Regel sollen Felgen mit einem Festigkeitsgutachten nicht mehr eingetragen werden.

    Wie jetzt? Was soll man denn sonst bringen? Rad ist rad, egal, welches Auto dranhängt. Ich versteh den Sinn nicht ganz.

  • Zitat


    Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben


    Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.



    Das ist mal wieder soooo ein Behördenunsinn. Also der Prüfer kann Festigkeitsgutachten NICHT dem Rad zuordnen? Klar. Kann Probleme geben. Aber wie identifiziert er eine Felge oder Rad anhand der ABE? Ist es nicht scheißegal, was auf der Felge steht? Angenommen auf dem Rad steht Hersteller unSeriennummer, welche auch auf dem Gutachten stehen, was ist daran dann nicht ebenso eindeutig, wie bei einer ABE?



    Ich glaub den Pfeifen in Berlin und Brüssel ist verdammt langweilig. :tock:

  • Es soll einfach nur der billige "Chinaschrott" verschwinden. Mehr nicht. Und das ist auch gut so.


    Bei ABE-/Teilegutachtenfelgen gibt es eine Qualitätssicherung, bei Felgen mit Festigkeitsnachweis ist der nicht Pflicht.


    Ist schon ganz gut so.

  • Olli, wie kann der Prüfer ABE und Rad zuordnen? Auch da kann viel gefälscht werden. Die Argumentation ict einfach nicht schlüssig, abgesehen davon, welches Ziel sie sicher erreichen möchten: Mehr Sicherheit. Da ist ja eigentlich nichts gegen einzuwenden

  • Genau DAS ist ja die Argumentationslücke. Nur weil da ABE drauf steht, heiß das nicht, daß die vorliegende Felge mit dem Herstellungsverfahren in der ABE übereinstimmt. Die machen sich doch lächerlich. Entweder ich fordere Standards oder nicht. Wenn das Gutachten per se nicht genug Aussagekraft hat, dann weg damit. Aber dieses Geeiere ist völliger Schwachfug.

  • hi
    kann mir mal jemand sagen ob ich das hier so eingetragen bekomme nach der änderung?
    Ist alles vernünftig eingebaut.


    Corrado g60 mit:
    - BBS RS Felgen vom Audi V8 (fahrzeugspez. Gutachten liegt vor von BBS, der Audi ist schwerer und schneller)
    mit Adapterscheiben von SCC (Teilegutachten liegt vor)


    - Ladeluftsystem Wasserkühlung Eigenbau ohne Nachweise (diverse Teile, z.B. Mercedes)


    - Auspuffanlage Eigenbau ohne Nachweise


    - Bremse Mark20 org. vom Golf 4 (Serie, Änderungen: ABS-Einheit, Bremssättel)


    - Plusachse vom Golf 3 (Serie)


    Danke schonmal :wink

  • Es soll einfach nur der billige "Chinaschrott" verschwinden. Mehr nicht. Und das ist auch gut so.

    @TÜV: ja gute Idee... allerdings sind die Billig-Plastik-Radkappen aus dem Baumarkt (ebenfalls meistens aus China) in der Überzahl... die haben keine ABE und gar nix. Was ist wenn der Kunststofflieferant um ein paar cents zu sparen die Mischung ändert und der der die Kappe gepresst hat davon nichts mitbekommt ? Bricht die bei Tempo 50 auseinander und fliegen mir die Brocken in die Fresse (als Fahrradfahrer, Fussgänger) ?



    Man sieht mal wieder welche "Technikkompetenz" unser geliebter TÜV an den Tag legt ! Oder habt ihr schonmal gehört das jemand seine Billig-Radkappen zur HU runtermachen musste ?

  • Da könnte man jetzt tagelang Diskussionen führen. Der Weg ist schon der Richtige =) , nur die Durchsetzung und das ganze Konzept stimmen noch nicht so wirklich. :-r


    Aber was soll man auch von jemandem erwarten, der nie auf der Fläche ist, sondern nur in seinem Büro sitzt und selbst noch nicht mal was eintragen dürfte?!?!?! X(

  • Wie siehts denn hiermit aus:


    Habe nen Satz Felgen von AZEV, die als solches ein Gutachten haben. in meinem Falle für Golf 4 und Audi S3. Ich will diese Felgen nun auf einem Seat Leon Cupra R fahren. Hat je bekanntlich die gleiche Achse und den gleichen Motor wie ein S3. Achslaten stimmen auch. Reifengröße ist ebenfalls in dem Gutahcten aufgeführt.


    Ausserdem habe ich vom Vorbesitzer einen Prüfbericht von den Felgen auf einem G4 Variant TDI, wo sie normal per Gutachten eingetragen wurden.


    Das sollte doch so dann bei mir auch funktionieren, oder??

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