wie ist bei sowas die gesetzliche lage

  • ich habe vor 3-4 jahren ein fahrwerk über die firma sls eintragen lassen. heute in der polizeikontrolle wurde dann festgestellt, dass hinten wohl die falschen federn drin sind, da die nicht mit den nummern bei der abnahme und im schein übereinstimmen.


    resultat - mängelschein und drei punkte, was ja eigendlich berechtigt ist, da so die hintere "achse" ja nicht eingetragen ist.


    da mir dies komisch vorkam habe ich zu hause meine unterlagen geblättert und siehe da, die firma fk bietet zwei verschiedene gutachten und federn für hinten an. ein mal mit der nummer ...39... und mit der nummer ...41... nun hab ich die 39 eingetragen, was glaub die neueren federn sind und die 41er verbaut.


    bei der abnahme lagen beide gutachten vor, nur die haben wohl nicht die federn mit dem gutachten verglichen und das falsche eingetragen.


    die lösung wären entweder federn mit der 39, wenn es die gibt oder es neu abnehmen zu lassen.


    nur wer bezahlt dafür? in die papiere müsste es auch, kostet auch geld. sicherlich wird man sich juristischen rat einholen, nur wie sieht es mit den punkten in flensburg aus, wenn sls den fehler einsehen sollte oder es juristisch ausläuft, müssen die dann die kosten übernehmen und werden die punkte dan gestrichen?

  • mal angenommen die polizeoi ist nett.


    so renne ich montag mit auto und beiden gutachten hin und erzähle denen, dass der tüv die falsche nummer eingetragen hat, obwohl er beide da hatte.


    hört sich doch aber eher nach "spinne" an, auch wenn es wahr ist. das glauben die dann und streichen die punkte?


    sicherlich um andere federn kümmern oder zum tüv müsste man dann ehh noch.

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