Unfallwagen gekauft was tun? Rechtsschutz?

  • Hi,


    es geht um einen Kumpel.Der hat sich vor etwa 3 Monaten ein neues Auto gekauft,was eigentlich laut Kaufvertrag unfallfrei sein sollte.
    Jetzt folgendes Problem: Vor 4 Wochen war es bei uns ziemlich glatt und er ist mit der Front gegen eine Laterne gerutscht.Dabei wurde der Kotflügel eingedrückt und die Stoßstange vorne ist leicht angeknaxst.
    Ich habe mir den Schaden angesehen um zu gucken ob noch mehr ist,aber mehr war nicht,allerdings musste ich feststellen,das der Kotflügel schonmal gespachtelt wurde (da Spachtel rausgeplatzt) und die Stoßstange ebenfalls die zweite Schicht Lack hat.
    Nun die Frage: Was tun?
    Folgendes noch: es handelt sich um ein Mitsubishi Carisma Baujahr 2000,welcher bei nem Mitsubishi Autohaus gekauft wurde.
    Beim Händler war er schon,er sagte,er wolle 1/3 vom Schaden übernehmen,da der Schaden ja vom Vorbesitzer stammt und er es nicht wissen konnte.Warum verkauft er ihn dann als Unfallfrei,frage ich mich?
    Mein Kumpel ware ja zufrieden,wenn der Händler den Kotflügel wechseln würde und noch ne kostenlose Durchsicht,dann wäre die Sache vergessen,aber das will der Händler nicht.
    Nun überlegt mein Kumpel schon,den Wagen zurück zu geben,aber durch den nun vorhandenen Schaden vorne,denke ich mal kann das echt Probleme geben.


    Gebt mir mal ein paar Tipps,was er machen kann.



    Danke.


    MfG
    Michael

  • wenn er ne rechtsschutz hat mal mit dieser reden und mit seinem anwalt. eventuell dann nen gutachter hinzu ziehen der dir dann noch bescheinigt das der wagen vorher schon nen bums hatte. vlt kommt dabei sogar noch mehr ans licht als stossi und der kotflügel.

  • nen reparierter kotflügel (auch ausgetauscht) und ne neu gelackte stossstange macht keinen unfallwagen aus!! wenn da nicht mehr ist, ist das angebot vom autohaus recht fair, wobei man überlegen sollte warum die sich so schnell darauf einlassen...
    evtl. ist ja doch mehr :?:

  • Zitat

    Original von GolfCabrio
    Da der Schaden ja vom Vorbesitzer stammt und er es nicht wissen konnte.Warum verkauft er ihn dann als Unfallfrei,frage ich mich?


    Da gibt es bestimmt nen plausiblen Grund für..............weil der Vorbesitzer ihn vllt. selbst als Unfallfrei verkauft hat dem Autohaus gegenüber..............


    Also einfach mal mitm Anwalt reden wenn die Rechtsschutz da ist und dann mal gucken welche Optoinen man selber hat........Gutachter wäre auch noch ne weitere Option um ein Gutachten eines freien Sachverständigen einzuholen !!

  • mein Tüv prüfer (mit dem habe ich das Thema mal besprochen) gesagt hatt, auch bei einer kleinen Delle z.B. Parkrämpler schon als Unfallschaden gilt ! auch wenn die Rohkarosse nix abbekommen hat !


    und das wird dir auch jeder Serieöse Sachverständiger sagen !

    3............2...........1..........


    BIS ZUM MINDESTPREIS BLEIBT'S MEINS! :-i

    Einmal editiert, zuletzt von Blauer-Eisbär ()

  • und wenn mir irgendwelche vandalen den kotflügel eintreten und die haube zerkratzen so das beides nachlackiert und ggf. noch gespachtelt werden muss .. hab ich gleich nen unfallwagen oder was??
    da liegt die ermessensgrenze doch schon sehhhhhhr weit auseinander..
    bei meinem audi wurde der kofferraum aufgebrichen, die hatten die klappe total verbogen, so dass nen neue drauf gekommen ist, glaubst doch wohl nicht das ich das teil als unfallwagen verkaufe :?:

  • es gibt einen rechtlichen unterschied zw unfallfrei und ohne unfall
    klingt komisch is aber so
    unfall unter 2000€ mit wild ist quasi ohne unfall aber nicht unfallfrei...
    beschissene gesetzgebung aber ich würde trotzdem mit nem anwalt nach haken...
    der deal an sich schon nicht schlecht

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