anhänger fahren mit klasse b !!

  • Sowie Chefmaster es sagt ist es richtig !
    Wenn du ein Auto findest das leergewicht 1700Kg hat und zuläßiges Gesamtgewicht max. 1800Kg haben darf dann darfst du den Zug so fahren, ansonsten nicht !!


    @Capt.Kompressor:
    Wenn du mit zulässigem Gesamtgewicht des T4 + des Anhängers nicht über 3,500kg kommst und dein T4 leer mehr wiegt als dein Hänger zuläßiges Gesamtgewicht haben darf, dann schon (wurde übrigens in dem Thread hier schon mehrmals genannt).
    Was der Hänger am Ende beladen wiegt ist egal (solange du nichts überschreitest), zul. Gesamtgewicht ist ausschlaggebend.
    Theoretisch darfst du nen mit 1,2t zul. Gg. angebenen Anhänger nicht mal leer durch die Gegend fahren, mitm B.
    Denselben Hänger (Größe, Achsen, Gewicht und alles) mit ner 750kg Zulassung darfst du aber voll beladen mit dem B fahren.
    Kenn das, da wir hier 2 identische Anhänger unterschiedlichen Baujahres vom selben Hersteller nur mit anderen zulässigen Gewichten auf der Arbeit haben und das immer ein riesen rumgescheiße mit den Stifts zwecks B Only Führerschein ist !


    mfg Tim

  • Zitat

    Original von Tim.
    Sowie Chefmaster es sagt ist es richtig !
    Wenn du ein Auto findest das leergewicht 1700Kg hat und zuläßiges Gesamtgewicht max. 1800Kg haben darf dann darfst du den Zug so fahren, ansonsten nicht !!
    ...


    Das geht ja garnich!!! Wenn du z.B. den Wagen mit 50l betankst müßte der fahrer weniger als 50kg wiegen! :tock:

  • Zitat

    Original von Teddy


    Das geht ja garnich!!! Wenn du z.B. den Wagen mit 50l betankst müßte der fahrer weniger als 50kg wiegen! :tock:


    Wenn du das so siehst ja !
    Abgesehen das du mir das Auto aufm Markt müßteste mir auch erst mal zeigen das ne Toleranz von Leergewicht auf Volladung von nur 100kg hatt. Und wenns sowas wirklich gibt bzw. mal gab dann ists irgendne einsitzige Semmel die vielleicht grade mal 500kg auf die Waage bringt, aber keine 1700kg !!


    Von daher unmöglich !

  • ich hab da auch mal ne frage zu, aber nicht zu klasse b


    wie ist das, wenn man 12t und 3 achsen fahren darf. darf man dann rein theoretisch auch ne zugmaschine(lkw) fahren, wenn sie weniger wie die 12t wiegt? oder darf sie auch max 12t zulässiges gesamtgewicht haben?

  • gut das ich mit sowas nix am hut habe, ich habe klasse 2, damit brauche ich mir um sowas keine gedanken zu machen, bis 42000kg draf ich ziehen mit meinem sattelzug.... :D die leute die noch die alte klasse 3 haben, dürfen sogar bis 18 Tonnen fahren, wissen nur nicht viele !!

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