Wie lange bekommt man TÜV/AU???

  • Ich habe meine Corrado sein 16Monaten abgemeldet,und TÜV AU ist seit Juni dieses Jahr abgelaufen....Wenn ich jetzt neue Tüv AU mache wie lange gilt die dann???Wenn ich mein Auto die Tage anmelde???
    2Jahre ab da wo ich anmelde???
    oder
    2Jahre ab da wo ich überzogen habe???Also Juni.

  • Also erst mal mußt du TÜV/AU machen bovor du ihn anmelden kannst! Wenn er aber abgemeldet war und der TÜV seit Juni fällig ist, dann solltest du jetzt ab neu TÜV/AU Datum 2 Jahre voll kriegen. So wars bei meinem GL! Der war 17 Monate abgemeldet und hat jetzt neu TÜV/AU bekommen! Bis Oktober 08! Übrigens ohne Vollabnahme, die ist erst nach 18 abgemeldeten Monaten fällig!! :wink

  • Eine Vollabnahme ist erst nach 18Monaten nötig soviel ich weiß.
    Wenn du jetzt TÜV und AU machen läst ist der ab dem Tag an dem du es hast machen lassen gültig. Das heist TÜV/AU im Oktober 2006 gemacht läuft er bis Oktober 2008, egal ob du ihn erst im November oder noch später anmeldest.

  • Zitat

    Original von Creamstyle
    Wenn das auto abgemeldet ist gilt das also auch das es ab do wo überfällig ist zählt! :?: :-r
    Bei mangemeldeten Auto wusste ich das es so ist :]


    Versteh ichs oder du falsch?! Mein GL war abgemeldet und auch im Mai oder Juni 2006 TÜV fällig. Hab ihn im Oktober dann neu gemacht und 2 Jahre voll gekriegt!! Eben Oktober 2008!! :tock:

  • Bei abgemeldeten Fahrzeugen innerhalb der 18 Monatsfrist gilt die HU/AU ab dem Datum der Durchführung (also keine Rückdatierung - da es sich ja meistens gar nicht nachvollziehen lässt wann HU/AU abgelaufen sind).


    bei zugelassenen Fahrzegen wird bei Überziehung zurückdatiert...

  • Zitat

    Original von HupeG60
    Bei abgemeldeten Fahrzeugen innerhalb der 18 Monatsfrist gilt die HU/AU ab dem Datum der Durchführung (also keine Rückdatierung - da es sich ja meistens gar nicht nachvollziehen lässt wann HU/AU abgelaufen sind).


    Äh, Abmeldebescheinigung (grüner Zettel) oder nach der neuen Methode des entwerteten Fahrzeugscheins wenigstens in dem TÜV- Zeitraum wo der Schein ausgestellt wurde?! Da lässts sich gut erkennen! Wäre bis dato auch im Sinne der entsprechenden Erhebung einer Vollabnahme!


    Zitat

    Orginal von Dickerchensgolf
    So ist es ja auch richtig bei abgemeldeten Autos. Man kann ja nicht dafür bestraft werden das man sein Auto nicht nutzt und wenn das Fahrzeug in der Garage steht braucht man ja keinen TÜV.


    Auch nicht ganz richtig?! Wenn das Auto nicht 100% fachgerecht eingelagert wird, ist es auch einer gewissen Alterung ausgesetzt! Gummis werden spröde oder Teile am Motor, wie Anlasser oder Lima korrodieren! Die Elektrik kann Probleme machen... Nicht selten, daß ein Auto nach langer Ruhezeit mehr Probleme macht als wenns gelaufen wäre. Denn Verschleiss mal außen vor gelassen!!

    To boldly go where no one has gone before!!

    2 Mal editiert, zuletzt von picard500 ()

  • Ist richtig, das Fahrzeug muß schon in eine TÜV fähigen Zustand sein aber warum soll man TÜV auf ein abgemeldetes Auto machen und den TÜV dann wieder verstreichen lassen. Es reicht wenn man TÜV kurz vorm zulassen machen läßt den man ja ehe nur bekommt wenn das Fahrzeug in dementsprechendem Zustand ist.

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