Wie verhält sich das mit diesen E-Prüfzeichen??

  • Tag zusammen,


    war gestern beim TÜV (Dekra) und der gute Mann wollte für meine komplette Klarglasverglasung (Front, Heck, Blinker) Gutachten sehen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um FK Zeug... Dachte immer wenn Teile mit einem E1 oder E4 gekennzeichnet sind, dann braucht man keine weiteren Papiere??


    gruß Oli

  • Das war nicht zufälligerweise in Meppen :D
    Hatte das gleiche Problem mit der DEKRA, bin zum TÜV und die hatten da keine Probleme mit. E-Prüfzeichen haben die fast alle! Und das reicht auch!

  • jepp. normal brauchste da keine unterlagen. ich war letztens beim tüv was eintragen, und da habe ich de tüv menschen auch gefragt. und anhand der ganzen beschriftung können "fähige" leute auch von den gläsern ablesen das diese geprüft sind etc.


    nur hat der tüv mann mich darauf aufmerksam gemacht, das die beschriftung der klarglasblinker mit standlicht nicht ok sei. der meinte für den blinker selber reicht die beschriftung, aber für das standlicht stand nichts drauf?

  • Leidiges Thema TÜV .
    E-Prüfzeichen ist NICHT gleich E-Prüfzeichen. Da gibts unter Umständen massive Unterschiede.
    Unter den E-Prüfzeichen (E1 oder E-sonstwas) steht eine Nummer. Diese ist ausschlaggebend für die Zulässigkeit oder eben auch nicht.


    Kleines Beispiel:
    Minirückleuchte (1cm x 7cm) mit E1 ist zwar zulässig, aber eben nicht für Autos, trotz E-Prüfzeichen.


    3. Bremsleuchte hat E1. Man könnte 2 davon benutzen und sie als Rücklicht verwenden. Ist aber trotz E1 nicht zulässig.


    Das kann der Prüfer jedoch nachschauen auf seinem Computer.
    Für Fahrzeugbeleuchtungen gibt´s nemenge Bestimmungen.
    Allerdings für die gängigsten Golf sollten die meisten angebotenen Leuchten auch zugelassen sein.


    Übrigens, Prüfer sind ein Volk für sich :zwinker:


    Gruß
    Soto

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