57i und Sportauspuff möglich?

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage. Was steht in der Eintragung beim K&N 57i Kit für den IIIer VR6? Das man nur mit Serienauspuff fahren darf? Das war bei meinem vorherigen Wagen nämlich so (200SX). Da durfte man keinen Sportauspuff und 57i Kit gleichzeitig am Wagen haben, ich denke mal wegen der Leistungssteigerung.


    Ist das beim VR6 auch so?


    Cya

  • Es ist halt so, Wenn Du nen K&N eintragen lässt steht im Gutachten daß der Auspuff original sein soll. Wenn Du nen Auspuff hast mit ABE steht da drin daß der Luftfilter original sein muß, sonst erlischt die ABE. Also mußt Du den Auspuff eintragen und das liegt immer im Ermessen des TÜV Prüvers ob er den einträgt. Aber möglich ist es schon.

  • Es gibt mittlerweile 2 Gutachten für das 57i Kit. In dem "älteren" steht groß und breit drin das der "Kombinierbarkeit mit anderen Anbauteilen wie Sportauspuff usw" keine Grenzen gesetzt sind. Ergo wird das auch eingetragen, zumindest ging das bei mir so. Hatte erst die Bastuck Anlage eingetragen und dann später mal den K&N ;) Ich hab Tüv bekommen :D DB Messung hat der Dekra Mensch nicht gemacht, weil nix davon im Gutachten steht das es rellevant ist für die Eintragung


    Soweit ich weiss steht im "neueren" Gutachten aber drin das der Luftfilter nur mit "Serienabgasanlage" gefahren werden darf...
    Da heissts dann entweder oder aber nicht beides zusammen, wenns legal bleiben soll natürlich ;)



    Zum Thema Lautstärke. Ich hatte mit Serienluftfilter schon nen DB Wert von weit über 100db von daher macht das 57i Kit das Kraut auch net fett :D :D

    Gruß vom Christian :wave:


    Mk3 * 2861cm³ 12V DOHC * syncro * airride * oem ++ *


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    Einmal editiert, zuletzt von freaxster ()

  • war gestern beim sportauspuff eintragen, der hat extra die haube aufgemacht zum schauen ob ein sportluftfilter drunter ist ... auf die frage ob dann ein eintrag net möglich wäre meinte der nur, dass dann eine geräuschmessung fällig wäre. Also ist es möglich kostet halt nur en bisschen mehr und darf die grenzwerte im fz-schein net überschreiten :zwinker:

  • also laut tüv menschen ging da bei dennen nen schreiben rum das es ned mehr zusammen erlaubt sei weil die autos einfach zu laut waren bzw immer die grünen mänchen mit dennen zur prüfstellen gefahren kammen:-)
    denk mal im kalten zustand könnte es noch gehen je nach auspuff halt...aber selbst wenn du es eingetragen bekommst und die ziehen die raus nehmen dich mit is alles für den arsch....mach lieber am luftfilter des rohr raus udn gut is..is sogar besser als jede pilz weil da ned so die warme luft angesaugt wird udn ansaug geräusch is au ned so mega arg weniger

  • Zitat

    Original von Snakeshit
    Also ist es möglich kostet halt nur en bisschen mehr und darf die grenzwerte im fz-schein net überschreiten :zwinker:


    Und wie soll das gehen? Gerade der VR6 wird mit offenen Filtern doch irre laut. Das übersteigt die vorgegebenen Grenzwerte doch bei weitem.



    SubZeroXXL

  • die lautstärke kann sowiso nur bis zum gesetzlichen maximum geändert werden.


    das maximum hängt mit dem baujahr zusammen. bis bj 88 müssten es 80db gewesen sein.


    eine legal eintragung ist nur noch mit einer fahrgeräuschmessung möglich. so gut wie immer werden aber die grenzwerte überschritten, da einfach ein k&n und auch noch be bastuck zusammen zu laut ist.


    achja wichtig ist nur das fahrgeräusch und nicht das standgeräusch.


    APROPO K&N


  • Hi!


    Fakt ist: Es gibt seit Anfang 2005 eine TÜV INTERNE Vorgabe, nen 57i Kit nicht mehr einzutragen, wenn eine Sportabgasanlage am Auto verbaut wurde.


    Die Dekra macht das aber weiterhin ganz normal! ;)


    lg René


    PS: Der sich beim TÜV Mitte 2005 nen 57i Kit eintragen lassen hat, trotz Edelstahl ESD (ebenfalls schon eingetragen) und ohne Dämmmatte.



  • sag ich doch... gut das ich das schon 2 Jahre eingetragen habe mit Dämmatte und Bastuck ab Kat :D :D


    bzw. 2 Leute von mir haben es diesen Sommer mit dem "alten" Gutachten genauso geschafft ;) Wers braucht... pm an mich :wink

    Gruß vom Christian :wave:


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  • Ich hab nur das "alte" K%N Gutachten daheim aufm pc...


    Wenn dir das reicht ;) weiss aber gerade nicht was da überhaupt für Fahrzeuge alles drinstehen ;)

    Gruß vom Christian :wave:


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  • Servus zspeedy,


    ooooder man fährt garnicht erst zum "TÜV" sondern zur Dekra oder, wie bei uns, zum KÜS. Denn wenn ich das richtig verstanden habe, dann bildet das Rundschreiben, das durch den TÜV gegangen ist, keine Rechtsverbindliche Grundlage? Also halten sich, glück vorausgesetzt, nur die "blauen Tüv´ler" dran.


    Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.


    SirGroovy

  • Zitat

    Original von SirGroovy
    dann bildet das Rundschreiben, das durch den TÜV gegangen ist, keine Rechtsverbindliche Grundlage?


    die rechtsgrundlage ist schon viel älter. glaub mir, es ist einfach so (bin jetzt zu faul zum suchen).


    früher hat auch keinen die 50cm am scheinwerfer interessiert, bis es diverse rundschrieben gab und darauf hingewiesen worden ist.


    klar du kannst es probieren, du kannst es eingetragen bekommen, du kannst jahrelang ohne probleme fahren. trotzdem ist ein offener k&n in verbindung mit ner auspuffanlage nur noch per fahrgeräuschmessung einzutragen (klar machen das einige auch so, aber darum gehts ja nicht), aber das war früher auch schon so.

  • Bei mir wurde der Auspuff und der filter gemeinsam eingetragen es musste halt ne geräuschmessung gemacht werden aber das wars dann auch schon! meine werte sind im FZ um jeweils 2 dB höher eingetragen worden


    mfg


    Bernd

    was sonst?!
    Ein sehr dicker Mann kam vorbei auf dessen T-shirt "Titanik das Wrack" stand
    J. Franzen - Korrekturen

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