Neue TÜV Auflage(n) ...

  • wenn man sich den thread hier so anguckt sieht das mir doch ein wenig nach eigenwerbung aus :-b


    wie dem auch immer sei, da der olli meint auf pn`s nicht reagieren zu müssen: was gibts denn noch an fähigen tunern?


    geht sich um meinen 16vt, der soll möglichst nen euro2 eintrag bekommen. rothe fällt leider aufgrund von krümmervorgaben aus.


    adressen und vorschläge sind herzlich willkommen :wink

  • Es sind doch nur Richtlinien, also kann ja jeder Prüfer noch eintragen was er will.


    Die Türgriffe aus zutragen ist genau das gleiche, die Dekra trägt es ein und der TÜV aufgrund einer "Richtlinie" nicht. Fahre ich nun nur halb legal rum weil der TÜV eine Richtlinie für die Eintragung hat? Ich denke nicht!

  • @ leinad78
    Sorry, dass ich bei den ganzen Emails und PMs Deine übersehen habe. Es gibt nichts schlimmeres. :-r


    Geht`s noch? :tock:


    1. Will ich hier keine dicke Werbung für mich machen. Ihr könnt auch gerne woanders hinfahren.
    2. Sorry, aber ich habe Deine PM wirklich übersehen, bzw. vergessen hoch zu holen.
    3. Wir haben doch auch Telefon oder nicht? Also warum rufst Du nicht mal an? Oder hast Du kein Telefon? Dann sorry.




    @ Royale
    Ja.




    @ Sc1 Martin
    Es wird immer Prüfer geben, die sich nicht an die Vorschriften halten. Da kann man nichts machen. Aber auch das wird sich änder, denn die Vorschriften werden bald überall so sein. Es bringt Dir nur nichts, wenn Dein Prüfer Dir was einträgt, was nicht Hand und Fuß hat. So was kann man Dir später noch Streitig machen. Und dann hast den Ärger an der Backe.



    @ Benny
    Nein, ist alles ok bei Türen ohne Griffe. Aber auch nur bis Bj. 98, danach ist es nicht zulässig. Es geht hauptsächlich um Motren, etc. wofür man schon immer die Gutachten brauchte, es nur niemanden so wirklich interessiert hat. Ihr könnt gerne alle irgendwo hinfahren. Wenn es da legela klappt ist doch alles ok. =)

  • Also ich habe mir jetzt den ganzen Trhead durchgelesen.
    Nun nochmal ne Frage für Dumme: Wie sieht es mit der Eintgragung von einem VR ( 2.8 ) in einem Golf 2 aus ? Die komplette Technick ( Antrieb, Achsen, Bremse etc. ) ist aus einen Golf 3 VR. Nur die ABS-Einheit ist aus einem Passat 35i VR.


    Bekomme ich das noch ohne irgendwelche Karosseriegutachten in meinem 2'er GTI eingetragen :?:?


    Danke für eure Antworten

    Gruß


    Disostew



    Die einzige Frau auf die ich höre, ist die meines Navigationsgerätes O-Ton Dieter Bohlen :-r


    Schönwetter: Golf 2 GTI Bj 90 VR6 ( seit '93 Jahren mein eigen :D ), nun mitTÜV !!!! :-z

    Alltag: 94'er Passat VR6 Limo ( fast voll ) + FK Gewinde + 8 x 17 AEZ Alu's


    und noch nen 76'er Audi 80 als Restaurationsobjekt :tock:

  • hi,
    also ich muss sagen das mit den motoren und abgasanlagen finde ich gut
    denn ich kenne selber einen der meinnt er kann alles und "brutzelt" (nicht schweisst)
    sich nen salzmann-rahmen in seinem polo fürn g60 umbau. Ich finde solchen leuten
    sollte man echt die eintragung verwehren ist ja lebensgefärlich sone brutzelei.....


    andersrum denke ich wenn eh alles gut gemacht ist z.b. bei nem golf 2 vr6 oder 1,8t und die
    sicherheit (bremsen, tragende teile, abgasanlage usw usw) in ordnung ist und gut gemacht solte
    nen eintag auch nix im wege stehen^^.



    Off Tropik on
    Wie ist das eigendlich???
    habe jetzt nen 1,8er mit 90ps drinne und abgasnorm d3
    will ihn aber auf 1,8 T vom Golf4 iergendwann umbauen
    kriege ich das wegen dem klr noch eingetragen oder machen mir da die
    abgaswerte nen strich durche rechnung?
    Off Tropik off


    gruß
    Manuel


  • Thema 1:
    Da es aber zu viele Prüfer gibt, die schlecht als gut durchgehen lassen, soll es mit der Gutachtensache sicherer werden.



    Thema 2:
    Kann übernommen werden.

  • Zitat

    Original von andreas
    ist ein kleiner 1.8er motor. bis her habe ich bei den herstellern der reifen noch freie wahl. wer gibt denn was frei?



    Die Freigabe bekommst du indem du den Hersteller anschreibst oder bei deinem Reifendealer anfragst ob er sie besorgen kann. Ansonsten beim TÜV oder Dekra bzw jedem anderen Prüfverein, die müßten Unterlagen haben. Ich denke das dürfte garade so gehen mit nem 1,8l Motor vom Gewicht her, könnte nur mit der breite der Felgen Probs. geben. Ich hebe auf meinem ehemaligen Golf 3 1,8 eine 7x16 mit 195/40 16 gefahren und die habe ich ohne Beanstandung eingetragen bekommen.

  • Nachdem hier jeder seinen mehre oder weniger qualifizierten Senf abgibt, tue ich das auch mal:


    1. Das Thema Türgriffe ist von der Zertifizierung abhängig, genauso wie das Thema Seitenblinker. ZB. Seitenblinker dürfen bei ECE-Zertifizierten Fahrzeugen (gültig ab 1996, Ausnahme bestehende Baureihen) nicht mehr entfallen. Wenn dir das ein Prüfer trotzdem einträgt verlierst du deine BE und deinen Versicherungsschutz. Fahrzeuge, die davor zertifiziert sind, dürfen weiterhin die Seitenblinker entfallen lassen. Anders bei Tprgriffen: Die dürfen nicht mehr entfallen, diese Regelung ist rückwirkend. Wer sie nach der Gesetzesänderung trotzdem einträgt, verliert seine BE. Nicht eingetragen verliert man auch seine BE.


    2. Duch die aufkommende Turbotechnik ist es einigen Jahren möglich die Leitung eines Fahrzeugs derart zu steigern, dass die Grenzen der Haltbarkeit und Betriebsfestigkeit erreicht bis überschritten werden können. Bei der Entwicklung eines Golf1 hat niemand auch nur im Traum daran gedacht, dass ein solches Fahrzeug mehr als 400PS haben könnte. Insofern finde ich es nicht verwunderlich, dass hier verstärkt das Augenmerk draufgelegt wird.


    3. Ich kann mir nicht vorstellen, dass "gemässigte" Umbauten mit einem überspitzten Maß an Nachweisen erst eingetragen werden. Das Augenmerk wird in erster Linie auf Fahrzeuge mit enormen Leistungssteigerungen gelegt werden (zB. Golf1 mit VR6T). Und solange ich in Threads Dinge lese, wie "ich tausche alle 3.000km meine Antriebswellen, weil sie kaputt gehen" bin ich voll und ganz beim TÜV, der einen Betriebsfestigkeitsnachweis sehen will. Denn über mögliche Folgen (Gewichtsverteilung, Krafteinflüsse auf Rahmen, Achsen etc.) macht sich von den "Privatschraubern" kaum jemand Gedanken. Denn dafür sind diese Fahrzeuge in der Entwicklung nie ausgelegt gewesen.


    4. Eine Serie wird erst ab 200 Fahrzeuge/Jahr als "offizielle" Serie gesehen. Darunter kann ein Hersteller alle Fahrzeuge mit Einzelabnahme als Prototyp anmelden, siehe Landwind aus China. Damit kann ein Hersteller bestehende Zertifizierungsvorschriften einschränken.


    5. Letztenendes muss der TÜVer dafür geradestehen, was er einträgt und ich finde es nur recht und billig, wenn diese auf mögliche Risiken (geht bis hin zur Fahrlässigen Tötung, wenn was passiert) hingewiesen werden.

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