Eine Frage zu Garantieansprüchen (Autoradio)???

  • Hallo,


    ich hab mir vor ca 4Wochen bei einem Online Händler ein neues JVC Radio gekauft. Das Radio lief 2 Wochen super, bis es die CD nicht mehr auswerfen wollte!!!
    Ich hab dann bei JVC angerufen und die haben mir angeboten, dass Radio abholen zu lassen und von nem Techniker durch checken zu lassen. Dienstag abgeholt, gestern wieder bekommen, heute schließe ich das Radio an, drück auf die Auswurftaste und das Radio öffnet sich, ich lege die CD ein. Dann nach dem einkaufen denke ich mir, hey teste nochmal den Mist und siehe da das gleiche Problem ist wieder da!! :-r :tock:
    Muss ich das Radio jetzt wieder abholen lassen, oder hab ich irgendwann mal Anspruch auf ein neues Gerät???



    Gruß Günni

  • Nach den 2ten Reparatur, d.h. beim dritten Defekt kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings dann nicht bei JVC sondern bei deinem Händler - den würde ich vielleicht jetzt schon einmal ansprechen wie es mit einem Austauschgerät aussieht.

  • der verkäufer hat das recht 2 mal nachzubessern...


    ( § 440 Satz 2 BGB: ... Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. )

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!